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Adel
(von der Leyen) verflichtet die Untertanen zur Armut. Doch wir wollen
nicht vergessen, dass die Rente mit 67 das Werk der amtierenden sozialdemokratischen
Führungsriege ist: Steinmeier, Gabriel, Scholz und Heil.
Die Arbeitsministerin 'von der Leyen ist "meilenweit entfernt" von der Lebenswirklichkeit körperlich hart arbeitender Menschen. Von Reinhold Schramm DGB im Wortlaut: Die Träume der Bundesarbeitsministerin sind von der Lebenswirklichkeit der Menschen, die körperlich hart arbeiten müssen, meilenweit entfernt. Heute schafft es nur jeder Zehnte, bis zur Altersgrenze von 65 wirklich zu arbeiten. Und nur in jedem zweiten Betrieb ist überhaupt jemand über 50 beschäftigt. Deshalb empfinden es die Menschen als Hohn, wenn ihnen die Rente mit 67 mit der illusionären Aussicht auf eine zweite Laufbahn als Büroangestellter verkauft wird. - Niemand soll zum alten Eisen geworfen werden, aber denen, die nach einem harten Arbeitsleben nicht mehr können oder keinen Job mehr finden, darf nicht die Rechnung präsentiert werden für den Jugendkult vieler Arbeitgeber und den fehlenden Gesundheitsschutz im Betrieb. - Hier müssen die Unternehmen dringend etwas ändern. Und die Politik muss in diesen Fragen endlich Druck machen, statt mit der 67 noch denen die Rente zu kürzen, die es gar nicht schaffen können. Außerdem müssen diejenigen Arbeitnehmer besser abgesichert werden, die auf Erwerbsminderungsrente angewiesen sind. Hier ist das Risiko der Altersarmut am höchsten. (DGB-Vize Buntenbach) [1] Nur jeder zehnte Erwerbstätige geht heute im Alter von 65 in Rente. "Rente mit 67" beinhaltet eine weitere Rentenkürzung und -einsparung. Geringverdiener erhalten (auch) nach lebenslanger schwerer körperlicher und psychischer Arbeit nicht mehr als die zu geringe Grundsicherung. Notwendig ist eine überfällige Reform der Rentenversicherung. Menschen aus dem Niedriglohnbereich müssen zusätzlich zu ihrer geringen Rente - auf dem bisherigen Niveau der "Grundsicherung", ihren ungekürzten Rentenanspruch entsprechend ihrer aktiven Lebensarbeitszeit erhalten. Hieraus ergibt sich ein künftiger Anspruch von Grundsicherung und Nettorente - ohne Abzug von Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Gleichzeitig muss die bisherige "Grundsicherung" auf die (reale) Armutsgrenze angehoben werden. [2] Erinnerung: Bei einem Mindestlohn-Bruttolohn von 9,47 Euro-Std., beträgt
der Bruttolohn pro Monat: 1581,49 Euro. - Nach 45 Beitragsjahren für
die gesetzliche Rentenversicherung liegt die (gezahlte) Netto-Rente pro Monat
bei: 676,21 Euro. - Berücksichtige hierbei auch: Die Mehrzahl der lohnabhängigen
Menschen - auch im Niedriglohnbereich - erreicht nicht das Renteneintrittsalter. Zur Armutsgrenze - "Armutsschwelle" - und Grundsicherung: Der DGB berichtete bereits am 19. Mai 2008: "Die Dimension des Armutsproblems wird umso deutlicher, wenn man berücksichtigt, dass die Armutsschwelle trotz der hohen Inflation von 2003 bis heute (von 938 auf 781 Euro) abgesenkt wurde." - Auch hieraus ergibt sich bereits, dass die Grundsicherung erheblich unter die offizielle Armutsschwelle abgesenkt wurde. Überfällig ist die Anhebung der Grundsicherung über die (tatsächliche) Armutsgrenze. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für ein menschenwürdiges und auskömmliches Leben - auch im Alter! [3] Quellen: [1] DGB: Rente mit 67: Meilenweit entfernt von der Lebenswirklichkeit.
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