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Titel: ARD und ZDF treten täglich auf Hartz IV Abhängige drauf, und auf die deutsche Justiz konnten die Kapitalisten und andere Herrschende sich noch immer verlassen. Bild: Bernd Rausch

Samstag, 27. Februar 2010
Kein höherer Leistungsanspruch. Gerichtspräsident Papier erklärt das Hartz-IV-Urteil. Hartz-IV-Bezieher können nach dem Urteil der Bundesverfassungserichts nicht mit höheren Regelsätzen rechnen. Das stellt der scheidende Gerichtspräsident Papier klar. Die in der Politik diskutierte Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger sei längst gesetzlich verankert.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV begründet nach Erläuterungen des scheidenden Gerichtspräsidenten keinen Anspruch auf eine Erhöhung der Regelsätze. Die vom Gericht geforderten zusätzlichen Leistungen für Kinder wie Schulbücher oder Taschenrechner könne der Staat auch in Form von Sachleistungen erbringen, sagte Hans-Jürgen Papier der "Welt am Sonntag".

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