19.04.2010

Hartz IV-betroffene Eltern werden entmündigt

Arbeitsvermittler bewerten Schulzeugnisse

von Werner Schulten

In jüngster Vergangenheit wurden mehrere Fälle bekannt, in denen Kinder von Hartz-Betroffenen zum Jobcenter geladen wurden
http://www.bag-hartz-iv.de/index.php/beitraege/989-argen-in-nordrhein-westfalen-verselbstaendigen-sich
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf eine Anfrage von Katja Kipping diese Praxis noch einmal bestätigt und die Rechtmäßigkeit von Sanktionen bei Nichtbeachtung der SchülerInnen bekräftigt.
http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1219204160

Zu diesen Vorgängen hier der Schriftverkehr des Sprechers der BAG Hartz IV mit dem Jobcenter Cuxhaven:

Sehr geehrter Herr Kanthack,

vielen Dank für Ihre umfangreichen Erläuterungen, denen man entnehmen könnte, dass es Ihnen um die Kinder und Jugendlichen ginge und nicht um Einsparungen beim ALGII, wie aus vielen "Zielsetzungen" hervorgeht.
Dass jugendliche Schüler von Ihren Arbeitsvermittlern vorgeladen werden, um mit diesen über Ihre Zeugnisse zu sprechen, entmündigt deren Eltern mit der alleinigen Begründung des ALGII-Bezuges und stigmatisiert die betroffenen Jugendlichen, indem sie bereits während ihrer laufenden Schulausbildung beim JobCenter vorstellig werden müssen, um sich für ihre Zeugnisse zu rechtfertigen.
Diese Vorgehensweise ist in keinster Weise durch das SGB II gedeckt und impliziert, dass Ihre "Kunden", anders als alle anderen Eltern schulpflichtiger Kinder, bei der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind.
Wenn es Ihnen, wie geschildert, um mögliche kostenlose Nachhilfeangebote geht, wäre ein allgemeines Informationsblatt hierüber oder ein unverbindliches Angebot zu einem Gespräch (ob hierzu Ihre Arbeitsvermittler allerdings die geigneten Personen sind, wage ich zu bezweifeln) sicher zielführender als eine Vorladung mit Sanktionsandrohung.
Können Sie sich überhaupt vorstellen, was es für Jugendliche bedeutet, von einem JobCenter unter Androhung von Strafe vorgeladen zu werden, bevor sie sich auch nur eine konkrete Vorstellung ihrer berulichen Laufbahn gemacht haben? Sollen sie sich schnellstmöglich an ein Hartz-Leben nach der Schule gewöhnen?
Wie Sie ausführen, haben sie richtigerweise die Ausbildungstellenvermittlung der Berufsberatung der Agentur für Arbeit übergeben. Dies, wie die Berufsberatung selbst, ist Aufgabe der Agentur für Arbeit. Wenn Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind, ist es Aufgabe des Jugendamtes, hilfreich einzugreifen. Wie deren Bezeichnung schon sagt, haben Ihre Arbeitsvermittler in diesen Fällen keinerlei Kompetenz und haben lediglich zu prüfen, ob Jugendliche im erwerbsfähigen Alter noch in ihrer Schulausbildung sind. Hierzu ist eine ausgestellte Schulbescheinigung ausreichend.
Bereits ihr Ansatz, Schüler, deren Eltern von Langzeiterwerbslosigkeit betroffen sind, als "Ihre jugendlichen Kunden" zu bezeichnen, ist fatal.
Ich kann allen Eltern nur raten, bei ihren Kindern darauf hinzuwirken, diesen Aufforderungen nicht nachzukommen. Dies gehört zu deren Aufgabe, diese zu selbständigen und selbstbewussten Menschen zu erziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schulten

Kanthack Kay schrieb:

Sehr geehrter Herr Schulten,

zu Ihrer Anfrage im Zusammenhang mit der Vorladung von Schülerinnen und Schülern nehme ich wie folgt Stellung:

Die Erreichung eines allgemeinbildenden Schulabschlusses hat - nicht nur für die ARGE JC Cuxhaven, sondern auch bundespolitisch - oberste Priorität. Die ARGE verfolgt das Ziel, dass alle jugendlichen Kunden für sich persönlich den größtmöglichen Bildungsabschluss erhalten. Wir wollen den Anteil der Jugendlichen mit Schulabschluss nachhaltig deutlich steigern und möglichen Schulverweigerungstendenzen entgegentreten. Gerade vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass unsere Mitarbeiter sehr frühzeitig mit den Jugendlichen in Kontakt treten und im Wege der vorhandenen Netzwerkstrukturen den möglichst erfolgreichen Schulabschluss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unterstützen. Verlässliche Grundlage für die Zielerreichung ist eben nicht die Abgabe einer Schulbescheinigung, sondern das unmittelbare, individuelle Gespräch mit den jungen Menschen. Gute Bildungsabschlüsse sind maßgebliche Voraussetzung für einen aktiven und gelingenden Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Um im Gespräch mit den Jugendlichen den derzeitigen Bildungsstand zu erkennen und mögliche Hilfsangebote (etwa Nachhilfeangebote von Schulen oder anderen Netzwerkpartnern) anbieten zu können sind auch die jeweiligen Zeugnisse ein Bestandteil der Beratungsarbeit. Bemerken möchte ich an diese Stelle, dass die ARGE Jobcenter Cuxhaven die Ausbildungsstellenvermittlung im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Stade/Bremerhaven abgegeben hat. Dass bedeutet, dass Jugendliche Kunden, die sich für die Aufnahme einer Berufsausbildung entscheiden ergänzend auf die Angeobte und Vermittlungsunterstützungen der Berufsberatung verwiesen werden. Die Berufsberatung arbeitet also ebenfalls mit unseren Kunden und wird insoweit auch entsprechende Unterlagen von den Jugendlichen einfordern. Auch hier ist die Einsichtnahme in Zwischen-/Abschlusszeugnisse notwendiger Bestandteil des Beratungsauftrages im Wege der Berufsorientierung.
Die ARGE JC Cuxhaven entscheidet in keinem Fall ob Kinder-/Jugendliche mit Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II weiterhin die Schule besuchen dürfen oder sich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen. Maßgeblich sind die Rahmenbedingungen des § 10 SGB II, wonach gerade in diesen Fällen die Fortsetzung der Schulausbildung als wichtiger Grund anerkannt wird, der der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit entgegensteht.

Rein rechtlich sind die Jugendlichen als eHb auch in ihrer Eigenschaft als Schüler an die Einhaltung von Mitwirkungspflichten gebunden. Aus diesem Grund erfolgt die Einladung zu einem Gespräch regelmäßig mit entsprechender Rechtsfolgenbelehrung. Eingeladen werden von den zuständigen Arbeitsvermittlern (U25) im Zuständigkeitsbereich der ARGE Jobcenter Cuxhaven ausschließlich diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach den Bestimmungen des SGB II als erwerbsfähige Hilfebedüftige (eHb) geführt werden (also ab Vollendung des 15. Lebensjahres)

Im Bereich der ARGE JC Cuxhaven wurden in den vergangenen Jahren aufgrund dieser Einladung jedoch in keinem Fall Sanktionen gegen die jungen Menschen ausgesprochen. Die Gespräche werden regelmäßig an Nachmittagen, also außerhalb der Schulzeit, terminiert.

Ich hoffe, dass mit diesen Ausführungen der besondere sozialpolitischen Ansatz unserer Arbeit mit jungen Menschen deutlich geworden ist. Falls darüber hinaus weitere Fragen bestehe, so stehe ich zu deren Beantwortung gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Kay Kanthack
- Bereichsleiter / stellv. Geschäftsführer -
ARGE Jobcenter Cuxhaven
Konrad-Adenauer-Allee 1
27472 Cuxhaven
Tel.-Nr. (04721) 710 192
Fax-Nr. (04721) 710 125

An: _BA-ARGE-Jobcenter-Cuxhaven
Betreff: Vorladung von Schüleinnen und Schülern mit Sanktionsandrohung


Sehr geehrte Damen und Herren,

mir liegen Unterlagen vor, wonach sie Schülerinnen und Schüler zur Berufsberatung vorladen, obwohl Ihnen von diesen Schulbescheinigungen vorliegen, aus denen hervorgeht, dass der Schulbesuch voraussichtlich erst Ende Juli 2011 endet. Diese Vorladungen sind mit einer Sanktionsandrohung versehen.
Weiterhin fordern Sie Schülerinnen und Schüler auf, laufend ihre Zeugnisse vorzulegen.
Bedeutet dies, dass Sie entscheiden, ob Kinder und Jugendliche aus Hartz IV-Familien weiterhin die Schule besuchen dürfen oder sich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen?

Bevor wir über diese Vorgänge öffentlich berichten, möchten wir Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Hierfür haben wir uns den 17.02.2010 vorgemerkt.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schulten
Sprecher BAG Hartz IV

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