Erinnerung an Vietnam. - In Zeiten der imperialistischen deutschen Aggression gegen das afghanische Volk.

Von Reinhold Schramm

Von Ho Chi Minh (im Dezember 1966):

>Ich wünsche dem amerikanischen Volk Glück und Frieden für das kommende Jahr.
Vietnamesen und Amerikaner sollten in Frieden und Freundschaft mit einander leben. Aber die amerikanische Regierung hat über 400.000 Soldaten, tausende Flugzeuge und hunderte Kriegsschiffe hier hergeschickt, um einen Aggressionskrieg zu führen. Tag und Nacht werden Napalmbomben, Giftgase, Splitterbomben und andere moderne Waffen eingesetzt. Alte Leute, Frauen und Kinder bleiben nicht verschont. Dörfer und Städte werden verbrannt oder niedergewalzt, grausame Verbrechen begangen. Seit einiger Zeit wird auch Hanoi, unsere geliebte Hauptstadt, bombardiert.
Für diesen verbrecherischen Krieg wurden hunderttausende junge Amerikaner eingezogen, aus der Heimat fortgerissen und in einen sinnlosen Kampf, einen sinnlosen Tod auf dem vietnamesischen Schlachtfeld geschickt. In tausenden amerikanischen Familien trauern Eltern um ihren Sohn, Frauen um ihren Mann.
Trotz all dem redet die amerikanische Regierung immer wieder von "Friedensverhandlungen", um ihr Volk und die Welt irrezuführen. Doch weitet sie den Krieg in Wirklichkeit mit jedem Tag aus.
Die amerikanische Regierung glaubt, man könne unser Volk mit nackter Gewalt zur Kapitulation zwingen. Aber das vietnamesische Volk wird sich nicht unterwerfen. Wir lieben den Frieden, aber es muss ein Frieden in Unabhängigkeit und Freiheit sein. Für dieses Ziel werden die Vietnamesen gegen die Amerikaner kämpfen, was immer die Opfer sein mögen.
Wer hat dem vietnamesischen Volk und dem amerikanischen Volk all dieses Leid gebracht? Die Männer des Pentagon und das Weiße Haus! Das amerikanische Volk hat diese Tatsache erkannt. Immer mehr Amerikaner fordern von ihrer Regierung, sie müsse die Verfassung und die Ehre der Vereinigten Staaten respektieren, den Aggressionskrieg in Viet Nam abbrechen und alle amerikanischen Soldaten zurückrufen.
Ich begrüße dieses bemühen um Gerechtigkeit und danke für die Unterstützung unseres patriotischen Kriegs. Ich wünsche dem amerikanischen Volk Erfolg bei diesem Kampf für Frieden, Demokratie und Glück.< (Ho Chi Minh, 23. Dezember 1966)

Quelle: Gegen die amerikanische Aggression, Trikont Verlag, München 1968.
Titel der französischen Originalausgabe "Contre L'agression américaine".

20. April 2010

Freibrief für Kriegsverbrechen des deutschen Imperialismus, oder? - Deutsches Gericht verschafft Oberst Klein und seinem Kriegsminister Guttenberg ein sanftes Ruhekissen und eine vorzügliche Karriere. Merke: Kriegsverbrecher kommen nur aus anderen Teilen der Welt, vor allem aus Staaten die vom Nato-Imperialismus niedergemacht wurden ( Ex-Jugoslavien). Oder sie kommen aus den kolonisierten und neokolonisierten Staaten. (bevorzugt Afrika).
Kundus-Angriff kein Kriegsverbrechen. Anwalt legt Rechtsmittel ein
Der Luftschlag im afghanischen Kundus bleibt für Bundeswehroberst Klein strafrechtlich ohne Folgen - Opferanwälte allerdings wollen dagegen vorgehen. Die Union will den Untersuchungsausschuss zu Kundus beenden.

 

20.04.2010
Menschenrechtsanwälte wehren sich gegen die Einstellung des Verfahrens im Fall Oberst Klein

Westliche Staaten gehen nur zögerlich gegen mutmaßlich Verantwortliche für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord vor, die aus den eigenen Reihen stammen
Bild: Petra Jung/SK

Bild: Petra Jung/SK

Berlin – Die Vertreter der Familienangehörigen der Opfer des Luftangriffes in Kundus werden rechtlich gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Klein vorgehen. Die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, hatte die Bundesanwaltschaft am gestrigen Montag bekannt gegeben. Die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) mit Sitz in Berlin wird diese Entscheidung zunächst rechtlich prüfen. Dann wird das ECCHR gemeinsam mit den drei rechtlichen Vertretern der Opfer gegen den Bescheid vorgehen.

Die Rechtsanwälte Karim Popal und Bernhard Docke aus Bremen sowie ECCHR-Generalsekretär und Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck aus Berlin vertreten 456 Familienangehörige von 79 afghanischen Opfern. Alle drei Anwälte hatten sich zuvor bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe als Vertreter der Geschädigten gemeldet und Akteneinsicht beantragt. Diese wurde allerdings aus formalen Gründen bisher nicht gewährt. Nicht einmal eine Abschrift des Einstellungsbescheides ging den Anwälten bislang zu.

Das ECCHR kritisiert seit Jahren die einseitige Anwendung des Völkerstrafrechtes in Deutschland und Europa. Westliche Staaten gehen nur zögerlich gegen mutmaßlich Verantwortliche für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord vor, die aus den eigenen Reihen stammen. Insofern versprach das von der Generalbundesanwältin in Karlsruhe eingeleitete Ermittlungsverfahren eine Ausnahme zu werden. Die vorschnelle Einstellung zeugt nun leider von derselben Mentalität, Menschenrechtsverletzungen immer nur bei anderen wahrzunehmen und zu kritisieren. Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck: „Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren ohne Zeitnot eingestellt, sie hat die vollständigen Ermittlungsergebnisse des Kundus-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages nicht abgewartet und uns Opferanwälten keine Gelegenheit gegeben, zu der ermittelten Faktenlage und ihrer rechtlichen Bewertung Stellung zu nehmen.“

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