|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Für
die soziale Revolution im Spätsommer
27.7.2010 Hartz-IV-System
vs. Aufklärung und Emanzipation
Von Reinhold Schramm
Aufklärung in Zeiten von Gauckscher "Freiheit" und "Demokratie"
im Gesellschaftssystem der Hartz-IV-Überwachung - aus deutscher Geschichte,
modifizierter Tradition und realer Gegenwart.
"Kein System der Freiheit kann allerdings bestehen ohne einen entwickelten,
immer wachen Freiheitswillen seiner Bürger. Nie ist Demokratie ein Zustand,
immer eine Forderung. Dieser Wille ist es, der jeder Vorherrschaftsideologie,
kaum macht sie sich irgendwo bemerkbar, entgegentritt und ihr mit Nachdruck,
in der Praxis des Alltags wie des Staates, die Anerkennung der Gleichheit
der Grundansprüche aller entgegenstellt." (Zitiert nach Eugen Kogon:
Der Terror als Herrschaftssystem, in: Der SS-Staat. - Wilhelm Heyne Verlag,
München 1977. - S. 41.)
Auszüge zum gesellschaftspolitischen Formierungs- und staatlichen Überwachungssystem,
der Lohnarbeit, der Arbeitslosigkeit und Armut, der Mehrheit der werktätigen
Bevölkerung, im Gesellschafts- und Herrschaftssystem des Kapitals der
Bundesrepublik Deutschland - der Germania und Germany AG.
'JobCenter': "Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) in Verbindung mit § 3009 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III)." - "Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht
Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II um 10 % der für Sie nach
§ 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelleistung
für die Dauer von drei Monaten abgesenkt. Falls Ihnen ein Zuschlag nach
§ 24 SGB II gewährt wird, entfällt auch dieser für den
Absenkungszeitraum." - "Beachten Sie bitte unbedingt auch die nachfolgende
Rechtsfolgenbelehrung und die weiteren Hinweise." - "Unter bestimmten
Voraussetzungen können Reisekosten erstattet werden. Falls ein öffentliches
Verkehrsmittel benutzt wird, legen Sie bitte den Fahrschein vor. Bitte bringen
Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit." - (...) - "Dieses
Schreiben wurde mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt
und ist deshalb nicht unterschrieben. Für seine Rechtswirksamkeit ist
eine Unterschrift nicht erforderlich."
Arbeitsagentur, 'JobCenter' - Rechtsfolgenbelehrung:
"Rechtsfolgenbelehrung, Rechtsbehelfsbelehrung und weitere Hinweise:
Rechtsfolgenbelehrung:
1. Eine Verletzung der Meldepflicht nach § 59 SGB II i.V.m. § 309
SGB III liegt vor, wenn Sie der Aufforderung Ihres zuständigen Trägers
der Grundsicherung, sich persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen
oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nachkommen.
2. Bei einer Verletzung der Meldepflicht wird das Arbeitslosengeld II um 10%
der für Sie maßgebenden Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes
nach § 20 SGB II abgesenkt. Ein eventuell bezogener Zuschlag nach §
24 SGB II (Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld) entfällt für
den Zeitraum der Minderung.
3. Bei einer wiederholten Verletzung der Meldepflicht wird das Arbeitslosengeld
II um den Prozentsatz abgesenkt, der sich aus der Summe des Prozentsatzes
der vorangegangenen Minderung und zusätzlichen 10% ergibt (Beispiel:
vorangegangene Minderung 20%, wiederholte Pflichtverletzung 20% + 10% = insgesamt
30%).
Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn der Beginn des vorangegangenen
Sanktionszeitraums länger als ein Jahr zurückliegt.
4. Absenkung und Wegfall dauern drei Monate und beginnen mit dem Kalendermonat
nach Zustellung des entsprechenden Bescheides über die Sanktionen. Während
dieser zeit besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfen nach dem Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe).
5. Durch Verletzung der o.g. Pflichten können sich ggf. Überschneidungen
der Sanktionszeiträume ergeben (Beispiel: 10% Kürzung aufgrund erster
Verletzung der Meldepflicht vom 01.05. bis 31.07. und 60% Kürzung aufgrund
erster wiederholter Verletzung der Grundpflichten vom 01.06. bis 31.08. -->
Überschneidung vom 01.06. bis 31.07. mit insgesamt 70% Kürzung).
6. Die Absenkung des Arbeitslosengeldes II und der Wegfall des Zuschlags treten
nicht ein, wenn Sie für die Pflichtverletzung einen wichtigen Grund nachweisen
können.
7. Bei einer Minderung der Regelleistung um mehr als 30% können Ihnen
ggf. ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden.
Diese werden in der Regel erbracht, wenn minderjährige Kinder in der
Bedarfsgemeinschaft leben.
Rechtsbehelfsbelehrung.
Gegen diese Aufforderung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
bei der oben genannten Stelle einzulegen.
Hinweis:
Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind Sie verpflichtet, der Meldeaufforderung
nachzukommen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 39 Nr.
4 SGB II). Bitte beachten Sie daher, dass trotz eines Widerspruchs die oben
beschriebenen Rechtsfolgen eintreten, wenn Sie ohne wichtigen Grund der Meldeaufforderung
nicht nachkommen und der Widerspruch keinen Erfolg hat.
Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können Sie bei Ihrem
Träger der Grundsicherung einsehen."
(Quelle: Arbeitsagentur, 'JobCenter', März 2010)
Sprüche von Gauckscher "Freiheit" und "Demokratie"
der Administration des Kapitals der Bourgeoisie:
"Die Gewinne von heute sind die Investitionen von morgen und die Arbeitsplätze
von übermorgen." *(Helmut Schmidt, SPD)
"Wer als ordentlicher Unternehmer Gewinne erzielt, der hat andere von
seiner Leistung überzeugt und ihnen geholfen. Und nur wer Gewinne erwirtschaftet,
kann den Fortbestand seines Unternehmens durch Investitionen sichern, seine
Mitarbeiter weiterbeschäftigen und zusätzliche Arbeitsplätze
schaffen." *(Horst Köhler, Bundespräsident a.D., beim "Arbeitgeberforum"
der BDA 2005)
*(In: BDA-Argumente, Januar 2010; unter: www.arbeitgeber.de)
"Wir brauchen eine Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.
Allein damit ließen sich nach Berechnungen des Instituts der deutschen
Wirtschaft Köln jedes Jahr bis zu zwei Milliarden Euro einsparen, ohne
dass sich dies negativ auf die Vermittlung und Förderung von Arbeitslosen
auswirkt." (Dr. Dieter Hundt, BDA-Geschäftsführerkonferenz,
Dresden, 26. Mai 2010).
Deutsche Geschichte, Tradition und Gegenwart:
"Was wir Ausbilder des Führernachwuchses wollen, ist ein modernes
Staatswesen nach dem Muster der hellenischen Stadtstaaten. Diesen aristokratisch
gelenkten Demokratien mit ihrer breiten ökonomischen Helotenbasis sind
die großen Kulturleistungen der Antike zu danken. Fünf bis zehn
von Hundert der Bevölkerung, ihre beste Auslese, sollen herrschen, der
Rest hat zu arbeiten und zu gehorchen. Nur so sind jene Höchstwerte erzielbar,
die wir von uns selbst und dem deutschen Volke verlangen müssen."
(Äußerungen eines wohlinformierten, überlegenen, absolut nicht
dummen, wenn auch durch und durch fanatischen SS-Führers; zitiert, in:
Der SS-Staat. - Ziel und Organisation des SS-Staates. - Wilhelm Heyne Verlag,
München 1977. - S. 42.)
|