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16.10.10 Gewerkschaftsbürokratie bedroht Streikrecht
Von Jakob Schäfer, Avanti 10/2010, www.rsb4.de Selten ist der Machterhaltungsanspruch der Gewerkschaftsbürokratie so offen zutage getreten wie mit der gemeinsamen Initiative von DGB und BDA zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes. Sie schreckt dabei nicht einmal vor der Einschränkung des Streikrechts zurück. Und die Partei Die Linke gibt der Bürokratie Rückendeckung. Ausgangspunkt der gemeinsamen Initiative von DGB und BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) war die am 27.1.2010 erfolgte Anfrage des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) an den 10. Senat zur Frage der Tarifeinheit. Hier war schon absehbar, dass das höchste deutsche Arbeitsgericht von seiner bisherigen Rechtsprechung zur Tarifeinheit abrücken würde. Worum ging es?
Mit Recht hatten die DGB-Gewerkschaften diese Rechtsprechung immer kritisiert: „In Fällen der Tarifpluralität [Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften] ist sie [die „Tarifkonkurrenz“] allerdings nicht akzeptabel, weil dadurch die Mitglieder der Gewerkschaft, deren Vertrag verdrängt wird, in ihrer Koalitionsfreiheit […] eingeschränkt werden“ (IG Metall). Daraus zog der DGB aber nicht den Schluss, dass kein Tarifvertrag verdrängt werden darf (also der eigene Tarif für die eigenen Mitglieder gilt), sondern er suchte nach einem Mittel, den DGB-Gewerkschaften die absolute Tarifhoheit vorzubehalten. Offen wurde ausgesprochen: “Tarifverträge von Spartengewerkschaften wie dem Marburger Bund der GDL oder der Vereinigung Cockpit werden durch das Spezialitätsprinzip begünstigt.“ Mit anderen Worten: Der DGB fürchtet die Konkurrenz anderer Verbände, die mit mehr Entschlossenheit bessere Tarifverträge durchsetzen und damit mittel- und langfristig den DGB-Gewerkschaften den Rang ablaufen, und zwar nicht nur in Nischenbereichen.
Zweitens fördere eine Tarifpluralität die „Zersplitterung
der Belegschaft“. Eine Zersplitterung wird im gemeinsamen Kampf überwunden,
nicht mit der Etablierung eines allmächtigen Apparats, der etwa für
den Abschluss von Tarifverträgen ein Monopol hat. Machtpoker Der DGB will seine numerische Überlegenheit für den Machterhalt des Apparates nutzen und ein Monopol für den tarifvertraglichen Vertretungsanspruch errichten. Ganz unabhängig vom unveräußerlichen Recht der Koalitionsfreiheit, die natürlich nur dann existiert, wenn jede Gewerkschaft auch für ihre Ziele kämpfen und streiken darf: Diese Politik des DGB dient der Verteidigung der schlechten DGB-Tarifverträge gegen jene der „Spartengewerkschaften“. Auch wenn diese meistens ebenfalls nicht das Gelbe vom Ei sind: Die BDA trägt mit Freude die gemeinsame Initiative mit dem DGB (der Gesetzentwurf stammt aus einer BDA-Kanzlei!). Denn: Mit der Aufgabe der Tarifeinheit und mit der Freiheit für jede Gewerkschaft, für ihre Ziele zu streiken, droht dem Kapital eine Belebung der Tarifauseinandersetzungen mit zwei möglichen Folgen: Erstens kann damit der Preis der Ware Arbeitskraft (Löhne und Arbeitsbedingungen) eher steigen als bisher, und zweitens verringern häufigere Tarifkämpfe sowohl die langfristige Planungssicherheit der Betriebe (Kalkulation) als auch die kurzfristige. Denn angesichts kleiner Lagerhaltung birgt jeder Streik eine Gefährdung von Lieferung und Produktion.
Wo bleibt eigentlich die Gesetzesinitiative gegen die seit Jahren beklagte Tarifflucht der „Arbeitgeber“, die in vielen Bereichen (Druckindustrie, Metallindustrie usw.) aus den Verbänden ausgetreten sind bzw. umstrukturiert haben und mit ihren neuen Betrieben nicht dem Verband beigetreten sind? In den vergangenen Wochen haben sich vor allem im Organisationsbereich von ver.di bestimmte Fachgruppen vehement gegen den Gesetzesvorschlag von DGB-BDA gewehrt, zum einen aus richtigen allgemein-politischen Erwägungen, zum anderen aber auch, weil einige von ihnen in den entsprechenden Betrieben selbst in der Minderheit sind (Journalisten, Musiker usw.)
Die Gewerkschafter Klaus Ernst (Parteivorsitzender) und Werner Dreibus (Gewerkschaftsbeauftragter)
haben dem DGB Unterstützung zugesagt.4 Sie behaupten, dass mit dem Gesetzesentwurf
der „Dumping-Konkurrenz“ durch christliche und andere arbeitgebernahe
Organisationen Einhalt geboten werden könne. Dem ist zu entgegnen: Wer
hat denn mit seiner Unterschrift unter die Leiharbeitstarifverträge überhaupt
erst ermöglicht, dass die EU-Richtlinie „Gleicher Lohn für
gleiche Arbeit“ unterlaufen werden kann? Der Verweis auf die „Christlichen“ zieht nicht, denn deren Gewerkschaftscharakter wird von den Gerichten mangels nachgewiesener Durchsetzungskraft (also Streikfähigkeit) zunehmend infrage gestellt. Die aktuelle Kampagne der IG Metall („Arbeit fairteilen“) ist doch nur ein Krampf und zutiefst unglaubwürdig. Wer will denn glaubhaft gegen Billiglöhne antreten, wenn er vorher selbst seine Unterschrift unter einen solchen Tarifvertrag gesetzt hat?
1 Der Christliche Gewerkschaftsbund besteht aus 16 Berufsverbänden und
hat angeblich 280 000 Mitglieder Auszug aus dem Gesetzentwurf von DGB und BDA „(1) Überschneiden sich im Betrieb eines Unternehmens die Geltungsbereiche der Rechtsnormen von Tarifverträgen, die auf Gewerkschaftsseite durch unterschiedliche Tarifvertragsparteien geschlossen worden sind (konkurrierende Tarifverträge), ist nur derjenige Tarifvertrag anwendbar, der dort die größere Arbeitnehmerzahl im Sinne von § 3 Absatz 1, Absatz 3, § 4 Absatz 1 Satz 1 erfasst. (2) Die Friedenspflicht aus dem nach Absatz 1 anwendbaren Tarifvertrag erstreckt
sich auch auf konkurrierende Tarifverträge.“ |
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