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22.11.10 - Menschenmarkt und privatisierte Arbeitskräftevermittlung. Aspekte.

von Reinhold Schramm

„Vermittlungsgutscheine“ für die politische Arbeitslosenstatistik und „Rente mit 67"?

Pünktlich vor dem 60. und den Neuantrag auf die Fortsetzung für den offenen Hartz-IV-Vollzug kommt die „Stelleninformation“ vom „JobCenter Tempelhof-Schöneberg, Wolframstr.“, Berlin. „Sehr geehrter Herr ..., ich möchte Sie auch auf ein Stellenangebot (Arbeitsplatz) aus unserer JOBBÖRSE, das nicht durch die Agentur für Arbeit betreut wird hinweisen“. Arbeitgeber: „DFV Facharbeitervermittlung GmbH“, „Am Borsigturm“, Berlin. Lohn/Gehalt: „nach Vereinbarung“ „Die Stellenbeschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage.“ „Bewerben Sie sich bitte über arbeitsagentur.de, per E-Mail oder schriftlich. Alternativ vereinbaren Sie bitte umgehend einen Vorstellungstermin. Als Anlagen bzw. Unterlagen sind beizufügen bzw. mitzubringen: Lebenslauf, Zeugnisse.“ „Ihr Ansprechpartner ist Herr ...“. „Bitte teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Bemühungen mit. Füllen Sie dazu das beiliegende Antwortschreiben aus und senden oder faxen Sie es an uns zurück. Sie können das Ergebnis aber auch telefonisch mitteilen. Wir erwarten Ihre Antwort bis zum ...“ „Mit freundlichen Grüßen“ „Im Auftrag“

Als Anlage zur „Stelleninformation“ erfolgt die obligatorische (unzutreffende) „Stellenbeschreibung“ und die Eigenwerbung der privaten „DFV Facharbeitervermittlung GmbH“:

„Bewerben Sie sich über die DFV Facharbeitervermittlung! Ihr Partner für Festanstellungen. Auf der Suche nach den besten Stellenangeboten, stehen wir in ständigen Kontakt zu Firmen in Deutschland und über unsere Auslandsvermittlung, weltweit. Für Sie als Fachkraft schaffen wir Transparenz und Sicherheit. DFV Facharbeitervermittlung GmbH - Mit Sicherheit die bessere Wahl! Sie sind motiviert und überzeugen durch Ihre Erfahrung, dann rufen Sie an. (...) oder senden Sie eine Email. (...) Ich freue mich für Sie tätig zu sein. Mehr Informationen und weitere Stellenangebote unter: dfv-facharbeiter.de deutsche facharbeiter vermittlung - die bessere Wahl!“ www.dfv-facharbeiter.de - - - Ein Anruf bei der „DFV Facharbeitervermittlung GmbH“ und der Hinweis auf die „Stelleninformation“ vom „JobCenter Tempelhof-Schöneberg“. Im Telefongespräch folgt die Anfrage der „Facharbeitervermittlung“ nach einem „Vermittlungsgutschein“der BA-Arbeitsagentur - den sie für ihre private Dienstleistung bzw. Arbeitsvermittlung benötigen. - - -

Der Zwang zur Selbstunterwerfung: Der Autor Frank Rentschler bezieht sich in seinem Aufsatz „Der Zwang zur Selbstunterwerfung. Fordern und Fördern im aktivierenden Staat“ auf Professor Uwe Berlit, (damaliger) Richter am Bundesverwaltungsgericht, und schreibt: „Der Staat entledige sich gegenüber einer bestimmten Gruppe vollständig von der Verpflichtung, persönliche Rechte verbindlich zu gewähren, nehme dieser daher die Möglichkeit, sich gegenüber dem Staat darauf zu berufen, auf deren Einhaltung zu drängen und ggf. sogar gegen den Staat zu klagen. Er schaffe damit rechtlose Untertanen, über die er bedingungslos verfügen könne, ohne auf deren Willen Rücksicht nehmen zu müssen. Vielmehr werde vorauseilender Gehorsam sogar zur Voraussetzung, damit der Staat diesen entrechteten Menschen die sozialen Existenzgrundlagen nicht vollständig entzieht, wobei selbst diese Unterwürfigkeit keine Garantie biete, dass es nicht doch dazu kommt. Denn nahezu alles ist zukünftig eine Ermessensentscheidung der neuen ‘Fallmanager’ des Arbeitsamtes, von deren Wohlwollen die Gewährung minimalster Rechte abhängt, da sie nicht mehr als rechtsverbindliche Ansprüche existieren, somit auch vor Gerichten nicht einklagbar sind.“ [1] -

Der Autor F. Rentschler schreibt richtig zur (erwünschten) Verharmlosung der Realität durch die gesellschaftspolitische Administration: Um die „Reformvorhaben einschätzen zu können und zu wissen, wogegen sich der Widerstand konkret richten muss, ist es notwendig, die in der Öffentlichkeit kursierenden verharmlosenden Darstellungen zu widerlegen. Die normalen ZeitungsleserInnen erfahren etwa folgendes über die Reformen: Im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe müssen viele Bezieher teilweise erhebliche Leistungskürzungen hinnehmen und beziehen nur noch eine Stütze auf dem Niveau der bisherigen Sozialhilfe. Gleichzeitig werden die Kriterien für zumutbare Arbeit verschärft, so dass sie jede angebotene Arbeit annehmen müssen. Die Ablehnung eines Angebots soll schneller und schärfer von der Behörde sanktioniert werden. Gleichzeitig soll jedoch die Betreuung der Arbeitslosen intensiviert werden. Die Regierung suggeriert, dass die Mischung aus Leistungskürzungen, schärferen Sanktionsmöglichkeiten und bessere Betreuung die Vermittlungschancen erhöhen wird und dass deshalb das Gesetz für alle Arbeitswilligen Verbesserung bringe und nur die Arbeitsunwilligen Nachteile zu befürchten hätten. Das würde sich aus dem Grundsatz des ‘Forderns und Förderns’ ergeben.“ [1] - - - Aber auch die spezial- und sozialdemokratischen DGB-Reformgewerkschaften dürfen bei ihren bzw. mit ihren Bemühungen um die Anpassung der Arbeitslosen an die Verwertungsbedürfnisse des Kapitals nicht fehlen. Die Frankfurter Rundschau berichtete (bereits) am 19. November 2010, der DGB-Experte Adamy fordert „klare Akzente“ im Etat der Bundesagentur für Arbeit für die Qualifizierung der „Schwervermittelbaren“. FR: DGB-Adamy hatte als Mitglied des BA-Verwaltungsrates den Etat der Nürnberger Behörde mit verabschiedet. Demnach sind sich die Vertreter der „Tarifparteien in der Selbstverwaltung“ einig, dass für die Qualifizierung von älteren und ungelernten Arbeitslosen der Bund mehr Geld zur Verfügung stellen müsse. Der Trend gehe in Richtung einer Verlagerung der Arbeitsmarktlast von den Arbeitslosengeldbeziehern (zuständig BA) hin zu den „Hartz-IV-Leuten“. Die „Hartz.IV-Leute“ stellten mittlerweile rund 70 Prozent aller „Jobsuchenden“. Notwendig seien hier „klare Akzente“, betonte DGB-Adamy, stattdessen kürze Berlin die Mittel für eine Qualifizierung der „Schwervermittelbaren“. [2] - - -

Die FR berichtete unter „Arbeitslose lösen Vermittlungsgutscheine selten ein“: Demnach wurden im Jahr 2007 rund 783.000 „Gutscheine“ ausgegeben, aber nur knapp neun Prozent eingelöst. Die Arbeitsmarktforscher, Sarah Bernhard und Thomas Kruppe, nennen als einen möglichen Grund - für die geringe Nutzung, die mangelnde Initiative seitens der Arbeitslosen und deren Überforderung bei der Auswahl einer privaten Arbeitsvermittlung. Zudem gibt es Hürden beim Einlösen der „Gutscheine“, wie die mangelnde Transparenz des Vermittlermarktes. Außerdem sind die privaten Arbeitsvermittler nicht verpflichtet, jeden „Gutscheininhaber“ anzunehmen. Das kann den IAB-Forscher zufolge dazu führen, dass die privaten Arbeitsvermittler „Rosinen picken“, also nur Arbeitslose mit recht guten ‘Jobchancen’ betreuen. Damit ist der Aufwand für die privaten Arbeitsvermittler geringer. - Die FR schreibt: „Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch darauf, können ihn aber als Ermessungsleistung erhalten.“ [3] - - - Seit 2002 gehört der „Vermittlungsgutschein“ zum Instrumentarium der so genannten Arbeitsmarktpolitik. Es gibt zwei Möglichkeiten der Einbindung privater Dienstleister in die Arbeitsvermittlung. Arbeitslose, die von ihrer Arbeitsagentur bzw. Grundsicherungsstelle einen „Vermittlungsgutschein“ (VGS) erhalten, können sich einen privaten Arbeitsvermittler „aussuchen“. Oder: Mit der Einführung des VGS wurde die Möglichkeit geschaffen, einen Teil der Arbeitsvermittlung auszuschreiben und an „private Dienstleister“ zu vergeben. So wurden jedes Jahr, seit 2002, zwischen 185.000 und 333.000 Arbeitslose direkt von der BA-Arbeitsagentur oder ihrer Grundsicherungsstelle einem privaten „Dienstleister“ bzw. „Träger“ zur (privaten) Vermittlung zugewiesen. [4]

Die IAB-Forscher schreiben in ihrem Fazit: „Kosten für die Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen entstehen aus Beratung, Information und Dokumentation; nur bei Einlösung des Gutscheins fallen das Vermittlungshonorar und hiermit zusammenhängende Verwaltungskosten an. Durch die Neuregelung ab 2011, ... können möglicherweise die Zahl der Beratungen und damit die entsprechenden Kosten hierfür steigen.“ (S.8) [4]

Aus den IAB-Forschungsbericht zu „Vermittlungsgutscheinen“: Die private Arbeitsvermittlung ist nicht verpflichtet, jeden VGS-Inhaber anzunehmen. Betriebswirtschaftlich kann es für die privaten Dienstleister effizient sein, „Rosinen zu picken“; Arbeitslose mit guten Beschäftigungschancen auszuwählen, da der Vermittlungsaufwand für diese Gruppe geringer ist. Wenn der Gutscheininhaber (der vormalige Erwerbslose) mindestens sechs Wochen beschäftigt ist, dann kann der private Dienstleister bzw. die private Arbeitsvermittlung den VGS mit entsprechenden Beschäftigungsnachweisen bei der Arbeitsagentur bzw. der Grundsicherungsstelle gegen eine Vergütung in Höhe von 1.000 Euro einlösen. - Nach sechsmonatiger Beschäftigung kann eine zweite Rate - in der Regel 1.000 Euro - ausgezahlt werden. Seit dem Jahr 2008 kann die zweite Rate an die private Arbeitsvermittlung für (vormals) langzeitarbeitslose und behinderte Menschen im Ermessen der öffentlichen Arbeitsvermittlung auf maximal 1.500 Euro erhöht werden (auf insgesamt 2.500 Euro an den privaten Arbeitsvermittler). [4] - - -

In der Selbstdarstellung der privaten Dienstleister heißt es auch: „Die DFV-Facharbeitervermittlung GmbH vermittelt ausschließlich Kontakte und übernimmt keinerlei Haftung für eventuell daraus entstehende Schäden jeglicher Art. - Kommen Verträge aufgrund einer Vermittlungstätigkeit der DFV-Facharbeitervermittlung GmbH zustande, so sind für deren Inhalte ausschließlich die vertragsschließenden Parteien verantwortlich.“ (Siehe weiterhin im Text:) [5]

Quellen:
[1] Frank Rentschler: Der Zwang zur Selbstunterwerfung. Fordern und Fördern im aktivierenden Staat.
www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/zwang/exit.pdf

[2] FR - am 19.10.2010. Arbeitslosigkeit. Mehr Geld für Qualifizierung von Älteren. DGB-Experte fordert „klare Akzente“.
www.fr-online.de/wirtschaft/mehr-geld-fuer-qualifizierung-von-aelteren/-/1472780/4853770/-/index.html

[3] Arbeitslose lösen Vermittlungsgutscheine selten ein. FR:
www.fr-online.de/ratgeber/karriere/arbeitslose-loesen-vermittlungsgutscheine-selten-ein/-/1473056/4777088/-/index.html

[4] IAB-Kurzbericht, 21/2010. Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose. Oft ausgegeben und selten eingelöst. Von Sarah Bernhard und Thomas Kruppe.
http://doku.iab.de/kurzber/2010/kb2110.pdf

[5] DFV-Facharbeitervermittlung GmbH:
www.dfv-facharbeiter.de/index.php?site=deutsch/intern/impressum.ph

 

22.11.2010 Spiegelleser/innen wissen mehr. Das Deutsclandmagazin Der Spiegel sagt einen »Sturmangriff auf den Reichstag« in Berlin vorher.

Deutschland's Kampfblatt ( Sarrazin, Reichstagsbrand, usw.) steht an vorderster Front, wenn es darum geht Deutschland's Bevölkerung kriegswillig zu schießen.

Daß »Al-Qaida und assoziierte Gruppen« (Spiegel) ausgerechnet eines der am besten bewachtesten Gebäude in Berlin stürmen sollen, wird propagandistisch in Szene gesetzt. Das Hamburger nationale Kampfblatt zeigte bereits mehrmals seine Durchschlagskraft, so auch den Reichstag betreffend. Anfang der 60er Jahre schaffte es das Blatt mit Hilfe alter Naziseilschaften, in einer Artikelserie die Alleintäterthese zum Reichstagsbrand in die Welt zu setzen. Wer glaubt, der schwer sehbehinderte Marinus van der Lubbe habe in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 in rund 20 Minuten den ganzen Plenarsaal mit Kohleanzündern in Brand setzen können, hält es eben auch für möglich, daß ein sechsköpfiger Islamistentrupp in dem Gebäude ein neuerliches Inferno anrichten wird.

 

25.6.2011 Gefahr größer denn je
Die Internationale Assoziation von Anwälten gegen Atomwaffen (IALANA) verabschiedete auf ihrer Generalversammlung am vergangenen Sonntag im polnischen Szczecin folgende Erklärung:

1. Trotz vieler frommer Verpflichtungen zu einer zukünftigen atomwaffenfreien Welt ist die Situation in bezug auf Atomwaffen weniger stabil und die Gefahr der Anwendung von Atomwaffen – sei es durch Unfall, Fehlkalkulation, Zufall oder Einsatz – größer als je zuvor. (...)

2. In diesem Zusammenhang betont IALANA die juristische Verpflichtung, wie einstimmig vom Internationalen Gerichtshof 1996 erklärt, Verhandlungen über nukleare Abrüstung in gutem Glauben zu betreiben und sie in all ihren Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle zum Abschluß zu bringen. (...) 4. IALANA bekräftigt, daß internationale Mechanismen für die Beilegung von Konflikten und das Erreichen der Sicherheit genutzt werden müssen, ohne Rückgriff auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt und Krieg. Dies würde auch die Verwirklichung einer Welt ohne Atomwaffen unterstützen. 5. IALANA drückt den japanischen Mitgliedern und der ganzen Bevölkerung Japans ihr Beileid über die Tragödie von Fukushima aus und unterstützt nachdrücklich die Forderung der japanischen IALANA nach der Abschaffung der Kernenergie sowie von Atomwaffen. 6. IALANA spricht sich für die weltweite Abschaffung der Kernenergie aus. Wir brauchen einen kompletten Umstieg auf erneuerbare Energien und eine Demokratisierung der Energieerzeugung. 7. (…) Die IALANA sieht als bleibende Aufgabe, die Öffentlichkeit über die Illegalität der Nuklearwaffen aufzuklären.