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19.04.2010 Hartz IV-betroffene Eltern werden entmündigt Arbeitsvermittler bewerten Schulzeugnisse von Werner Schulten In jüngster Vergangenheit wurden mehrere Fälle
bekannt, in denen Kinder von Hartz-Betroffenen zum Jobcenter geladen wurden Zu diesen Vorgängen hier der Schriftverkehr des Sprechers der BAG Hartz IV mit dem Jobcenter Cuxhaven: Sehr geehrter Herr Kanthack, vielen Dank für Ihre umfangreichen Erläuterungen,
denen man entnehmen könnte, dass es Ihnen um die Kinder und Jugendlichen
ginge und nicht um Einsparungen beim ALGII, wie aus vielen "Zielsetzungen"
hervorgeht. Mit freundlichen Grüßen Kanthack Kay schrieb: Sehr geehrter Herr Schulten, zu Ihrer Anfrage im Zusammenhang mit der Vorladung von Schülerinnen und Schülern nehme ich wie folgt Stellung: Die Erreichung eines allgemeinbildenden Schulabschlusses
hat - nicht nur für die ARGE JC Cuxhaven, sondern auch bundespolitisch
- oberste Priorität. Die ARGE verfolgt das Ziel, dass alle jugendlichen
Kunden für sich persönlich den größtmöglichen
Bildungsabschluss erhalten. Wir wollen den Anteil der Jugendlichen mit
Schulabschluss nachhaltig deutlich steigern und möglichen Schulverweigerungstendenzen
entgegentreten. Gerade vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass unsere
Mitarbeiter sehr frühzeitig mit den Jugendlichen in Kontakt treten
und im Wege der vorhandenen Netzwerkstrukturen den möglichst erfolgreichen
Schulabschluss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten
unterstützen. Verlässliche Grundlage für die Zielerreichung
ist eben nicht die Abgabe einer Schulbescheinigung, sondern das unmittelbare,
individuelle Gespräch mit den jungen Menschen. Gute Bildungsabschlüsse
sind maßgebliche Voraussetzung für einen aktiven und gelingenden
Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Um im Gespräch mit den
Jugendlichen den derzeitigen Bildungsstand zu erkennen und mögliche
Hilfsangebote (etwa Nachhilfeangebote von Schulen oder anderen Netzwerkpartnern)
anbieten zu können sind auch die jeweiligen Zeugnisse ein Bestandteil
der Beratungsarbeit. Bemerken möchte ich an diese Stelle, dass die
ARGE Jobcenter Cuxhaven die Ausbildungsstellenvermittlung im Rahmen einer
Kooperationsvereinbarung an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit
Stade/Bremerhaven abgegeben hat. Dass bedeutet, dass Jugendliche Kunden,
die sich für die Aufnahme einer Berufsausbildung entscheiden ergänzend
auf die Angeobte und Vermittlungsunterstützungen der Berufsberatung
verwiesen werden. Die Berufsberatung arbeitet also ebenfalls mit unseren
Kunden und wird insoweit auch entsprechende Unterlagen von den Jugendlichen
einfordern. Auch hier ist die Einsichtnahme in Zwischen-/Abschlusszeugnisse
notwendiger Bestandteil des Beratungsauftrages im Wege der Berufsorientierung. Rein rechtlich sind die Jugendlichen als eHb auch in ihrer Eigenschaft als Schüler an die Einhaltung von Mitwirkungspflichten gebunden. Aus diesem Grund erfolgt die Einladung zu einem Gespräch regelmäßig mit entsprechender Rechtsfolgenbelehrung. Eingeladen werden von den zuständigen Arbeitsvermittlern (U25) im Zuständigkeitsbereich der ARGE Jobcenter Cuxhaven ausschließlich diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach den Bestimmungen des SGB II als erwerbsfähige Hilfebedüftige (eHb) geführt werden (also ab Vollendung des 15. Lebensjahres) Im Bereich der ARGE JC Cuxhaven wurden in den vergangenen Jahren aufgrund dieser Einladung jedoch in keinem Fall Sanktionen gegen die jungen Menschen ausgesprochen. Die Gespräche werden regelmäßig an Nachmittagen, also außerhalb der Schulzeit, terminiert. Ich hoffe, dass mit diesen Ausführungen der besondere sozialpolitischen Ansatz unserer Arbeit mit jungen Menschen deutlich geworden ist. Falls darüber hinaus weitere Fragen bestehe, so stehe ich zu deren Beantwortung gerne zur Verfügung.
An: _BA-ARGE-Jobcenter-Cuxhaven
mir liegen Unterlagen vor, wonach sie Schülerinnen
und Schüler zur Berufsberatung vorladen, obwohl Ihnen von diesen
Schulbescheinigungen vorliegen, aus denen hervorgeht, dass der Schulbesuch
voraussichtlich erst Ende Juli 2011 endet. Diese Vorladungen sind mit
einer Sanktionsandrohung versehen. Bevor wir über diese Vorgänge öffentlich berichten, möchten wir Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Hierfür haben wir uns den 17.02.2010 vorgemerkt. Mit freundlichen Grüßen Werner Schulten |
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