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26.12.10 - Gracchus Babeuf - Die Wirklichkeit, das Elend selbst, ausrotten!

Von Walter Wiese, in Avanti 12/2010, www.rsb4.de

Vor 250 Jahren wurde Gracchus Babeuf geboren. Als Kommunist zählt er zu der ersten revolutionären Generation, auf die sich später auch die Dritte Internationale bezog. Seine Vorstellungen von sozialer Gleichheit gehen auf Rousseau und Mably zurück. Die Eigentumsfrage hatte er dabei schon früh als das zentrale Moment für Armut und Reichtum und politische Macht im Fokus.

Er sah sich als Vertreter der Interessen der armen und benachteiligten Menschen und legte sich gemäß seinem römischen Vorbild den Namen „Gracchus“ zu.

Babeuf wurde am 23. November 1760 geboren. Er war führend an der „Verschwörung für die Gleichheit“ beteiligt, die durch einen Aufstand der ArbeiterInnen, Handwerker und kleinen Geschäftsinhaber die herrschende Regierung – das großbürgerliche Direktorium – beseitigen sollte. Durch eine kollektive Diktatur sollte sowohl die permanent drohende Rückkehr der Monarchie und die Herrschaft der bürgerlichen Reichen verhindert als auch das „Allgemeine Glück“ (bonheur commun) gesichert werden.
Der Aufstand scheiterte, da er vor dem Losschlagen von einem eingeschleusten Agenten verraten wurde. Die führenden Personen wurden festgenommen und vor Gericht gestellt. Das Urteil für Babeuf lautete auf Todesstrafe, das am 27. Mai 1797 vollstreckt wurde.

Eigentumsfrage

Babeuf wuchs nördlich von Paris in der ländlichen Picardie auf. Dort war die Landwirtschaft von Grundeigentümern und ärmlichen Bauern geprägt. Als er im Grundbuchamt arbeitete, lernte er die Not der Bauern kennen: Zwecks Sicherung ihrer Lebensumstände mussten sie häufig von ihrem wenigen Land zu geringem Preis Grundstücke verkaufen, um sich so für die nächste Zeit ihr Dasein zu sichern. Er lernte auch die Grundbesitzer kennen, die unbarmherzig den Verkauf vorantrieben und so ihren Grundbesitz und damit ihre ökonomische Macht vergrößerten.

Bafeuf propagierte öffentlich seine Kritik an diesen Zuständen. Dabei gewann er zwar viele einflussreiche Feinde, aber ebenso das Vertrauen eines großen Teils der wahlberechtigten Bevölkerung, die ihn nach Paris in den Konvent delegierte.
Dort, in der Stadt, sah er ähnliche Zustände: Das ausgebeutete Proletariat musste unter miserabelsten Verhältnissen arbeiten und konnte sich nur unter schwierigsten Bedingungen mit Lebensmitteln versorgen. Insbesondere die infolge Getreidehortung entstandenen hohen Brotpreise verursachten Hunger und Not. Es kam wiederholt zu Hungerrevolten.
Die Eigentumsfrage wurde für die „Partei der Gleichen“ zur zentralen „Grundfrage“ (Marx) und im „Manifest der Plebejer“ als Ausgangspunkt des politischen Programms des Proletariats formuliert.

Aufstandsversuch

Das Reich der sozialen Gleichheit sollte mittels eines exakt geplanten Aufstands beginnen. Zweck des Aufstands: Wiederherstellung der Verfassung von 1793, Freiheit, Gleichheit und das Glück aller. Die­se Verfassung wurde unter der Herrschaft der Bergpartei von Robespierre ausgearbeitet. Sie beinhaltete die Deklaration der Menschenrechte und ist vom Volk mit großer Zustimmung angenommen worden, jedoch aufgrund geänderter Machtverhältnisse nie in Kraft getreten.

Das Privateigentum galt es abzuschaffen – mit Ausnahme der Dinge des persönlichen Bedarfs. Nach Babeuf gehe es darum, „die Keime der Habgier und des Ehrgeizes“ zu zerstören.

Die Agitation war mühsam und erfolgte konspirativ und unter Repressalien über Plakatanschläge und die Zeitung „Le Tribun du Peuple ou le Défenseur des Droits de l‘Homme“ („Der Volkstribun oder der Verteidiger der Menschenrechte“). In die einzelnen Bezirke und Armeen geschickte Agitatoren gewannen neue Anhänger. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nistete sich ein feindlicher Agent der Aristokraten bei ihnen ein und verriet sie schließlich.

Die arbeitende Bevölkerung, auf die sich die Partei der Gleichen bezog, war für dieses Projekt noch nicht „reif“. Sie war infolge der schon lang andauernden Revolution ausgepowert, litt Hunger und revoltierte wiederholt gegen ihre äußerst prekäre Situation. Aber die physischen Kräfte für einen großen Umsturz konnte sie nicht aufbringen. Sie war vorrangig an Arbeit und der Sicherung ihres ärmlichen Lebensunterhalts interessiert. Eine erfolgreiche Revolte für ihre über den Tag hinausgehenden Interessen war somit nicht möglich.

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Gracchus Babeuf; Bild: Bernd Rausch

„Arbeitsplätze“ - und Armutslöhne!

2.1.2011 - Von Reinhold Schramm

Mehr als 33,5 % aller Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten für Armutslöhne unter 10,40 Euro-Std. (West: mehr als 21,5 %, Ost: mehr als 48,6 %).

Armutslöhne sind Löhne, die bei Vollzeitbeschäftigung zu einem Einkommen unter der Armutsgrenze führen.
Eine in der Reformpolitik und bürgerlich-demokratischen Öffentlichkeit benutzte Angabe der relativen Armutsgrenze ist dabei 60 Prozent des Durchschnittslohnes.
Werden bei der Ermittlung des Durchschnittseinkommens die Vollzeiteinkommen bzw. das Normalarbeitsverhältnis zu Grunde gelegt, gelangt man zu einem Durchschnittseinkommen von 2.884 Euro pro Monat. Bei dieser Definition wären Monatseinkommen unter 1.730,40 Euro bzw. 10,40 Euro-Std. (bei 38,5 Std./Woche) als Armutslöhne zu bezeichnen. [1]

Von allen Beschäftigungsverhältnissen auf tariflicher Grundlage arbeiten rund 33,5 Prozent für Armutslöhne unter 10 Euro Stundenlohn und damit unter der Armutsgrenze von 60 Prozent des Durchschnittseinkommens. Berücksichtigen wir zusätzlich die realen Arbeitslöhne außerhalb der tariflichen Bindung und unterhalb von 10,40 Euro-Stundenlohn, so liegt der Anteil aller Beschäftigten im Armutslohnbereich entsprechend höher. Damit befinden sich mehr als 33,5 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland in Arbeitsverhältnissen mit Armutslohn. - Demnach dient die Forderung nach Anhebung der bisherigen „Niedriglöhne“ auf einen „Mindestlohn“ von „8,50 Euro“ bzw. „10 Euro-Std.“, der Anhebung unterhalb der Armutsgrenze von 60 % des Durchschnittslohnes bzw. unterhalb von 10,40 Euro-Stundenlohn.

Auf der Grundlage der Armutsgrenze von 60 % des Durchschnittslohnes und damit unterhalb von 10,40 Euro-Stundenlohn, - nach Vergütungsgruppen auf tariflicher Grundlage -, arbeiten in Westdeutschland mehr als 21,5 % der tariflichen Einkommensgruppen und in Ostdeutschland mehr als 48,6 % aller tariflichen Einkommensgruppen. - Dabei liegt die Tarifbindung für ganz Deutschland bei 62 % der abhängig Beschäftigten (West: 65 %, Ost: 51 %). [2]

Quelle vgl:
[1] DGB: „Deutschland braucht den Mindestlohn“ - [und keinen:] „Armutslohn“.
www.mindestlohn.de/service/lexikon/armutslohn
Anmerkung: Siehe den sozialdemokratischen und sozialpartnerschaftlichen (gewerkschaftsfeindlichen) DGB-Funktionärsschwindel zur Durchsetzung und Festschreibung von Armutslöhnen unter 10.40 Euro - und für die falsche Forderung von (nur) „8,50 Euro". Der DGB schreibt unter anderem: „Armutsgrenze ist dabei 50 Prozent oder 60 Prozent des Durchschnittseinkommens.“

[2] WSI - Report, Oktober 2010: Niedriglöhne und der Flickenteppich von (unzureichenden) Mindestlöhnen [Armutslöhne] in Deutschland. Von Reinhard Bispinck.
„Die politische Auseinandersetzung um die Begrenzung des Niedriglohnsektors [Armutslohnsektors] in Deutschland ist nach wie vor in vollem Gang. Zwar gewinnt die Forderung nach einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn in der Bevölkerung und bei den politischen Parteien immer mehr an Unterstützung, aber durchgesetzt ist sie noch keineswegs.“

Siehe:
www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_4_10.pdf
www.mindestlohn.de/service/lexikon/armutslohn
Empfehlung:
A) Betreff: Monatseinkommen (Brutto)
Lohndifferenz - „mit“ und „ohne“ Tarifvertrag!
www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/
kombilohn/niedrtarif.pdf
B) Niedriglöhne, Armutslöhne und Altersarmut.
Lohnverzicht reduziert die Altersrente.
www.labournet.de/diskussion/wipo/rente/verzicht.pdf
C) Bezug: Regelleistung und Menschenwürde (weiterhin aktuell!)
www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/
hilfe/schramm_regel.pdf