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8.6.2011 Hartz IV hats möglich gemacht: Bereits 540.000 Jugendliche in Deutschland über den Rand gekippt. Schulabbrecher, Arme, Verschuldete, Sucht- oder Psychischkranke haben in Deutschland kaum eine Chancen, im Leben wieder Fuß zu fassen. Das stellt die Kinder- und Jugendhilfe fest. Staatliche Sanktionen träfen häufig den Nachwuchs. Dies führe zu einer teilweise vollkommenen Mittellosigkeit. Weg mit dem Hartz IV Klassenstaat, oder? Gudrun Müller
8.6.2011  Breite Kritik an Hartz-Sanktionen -Expertenanhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 6. Juni 2011 zu Sanktionen in der Grundsicherung

Von Katja Kipping - Mitglied des Bundestags und
stellvertretende Parteivorsitzende der Partei Die Linke

DIE LINKE fordert die Abschaffung der Sanktionen in der Grundsicherung. Ein Unterschreiten des Existenzminimums durch Sanktionen ist normativ und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, eine sachliche Begründung ist nicht erkennbar und die faktische Ausgrenzung von leistungsberechtigten Personen aus dem Leistungsbezug ist vielfach sogar mit Blick auf die angeblich angestrebten Ziele – Integration in Erwerbsarbeit – kontraproduktiv. Diese Forderung stand - zusammen mit der Forderung der Grünen, die Sanktionen vorübergehend auszusetzen - in einer Expertenanhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags auf der Tagesordnung.

Der Sachverständige Professor Stephan Lessenich zog die Rechtfertigung von Sanktionen in der Grundsicherung grundsätzlich in Zweifel. Die Sanktionsregeln seien Ausdruck eines paternalistischen Sozialstaates, der es als seine Aufgabe ansähe, seine Bürgerinnen und Bürger durch drastische Maßnahmen erziehen zu müssen. In der Praxis folge daraus eine Abschreckungspraxis, die Menschen von dem Leistungsbezug abhalte. Auf diese Art und Weise werde die Realisierung eines grundrechtlich fundierten Anspruchs verwehrt. Dieser Umgang mit den Schwächsten der Gesellschaft sei der Grund für die Bildung eines breiten Bündnisses – des Sanktionsmoratoriums – im Kampf gegen die Sanktionsregeln und – praxis. Statt Abschreckung und paternalistischer Erziehung sei es angebracht die leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger in ihrer Würde zu achten und in ihrer Selbstverantwortung zu stärken, indem ihre Rechtsposition gestärkt und die Selbsthilfefähigkeit gefördert wird.

Auch die Diakonie und der DGB übten fundamentale Kritik an den Sanktionsregeln. Die Diakonie sieht durch die Sanktionspraxis die Würde des Menschen beschädigt. Die Praxis wirke abschreckend und halte leistungsberechtigte Menschen von der Realisierung ihrer Rechte ab. Der DGB formuliert in seiner Stellungnahme durchschlagende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die aktuelle Sanktionsregelung: Das Grundrecht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums sei durch die aktuelle Regelung verletzt. Das Fördern der betroffenen Menschen komme viel zu kurz, und das Missverhältnis werde durch die aktuellen Kürzungen bei den Mitteln zur Eingliederung massiv verschärft. Weitere Sachverständige wie der Deutsche Verein stellten den „strafenden Charakter“ der Sanktionen heraus. Dieser zeige sich insbesondere in der mangelnden Beachtung von Verhaltensänderungen. Selbst eine Verhaltensänderung im Sinne der Behörde führe nicht dazu, dass Sanktionen aufgehoben werden könnten. Das Gesetz sei in dieser Hinsicht in verfassungswidriger Weise zu starr und unflexibel.

Ein weitgehender Konsens zeigte sich in der Anhörung, dass die Sanktionsregeln in der aktuellen Form nicht aufrechterhalten werden dürfen. So wurde durchgängig berichtet, dass es keinerlei empirisch fundierten Erkenntnisse über die Auswirkungen der Sanktionen gebe. Inwieweit Sanktionen eine – wie vom rot-grünen Gesetzgeber damals gewünschte - erzieherische Funktion hätten, sei ebenso unbekannt wie die negativen Effekte der Sanktionen - Ausgrenzung aus Leistungsbezug, Abschreckung, Wohnungslosigkeit, gesundheitliche Folgen etc.. Hier wurde ein massiver Handlungsbedarf zum Ausdruck gebracht.

Breit wurde die Kritik an den besonders harten Sanktionsregeln gegenüber den jungen Menschen bis 25 Jahre formuliert. Es gäbe keine sachlich fundierte Begründung für eine Unterscheidung der Sanktionen nach dem Alter. Daher sei ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) zu konstatieren (DBG). Vielfach wurde mit Verweis auf einen Kurzbericht des IAB auch auf sozial unerwünschte Folgen wie Verlust des Kontaktes zur Behörde, Wohnungslosigkeit etc. verwiesen, die das eigentliche, gesetzlich vorgeschriebene Ziel der Grundsicherung – Hilfe und Eingliederung – konterkarierten. Eine Abschaffung zumindest der Sonderregelungen für die jungen Erwachsenen sei – so beispielsweise der Richter am Landessozialgericht Halle, Klaus Lauterbach stellvertretend für viele - „wünschenswert“. Auch die das Gesetz ausführenden Instanzen – die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunalen Spitzenverbände – konnten keinen Grund für die striktere Sanktionierung von jungen Menschen benennen und bezeichneten diese Sonderregelung daher als verzichtbar.

DIE LINKE kritisiert die Sanktionen auch aufgrund ihrer negativen Wirkungen auf den Arbeitsmarkt. Sanktionen zwingen leistungsberechtigte Erwerbslose, nahezu jeden Job anzunehmen, und wirken somit als Instrument des gesetzlich erzwungenen Lohndumpings. In der Formulierung des IAB: Sanktionen haben nach der zugrundegelegten Arbeitsmarkttheorie, der so genannten Arbeitsuchtheorie, zwei Effekte: Sie senke den „Anspruchslohn“ der Erwerbsarbeitsuchenden und erhöhe ihre „Suchintensität“. In ein verständliches Deutsch übersetzt: Hartz IV übt massiven Druck auf die Erwerbslosen aus und trägt damit zu Lohndumping bei. Ausdrücklich wird der Wirkungszusammenhang für die jungen Menschen bestätigt: „Die Sanktionsregeln bei Jüngeren seien aber zu hart und wenig zielführend. Sie trügen allenfalls zur Aufnahme von unqualifizierter und prekärer Erwerbsarbeit bei, kaum aber zur nachhaltigen Integration junger Menschen ins Erwerbsleben.“

Quelle: http://www.linksfraktion.de/nachrichten/breite-kritik-hartz-sanktionen/

8.6.2011 Kommentar Bitte keinen Sand in die Augen streuen

Wo ist sie geblieben die Forderung der Partei, die sich Die Linke nennt: Hartz IV muss weg! Der Klarheit und der Wahrheit wegen: Der amtierende Bundesvorsitzende von Die Linke Klaus Ernst hat in Kooperation mit seinem Mentor Oskar Lafontaine die Forderung nach Sanktionen im Parteiprogramm festgeklopft. Katja Kipping, warum sprichst Du von Grundsicherung ohne in diesem Zusammenhang Hartz IV auch nur zu erwähnen? Die Grünen hatten auch immer von einem existenzsichernden Grundeinkommen geredet, bis sie dann mit der SPD die Hartz IV Maßnahmen in die Welt gesetzt haben. Hartz IV muss weg.

Bernd Rausch

 

HEUTE am 6.6.2011 findet die öffentliche Anhörung zum Thema Hartz IV Sanktionen im Deutschen Bundestag statt.

Am 6.6.2011 findet eine Anhörung zum Thema Sanktionen bzw. Leistungskürzungen bei den Grundsicherungen (Hartz IV= SGB II, SGB XII) im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages statt. Anlass für Anhörung sind zwei Anträge der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen sowie der Partei Die Linke. Der Antrag der Grünen fordert eine "Reformierung" der Sanktionsparagrafen, der Antrag der Linken eine Abschaffung. Erwerbslosen-Gruppen und die Initiative "Netzwerk Grundeinkommen" planen eine "aktive Begleitung der Anhörung", um gegen Leistungskürzungen bei Hartz IV zu demonstrieren.

Grüne fordern Reformen
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (BT-Drs. 17/3207) fordert bei Hartz IV (SGB II) eine andere Praxis der Vermittlung in Arbeit oder in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. So sollen z. B. Wünsche und Vorschläge von Arbeitslosengeld II Beziehern ausreichend berücksichtigt werden. Diese sollen darüber hinaus zwischen verschiedenen Arbeitsangeboten wählen dürfen. Auch soll bürgerschaftliches Engagement als Gegenleistung für die Grundsicherung gelten können. So lange diese Reformen nicht umgesetzt sind, soll die Sanktionsmöglichkeit (Leistungskürzung z. B. nach § 31 SGB II) ausgesetzt werden. Wenn diese Reformen umgesetzt sind, wird die Grundsicherung – z. B. bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit – wieder sanktionsfähig. Die Regeln für die Sanktionen sollen allerdings geändert werden. Nach Antragstext soll durch eine Sanktion der Grundbedarf der betroffenen Person für gesellschaftliche Teilhabe nicht angetastet werden. Hier enthält der Antrag einen Widerspruch in sich, denn die Grundsicherung sichert definitionsgemäß nur den grundrechtlich gebotenen Bedarf für Existenz und Teilhabe ab (vgl. Blaschke 2010). Jede Sanktion bzw. Leistungskürzung lässt Betroffene daher unter das grundrechtlich garantierte Leistungsniveau fallen. Konkrete Angaben über die Höhe der möglichen Sanktionen werden im Antrag nicht gemacht.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen lehnt sich zwar mit der Forderung nach einer Aussetzung der Sanktionsmöglichkeiten an die Forderung des Bündnisses für ein Sanktionsmoratorium an, fällt aber hinter diese zurück. Das Bündnis fordert eine Aussetzung, um die gegenwärtigen Sanktionsregelungen „grundlegend zu überdenken“, was die vollständige Abschaffung der Sanktionen ausdrücklich einschließt. Es heißt dazu im Aufruf des Bündnisses: „Die einen können sich bei bestimmten Verstößen Sanktionen vorstellen. Die anderen halten Sanktionen, mit denen eine Leistung gekürzt wird, die die Existenz und gesellschaftliche Mindestteilhabe sichern soll, in jedem Falle für eine Grundrechtsverletzung. Ethisch und sozialpolitisch lasse sich nicht rechtfertigen, dass eine Gesellschaft, erst recht eine reiche wie die der Bundesrepublik Deutschland, Menschen das vorenthält, was sie zu einem menschenwürdigen Leben benötigen.“

Linke fordern Abschaffung der Hartz IV Sanktionen
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/5174), der in der öffentlichen Anhörung am 06. Juni 2011 zur Diskussion steht, fordert: Alle Sanktionen und Leistungseinschränkungen abschaffen! Damit ist die vollkommene Abschaffung aller Paragrafen sowohl im SGB II als auch im SGB XII gemeint, mit denen – mit welchem „Nichtwohlverhalten“ des Betroffenen auch immer begründet – der oder dem Leistungsberechtigten die Grundsicherung durch Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen gekürzt werden kann. Noch mehr: „Die Grundsätze des Forderns rechtfertigen keinerlei Versagen der Leistungsberechtigung bzw. der Leistung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums. Diesem Grundsatz entgegenstehende Regelungen werden aufgehoben.“ Diese Forderung der LINKEN zielt nicht nur auf die Abschaffung der Sanktionsparagrafen 31 und 32 im SGB II, sondern z. B. auch auf den Paragrafen 2 des SGB II, der eine Leistungsberechtigung von einer prinzipiellen Arbeitsbereitschaft abhängig macht. Es heißt dort: „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts […] einsetzen.“ Diese dem „Grundsatz des Forderns“ in Paragrafen 2 des SGB II entsprechende grundsätzlich geforderte Bereitschaft zur Erwerbsarbeit soll als Zugangsvoraussetzung zu einer Grundsicherung nach dem Willen der Fraktion DIE LINKE also auch abgeschafft werden – jeglicher Zwang zur Gegenleistung (Mitwirkungspflicht bei der Eingliederung in Arbeit, Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen, Annahme zumutbarer Arbeitsgelegenheiten), die im Paragrafen 2 SGB II genannt werden, ebenfalls.

Einschätzung
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE dürfte ein Novum im Deutschen Bundestag sein, ebenso, dass ein solcher Antrag einer Fraktion im Deutschen Bundestag in einer öffentlichen Anhörung behandelt wird: Noch nie in der Geschichte des Deutschen Bundestages wurde ein Antrag eingebracht, der in seiner Umsetzung das Menschen- und Grundrecht auf eine grundlegende Existenz- und Teilhabesicherung „ohne Zwang zur Arbeit oder anderen Gegenleistung“ (vgl. Statuten des Netzwerks Grundeinkommen) einlösen würde. Dieses Recht hatte der Demokrat, Humanist und Sozialist Erich Fromm als „ein tief in der religiösen und humanistischen Tradition des Westens verwurzeltes Prinzip“ beschrieben: nämlich als das Prinzip, „dass der Mensch unter allen Umständen das Recht hat zu leben. Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung, Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf, ob der Betreffende für die Gesellschaft ‘von Nutzen ist’.“ (vgl. Fromm 1966) Dieses Prinzip ist auch geltendes Menschenrecht, z. B. in Gestalt des Verbots von Zwangsarbeit, wie in einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung nachgewiesen worden ist: „Auf der Ebene des Völkerrechts erfüllen die Sanktionen des § 31 SGB II […] das in Art. 1 Abs. 2 des Übereinkommens Nr. 29 aufgeführte Kriterium der ‘Androhung irgendeiner Strafe’.“ Artikel 1 Absatz 2 des erwähnten Übereinkommens über Zwangs- oder Pflichtarbeit der International Labour Organisation (ILO, 1930) lautet: „Als ‘Zwangs- oder Pflichtarbeit’ gilt jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgend einer Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.“

Erwerbslosengruppen und die Initiative Netzwerk Grundeinkommen fordern dazu auf, an der öffentlichen Anhörung teilzunehmen. Diese beginnt am Montag den 6. Juni um 14.00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin. Durch die Anwesenheit soll die Forderung nach einer „Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV“ bekundet werden. Hier kann man sich für die Anhörung anmelden. (sb, Netzwerk Grundeinkommen)