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Bild:
Marcel Mack
JMStV - keene Böcke nich'... siehe Block http://inkeb.org/s9y153/
http://jmstv-ablehnen.de/
Hier noch ein link zu einem blog.post, der recht ausführlich auf die
Thematik eingeht und etliche links
zu den erwähnten sites hat:
http://www.pottblog.de/2010/12/02/warum-udo-vetter-und-robert-basic-sich-in-sachen-jugendmedienschutz-staatsvertrag-jmstv-und-die-auswirkungen-auf-blogs-irren/
weitere linsks zum Thema:
http://www.golem.de/1011/79772.html
http://politik.benjamin-stoecker.de/2010/11/08/der-jmstv-im-internet-eine-ausfuhrliche-darlegung-der-pflichten-und-folgen/
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Marcel Mack
siehe Block http://inkeb.org/s9y153/
6.12.2010
JMStV 2011oder warum ich meinen web-block 2011 abschalte
Von
Marcel Mack
Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag, also, in der im Januar 2011 gültig
werdenden Fassung, also. Nach der Impressumspflicht für jedermann
und
~frau, nun auch noch die Kennzeichnungspflicht und einen
Jugendschutzbeauftragten am besten dazu - kann aber auch eine
Jugendschutzbeauftragte sein. Dann kennzeichnen - zack! 0, 8, 15! - oh
Fehler: 0, 6, 12, 24, 48 - es wird, es wird: 0, 1, 2, 4, 8, 16, 32, 64,
128, 256, 512, 1024. Langsam wird es lästig, nicht? Aber es ist halb
so
schlimm, nach ein paar Wochen hat man sich dran gewöhnt. Und man
wird ja auch nicht alleine gelassen damit, nein, aber nein: es wird doch
kontrolliert. Jawoll.
Ich las und lese herum - im internet, solange es das noch gibt - und
sehe allerlei Äußerungen dazu. Die Polit~ und Parteimeinungsfixierten
können mich, also korrigieren und so, aber es ist schwer eine positive
Meinung zu JMStV zu finden. Ich las sehr viele Meinungen von Menschen,
die sich beruflich dem Machen von Gesetzen und den Folgen dieses Tuens
befassen.
Die schlimmste Meinung, die ich las, die riet dazu die neue Fassung des
JMStV ebenso zu ignorieren, wie die alte. Aber nein, so geht es ja
nicht. Das Ding muß weg. Ersetzt werden, durch ein Stück, in
dem sich
Titel und Inhalt decken. Und das wird ein kurzes Stückchen Jurisprosa,
denn es besteht vor Allem aus Verweisen auf das schon bestehende StGB,
das heißt bestehenden Gesetzen zu vorkommenden Straftaten, das reichte
vollkommen aus zur Verfolgung von gleichwie begangenen Straftaten. Und
den realen Schutz vor für Kinder ungeeignete Seiten des internet,
den finden Eltern durch Installation und Einrichtung von Filterprogrammen.
Bei Jugendlichen ist das schon schwieriger, da die Jugendlichen aller
Zeiten ein Schwur eint, der sie daran gehen läßt, jegliche
Verbote und Einschränkungen zu brechen oder zu umgehen und genau
das zu konsumieren, was direkt verboten wurde. Soviel zum Jugendschutz,
wo, wann auch immer.
Was hat der kleine blogger auf der Straße damit zu tuen??
Nichts, aber Gesetz ist Gesetz. Und das gilt, das kann für jegliche
Interpretation, die sich durch die Entwicklung des sogen. Zeitgeistes
ergibt, aus der Schublade gezogen werden.
Die wirkungsvollste Aktion ist: abschalten. Sollen die, die diesen
Quatsch ratifiziert haben, doch Besuchern aus fernen Ländern erklären,
warum es im Gültigkeitsbereich deutschen Rechts statt individuellem
Kulturtreiben nur bräsige FSK-Ansichten gibt, wenn überhaupt.
Und ganz deutlich: die Option den JMStV 2011 zu ignorieren und zu
hoffen, daß man selbst nicht von einer Abmahnung getroffen wird,
die
Aufregung schließlich verflacht, das neue JMStV genauso ignoriert
wird, wie die vorherige Fassung, das ist keine Option, die Sinn macht.
Ich werde nicht soweit gehen zu behaupten, daß dies JMStV.Ding
nur ein
Vorwand ist, dessen eigentlicher Zweck die Zerschlagung einer
gewachsenen Internet-Kultur und die Knebelung der freien Meinungsäußerer
ist. Dafür müßte ich schließlich Beweise vorlegen,
zur Wirkung eines Gesetzes, das so noch nicht in Kraft getreten ist. Ich
gehe also nicht so weit. Aber ich gehe. (Zack - weg, der blog und Alles.
2011 ist's dicht gemacht...)
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