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| 8.6.2011 Hartz IV hats möglich gemacht: Bereits 540.000 Jugendliche in Deutschland über den Rand gekippt. Schulabbrecher, Arme, Verschuldete, Sucht- oder Psychischkranke haben in Deutschland kaum eine Chancen, im Leben wieder Fuß zu fassen. Das stellt die Kinder- und Jugendhilfe fest. Staatliche Sanktionen träfen häufig den Nachwuchs. Dies führe zu einer teilweise vollkommenen Mittellosigkeit. Weg mit dem Hartz IV Klassenstaat, oder? Gudrun Müller | |||||||||||
| 8.6.2011
Breite Kritik an Hartz-Sanktionen -Expertenanhörung
des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 6. Juni 2011 zu Sanktionen
in der Grundsicherung
Von Katja Kipping -
Mitglied des Bundestags und DIE LINKE fordert die Abschaffung der Sanktionen in der Grundsicherung. Ein
Unterschreiten des Existenzminimums durch Sanktionen ist normativ und verfassungsrechtlich
nicht zu rechtfertigen, eine sachliche Begründung ist nicht erkennbar
und die faktische Ausgrenzung von leistungsberechtigten Personen aus dem Leistungsbezug
ist vielfach sogar mit Blick auf die angeblich angestrebten Ziele –
Integration in Erwerbsarbeit – kontraproduktiv. Diese Forderung stand
- zusammen mit der Forderung der Grünen, die Sanktionen vorübergehend
auszusetzen - in einer Expertenanhörung des Ausschuss für Arbeit
und Soziales des Deutschen Bundestags auf der Tagesordnung. Auch die Diakonie und der DGB übten fundamentale Kritik an den Sanktionsregeln. Die Diakonie sieht durch die Sanktionspraxis die Würde des Menschen beschädigt. Die Praxis wirke abschreckend und halte leistungsberechtigte Menschen von der Realisierung ihrer Rechte ab. Der DGB formuliert in seiner Stellungnahme durchschlagende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die aktuelle Sanktionsregelung: Das Grundrecht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums sei durch die aktuelle Regelung verletzt. Das Fördern der betroffenen Menschen komme viel zu kurz, und das Missverhältnis werde durch die aktuellen Kürzungen bei den Mitteln zur Eingliederung massiv verschärft. Weitere Sachverständige wie der Deutsche Verein stellten den „strafenden Charakter“ der Sanktionen heraus. Dieser zeige sich insbesondere in der mangelnden Beachtung von Verhaltensänderungen. Selbst eine Verhaltensänderung im Sinne der Behörde führe nicht dazu, dass Sanktionen aufgehoben werden könnten. Das Gesetz sei in dieser Hinsicht in verfassungswidriger Weise zu starr und unflexibel. Ein weitgehender Konsens zeigte sich in der Anhörung, dass die Sanktionsregeln in der aktuellen Form nicht aufrechterhalten werden dürfen. So wurde durchgängig berichtet, dass es keinerlei empirisch fundierten Erkenntnisse über die Auswirkungen der Sanktionen gebe. Inwieweit Sanktionen eine – wie vom rot-grünen Gesetzgeber damals gewünschte - erzieherische Funktion hätten, sei ebenso unbekannt wie die negativen Effekte der Sanktionen - Ausgrenzung aus Leistungsbezug, Abschreckung, Wohnungslosigkeit, gesundheitliche Folgen etc.. Hier wurde ein massiver Handlungsbedarf zum Ausdruck gebracht. Breit wurde die Kritik an den besonders harten Sanktionsregeln gegenüber den jungen Menschen bis 25 Jahre formuliert. Es gäbe keine sachlich fundierte Begründung für eine Unterscheidung der Sanktionen nach dem Alter. Daher sei ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) zu konstatieren (DBG). Vielfach wurde mit Verweis auf einen Kurzbericht des IAB auch auf sozial unerwünschte Folgen wie Verlust des Kontaktes zur Behörde, Wohnungslosigkeit etc. verwiesen, die das eigentliche, gesetzlich vorgeschriebene Ziel der Grundsicherung – Hilfe und Eingliederung – konterkarierten. Eine Abschaffung zumindest der Sonderregelungen für die jungen Erwachsenen sei – so beispielsweise der Richter am Landessozialgericht Halle, Klaus Lauterbach stellvertretend für viele - „wünschenswert“. Auch die das Gesetz ausführenden Instanzen – die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunalen Spitzenverbände – konnten keinen Grund für die striktere Sanktionierung von jungen Menschen benennen und bezeichneten diese Sonderregelung daher als verzichtbar. DIE LINKE kritisiert die Sanktionen auch aufgrund ihrer negativen Wirkungen auf den Arbeitsmarkt. Sanktionen zwingen leistungsberechtigte Erwerbslose, nahezu jeden Job anzunehmen, und wirken somit als Instrument des gesetzlich erzwungenen Lohndumpings. In der Formulierung des IAB: Sanktionen haben nach der zugrundegelegten Arbeitsmarkttheorie, der so genannten Arbeitsuchtheorie, zwei Effekte: Sie senke den „Anspruchslohn“ der Erwerbsarbeitsuchenden und erhöhe ihre „Suchintensität“. In ein verständliches Deutsch übersetzt: Hartz IV übt massiven Druck auf die Erwerbslosen aus und trägt damit zu Lohndumping bei. Ausdrücklich wird der Wirkungszusammenhang für die jungen Menschen bestätigt: „Die Sanktionsregeln bei Jüngeren seien aber zu hart und wenig zielführend. Sie trügen allenfalls zur Aufnahme von unqualifizierter und prekärer Erwerbsarbeit bei, kaum aber zur nachhaltigen Integration junger Menschen ins Erwerbsleben.“ Quelle: http://www.linksfraktion.de/nachrichten/breite-kritik-hartz-sanktionen/ |
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8.6.2011 Kommentar Bitte keinen Sand in die Augen streuen Wo ist sie geblieben die Forderung der Partei, die sich Die Linke nennt: Hartz IV muss weg! Der Klarheit und der Wahrheit wegen: Der amtierende Bundesvorsitzende von Die Linke Klaus Ernst hat in Kooperation mit seinem Mentor Oskar Lafontaine die Forderung nach Sanktionen im Parteiprogramm festgeklopft. Katja Kipping, warum sprichst Du von Grundsicherung ohne in diesem Zusammenhang Hartz IV auch nur zu erwähnen? Die Grünen hatten auch immer von einem existenzsichernden Grundeinkommen geredet, bis sie dann mit der SPD die Hartz IV Maßnahmen in die Welt gesetzt haben. Hartz IV muss weg. Bernd Rausch
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HEUTE am 6.6.2011 findet die öffentliche Anhörung zum Thema Hartz IV Sanktionen im Deutschen Bundestag statt. Am 6.6.2011 findet eine Anhörung zum Thema Sanktionen bzw. Leistungskürzungen bei den Grundsicherungen (Hartz IV= SGB II, SGB XII) im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages statt. Anlass für Anhörung sind zwei Anträge der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen sowie der Partei Die Linke. Der Antrag der Grünen fordert eine "Reformierung" der Sanktionsparagrafen, der Antrag der Linken eine Abschaffung. Erwerbslosen-Gruppen und die Initiative "Netzwerk Grundeinkommen" planen eine "aktive Begleitung der Anhörung", um gegen Leistungskürzungen bei Hartz IV zu demonstrieren. Grüne fordern Reformen Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen lehnt sich zwar mit der Forderung nach einer Aussetzung der Sanktionsmöglichkeiten an die Forderung des Bündnisses für ein Sanktionsmoratorium an, fällt aber hinter diese zurück. Das Bündnis fordert eine Aussetzung, um die gegenwärtigen Sanktionsregelungen „grundlegend zu überdenken“, was die vollständige Abschaffung der Sanktionen ausdrücklich einschließt. Es heißt dazu im Aufruf des Bündnisses: „Die einen können sich bei bestimmten Verstößen Sanktionen vorstellen. Die anderen halten Sanktionen, mit denen eine Leistung gekürzt wird, die die Existenz und gesellschaftliche Mindestteilhabe sichern soll, in jedem Falle für eine Grundrechtsverletzung. Ethisch und sozialpolitisch lasse sich nicht rechtfertigen, dass eine Gesellschaft, erst recht eine reiche wie die der Bundesrepublik Deutschland, Menschen das vorenthält, was sie zu einem menschenwürdigen Leben benötigen.“ Linke fordern Abschaffung der Hartz IV Sanktionen Einschätzung Erwerbslosengruppen und die Initiative Netzwerk Grundeinkommen fordern dazu auf, an der öffentlichen Anhörung teilzunehmen. Diese beginnt am Montag den 6. Juni um 14.00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin. Durch die Anwesenheit soll die Forderung nach einer „Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV“ bekundet werden. Hier kann man sich für die Anhörung anmelden. (sb, Netzwerk Grundeinkommen)
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