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Erinnerung an Vietnam. - In Zeiten der imperialistischen
deutschen Aggression gegen das afghanische Volk.
Von Reinhold Schramm Von Ho Chi Minh (im Dezember 1966): >Ich
wünsche dem amerikanischen Volk Glück und Frieden für das kommende
Jahr. Quelle:
Gegen die amerikanische Aggression, Trikont Verlag, München 1968. |
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20. April 2010 Freibrief für Kriegsverbrechen des
deutschen Imperialismus, oder? - Deutsches Gericht verschafft Oberst Klein
und seinem Kriegsminister Guttenberg ein sanftes Ruhekissen und eine vorzügliche
Karriere. Merke: Kriegsverbrecher kommen nur aus anderen Teilen der Welt,
vor allem aus Staaten die vom Nato-Imperialismus niedergemacht wurden
( Ex-Jugoslavien). Oder sie kommen aus den kolonisierten und neokolonisierten
Staaten. (bevorzugt Afrika).
20.04.2010 Westliche Staaten gehen nur zögerlich gegen
mutmaßlich Verantwortliche für Kriegsverbrechen, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und Völkermord vor, die aus den eigenen
Reihen stammen Bild: Petra Jung/SK Berlin – Die Vertreter der Familienangehörigen der Opfer des Luftangriffes in Kundus werden rechtlich gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Klein vorgehen. Die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, hatte die Bundesanwaltschaft am gestrigen Montag bekannt gegeben. Die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) mit Sitz in Berlin wird diese Entscheidung zunächst rechtlich prüfen. Dann wird das ECCHR gemeinsam mit den drei rechtlichen Vertretern der Opfer gegen den Bescheid vorgehen. Die Rechtsanwälte Karim Popal und Bernhard Docke aus Bremen sowie ECCHR-Generalsekretär und Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck aus Berlin vertreten 456 Familienangehörige von 79 afghanischen Opfern. Alle drei Anwälte hatten sich zuvor bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe als Vertreter der Geschädigten gemeldet und Akteneinsicht beantragt. Diese wurde allerdings aus formalen Gründen bisher nicht gewährt. Nicht einmal eine Abschrift des Einstellungsbescheides ging den Anwälten bislang zu. Das ECCHR kritisiert seit Jahren die einseitige
Anwendung des Völkerstrafrechtes in Deutschland und Europa. Westliche
Staaten gehen nur zögerlich gegen mutmaßlich Verantwortliche
für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord
vor, die aus den eigenen Reihen stammen. Insofern versprach das von der
Generalbundesanwältin in Karlsruhe eingeleitete Ermittlungsverfahren
eine Ausnahme zu werden. Die vorschnelle Einstellung zeugt nun leider
von derselben Mentalität, Menschenrechtsverletzungen immer nur bei
anderen wahrzunehmen und zu kritisieren. Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck:
„Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren ohne Zeitnot eingestellt,
sie hat die vollständigen Ermittlungsergebnisse des Kundus-Untersuchungsausschusses
des Deutschen Bundestages nicht abgewartet und uns Opferanwälten
keine Gelegenheit gegeben, zu der ermittelten Faktenlage und ihrer rechtlichen
Bewertung Stellung zu nehmen.“ |
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