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Das deutsche Bundesverfassungsgericht sagte am 9.2.2010 : Das Gericht bemängelte in seinem Urteil vor allem, dass die Berechnung der Regelsätze intransparent und willkürlich erfolgt ist. Dies gilt in besonderem Maße für die Festsetzung der Regelsätze für Kinder, die einfach von den Regelsätzen für Erwachsene durch prozentuale Abschläge ermittelt wurden. Grundlage der Berechnung der Regelsätze muss aber, so das Gericht, der tatsächliche Bedarf des Bedürftigen sein. Diese Grundlage ist schon bei der Ermittlung des Regelsatzes für Erwachsene verletzt und bei der Festsetzung der Regelsätze für Kinder vollständig außer Acht gelassen worden. Hier nachzubessern ist dem Gesetzgeber bis zum 1.1.2011 aufgegeben. Mehr als
5 Jahre Aushungern, Demütigen und Ausgrenzen von Erwerbslosen war und
ist also nach Auffassung des Gerichts rechtens. Für den Gesetzgeber ist
dies ein deutlicher Hinweis, dass nicht an einer Anhebung, sondern nur an
einer besseren Begründung der Hunger-Regelsätze gearbeitet werden
muss. Keine
Stimme den Hartz IV Parteien am 9. Mai in NRW |
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Nach dem Bundesfervassungsgerichtsurteil am 9.2.2010 sagt Weiter sagt Gregor Gysi: DIE LINKE wird eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro einfordern. Anti Hartz Plattform Saarland: Fragen an Gregor Gysi: Warum fordert die Linke nicht mehr: Hartz IV muss weg, denn Hartz IV ist Armut per Gesetz? Warum anerkennt Die Linke Hartz IV und will nur noch den Regelsatz erhöhen und die Zwangsarbeit belassen? Warum tut Die Linke so als wäre sie gegen Hartz IV und ist es nicht? Berlin (ots) - "Das Bundesverfassungsgericht hat über SPD und Grüne, aber auch über Union und FDP ein vernichtendes Urteil gefällt", erklärt Gregor Gysi zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Hartz IV ist ein Angriff auf den Sozialstaat und Armut per Gesetz. Die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder bei Hartz IV sind verfassungswidrig und nicht existenzsichernd. Damit ist neben der Organisation auch der wesentliche Inhalt von Hartz IV für verfassungswidrig erklärt worden. DIE LINKE sieht sich in ihrer grundlegenden Kritik an den Hartz-Gesetzen bestätigt." Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE führt weiter aus: "Es ist ein historisches Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig in der deutschen Geschichte höchstrichterlich festgestellt, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands mit den von ihr initiierten und beschlossenen Hartz IV-Gesetzen die Menschenwürde verletzt und gegen das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verstoßen hat. Bei SPD und Grünen, insbesondere bei der SPD, muss nun eine Debatte über die Agenda-Politik der Regierung Schröder/Fischer, über den eigenen Standort und die eigene Strategie beginnen. Die Richterinnen und Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen kurzer Frist zu klären, was ein Mensch zum Leben braucht. Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden. Hartz IV ist endgültig gescheitert. Mit dem Karlsruher Urteil wird das gesamte Konstrukt der Demütigung, Repression und des massiven Drucks auf die Löhne grundlegend gerügt. Das Urteil muss nun genutzt werden, um in dieser Legislaturperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln. DIE LINKE wird eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro einfordern. Wir werden für die Überwindung von prekärer Beschäftigung und Niedriglohn und für Steuergerechtigkeit kämpfen." Pressekontakt: |
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