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Kampf
den Weg mit Hartz IV Weg mit der Riester Rente Weg
mit der Rente mit 67 |
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B ild: Bernd Rausch |
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| 20.1.2011
Weitere Hartz
IV- Leistungskürzungen drohen
Existenzminimum von Menschen im (noch) offenen Hartz-IV-Vollzug bedroht. von Reinhold Schramm DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach und Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund erklärten: "Im Windschatten der Diskussion um die Regelsätze droht für Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger eine Kürzung ihrer Bezüge, die jede geringere Erhöhung der Regelsätze ins Gegenteil verkehrt. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Ermächtigung für Kommunen, die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten per Satzung festzulegen und dabei Pauschalen für Miet- und Heizkosten bestimmen zu dürfen, drohen den Betroffenen Leistungskürzungen. Sogar das Existenzminimum könnte unterschritten werden." "Angesichts knapper kommunaler Haushalte drohen wieder einmal die Schwächsten den Preis für eine verfehlte Politik zu zahlen. Denn die Unterkunftskosten sind Teil des Existenzminimums und dürfen nicht zur freien Manövriermasse nach Haushaltslage werden", sagten Annelie Buntenbach und Lukas Siebenkotten. Buntenbach: "Die Übernahme von Unterkunftskosten ist von existenzieller Bedeutung für Millionen Menschen. Bei allem Verständnis für die Finanzsorgen der Kommunen ist hier kein Raum für Kürzungen. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht, dass Wohnen Teil des physischen Existenzminimums ist und den Bedarf im Einzelfall decken muss. Kostensparende Pauschalierungen sind nicht vereinbar." Siebenkotten: "Es muss bei der Übernahme der Kosten in voller Höhe und einer Angemessenheitsprüfung im Einzelfall bleiben. Nur dann können zum Beispiel bei den Heizkosten die Energieeffizienz des Gebäudes, die unterschiedlichen Kosten der Energieträger und extreme Preisschwankungen, wie zuletzt beim Heizöl, berücksichtigt werden. Das Ergebnis der Hartz-IV-Reform darf nicht sein, 5 Euro mehr über den Regelsatz und 50 Euro weniger bei den Unterkunftskosten." [1] Die Berechnung der Hartz-IV-Regelleistung
wurde im Jahr 2004 verabschiedet und erfolgte vorsätzlich auf falschen
Berechnungsgrundlagen der Jahre 2003 und 2004. Ziel war es auch hierbei, über
die Reduzierung der Lebensqualität und der Existenzgrundlagen, die Menschen
aus der Erwerbslosigkeit heraus, in die Unterbezahlung abzuschieben. Die jeweilige Kapital-Lobby in Bundesregierung und Parlamentsmehrheit brachte ihre Menschenverachtung für die Erwerbslosen der Gewinn- und Profitgesellschaft auf den Punkt, mit der "Erhöhung" des Hartz IV- Regelsatzes, von 345 Euro, um monatlich 2 Euro - täglich um 6,66 Cent, auf 347 Euro, - seit dem 01.07.2007. An dieser menschenverachtenden sozialdarwinistischen Praxis hat sich bis in die Gegenwart der Feilscherei - aktuell um 5 Euro und weitere sozialfaschistische Regulierungen der BDA-Lobby-Administration - nichts geändert. - Hierfür hatten ihre Verbildungsmedien - für eine breite Zustimmung in der manipulierten Bevölkerung - stets gesorgt. Auch die ausgeübte soziale und psychologische Repression, im Zusammenhang mit der Antragstellung und 'Gewährung' von "Hartz IV", zwingt die Erwerbslosen in die 'angebotene' Unterbezahlung, Zeitarbeit und Leiharbeit. Die BDI-BDA organisierte Unternehmerschaft, deren staatliche Ministerien und Behörden, deren Gesetzgeber und andere Repressionsorgane, arbeiteten und arbeiten hier, auch bei der flächendeckenden Beseitigung von Tariflöhnen in der Bundesrepublik Deutschland und der Ausbreitung eines repressiven Systems der Unterbezahlung: Export-Billiglöhne, Niedriglöhne, Mini-"Mindestlöhne" (unter Beteiligung der sozialdemokratisch und -grünen Funktionäre des Deutschen Gewerkschaftsbundes), zusammen. Diese spezial- und 'sozialpartnerschaftliche' Zusammenarbeit findet auch weiterhin ihre Fortsetzung (2005-2011- auch nach dem 1. Mai 2011 mit der so genannten europäischen "Freizügigkeit" für fortgesetzte Unterbezahlung, Armutslöhne, Armutsrenten und vorzeitigen Armenfriedhof etc. -) und wurde von den politisch eingebundenen 'sozialpartnerschaftlichen' Führungen der SPD-Grünen und Gewerkschaften nicht bekämpft. - Diese objektive Tatsache wird allerdings fortgesetzt (noch) erfolgreich geleugnet. Zur Regelleistung und Menschenwürde: Um menschenwürdige Lebensverhältnisse für die Erwerbslosen und Armen in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern, bedarf se der (überfälligen) Anhebung der Regelleistung für den Lebensunterhalt, auf der Grundlage realer Lebenshaltungskosten; unter Berücksichtigung der Gewährleistung einer menschenwürdigen auskömmlichen Existenz -auch in der Erwerbslosigkeit- wie in allen prekären Lebenslagen - auch im Kapitalismus bzw. in der "Sozialen Marktwirtschaft" der Bourgeoisie. Hierzu dient auch die folgende Berechnung - bereits vom Februar 2008 - unter Beachtung notwendiger Lebenshaltungskosten, siehe: [2] Quellen: Trotz alledem, täglich dafür kämpfen! |
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