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15. Mai 2011Die ungehörte
Botschaft Der polnische Widerstandskämpfer Jan Karski informierte die Westalliierten vergeblich über den Völkermord an den Juden
Jan Karski: Mein Bericht an die Welt. Geschichte eines Staates im Untergrund. Kunstmann, München, 2011. 528 Seiten. ISBN 978-3-88897-705-3. 28,00 EUR Buchvorstellung von Stefan Gleser Ein Kurier, ein Mann der Résistance muss mit der „Landschaft verschmelzen“, so unauffällig wie möglich sein. Dort wo er wohnt, ist nichts von seiner Arbeit zu spüren. Es werden keine belastenden Gespräche geführt, keine gefährlichen Papiere aufbewahrt, nichts deutet auf den Untergrund hin. Dank solcher Vorsicht überlebte Jan Karski (1914 – 2000) die deutsche Besatzung des Landes und informierte die freie Welt über den Genozid. Karski, eigentlich Jan Kozielewski, Karski war einer seiner Kampfnamen im Widerstand, wurde als Sohn eines selbständigen Sattlers in Lodz geboren. Die Erziehung muss eine für Aussenstehende ungewöhnliche Mischung gewesen sein: katholisch, polnisch, konservativ, aber dabei weltoffen. Frühes Lernen fremder Sprachen trainierte das Gedächtnis. Sein Erinnerungsvermögen wird er später als „photographisch“ bezeichnen und sich als „«Grammophonschallplatte, die man bespielt, anhört, weitergibt“ definieren. Bei Ausbruch des zweiten Weltkrieges gerät Karski, der inzwischen Jura studiert hatte und im Aussenministerium arbeitete, in sowjetische Gefangenschaft. Die russischen Soldaten behandeln Karski nach dem klassischen, bald vergessenen Muster von Sieger und Besiegten. Sie waren von jener Milde, bei der man nicht recht weis, ist es noch Nachlässigkeit oder schon Menschlichkeit. Bei Fluchtversuch drohten sie allenfalls mit „Sibirien“. Karski will nach Westpolen, in seine Heimat zurück, zieht die Uniform eines einfachen Soldaten an und wird an die Deutschen überstellt. Und ab jenem Zeitpunkt spürt Karski, dass sich irgend etwas geändert hat. Die Behandlung wird rau und ruppig, Willkür und Gewalt nehmen zu. Karski springt aus einem fahrenden Zug und schliesst sich dem Widerstand an. Dass dies kein Krieg wie die vorangegangen ist, dass es nicht um mehr die Unterwerfung eines Volkes, sondern um dessen bewusste Ermordung geht, wird bekannt in Polen und Karski wird beauftragt, es der Welt zu sagen. Der jüdische Untergrund schleust Karski ins Warschauer Ghetto und in eine Todesfabrik bei Belzec ein. Karski wird Zeuge, wie die Hitlerjugend selbstgefällig und lachend Menschenjagd betreibt und sieht im Lager wie Tausende in dem mit ätzendem Kalk bestreuten Waggons lebendig verbrennen. Durch halb Europa schmuggelt sich Karski, um Beweise für die Greuel nach London zu bringen. Die offiziellen Stellen beschwichtigen, beruhigen und wiegeln ab. Und in diesen ermüdenden Gesprächen, die sich in Amerika wiederholen werden, die zwischen Desinteresse und Unglauben schwanken, pocht in Karski Kopf unentwegt die Bitte aus dem Ghetto: „Vergessen Sie nicht, was Sie gesehen haben, vergessen Sie nicht, was Sie gesehen haben…..“ Man hält Karski nicht für einen Lügner, aber man will und kann es nicht für die Wahrheit halten, was Karski berichtete. Es muss etwas Erschütterbares und gleichzeitig ungemein Festes in Karski geruht haben: An einem Tag gefoltert in der eignen Blutlache erwachen und an anderen Tagen in den Salons der Macht mit dem britischen Aussenminister oder dem us-amerikanischen Präsidenten sprechen, ohne an der Welt irre zu werden. Grosse Teile seines Buches widmet Karski dem Aufbau und der Arbeit des polnischen Untergrundes. Die Frauen, darauf weist Karski besonders hin, trugen die eine Hälfte des Widerstandes. Sie betrachteten ihre Arbeit nüchtern und sachlich und waren deshalb oft erfolgreicher als ihre männlichen Landsleute, bei denen Abenteuerromantik und Heldentum einfloss. Karski beschreibt Pilsudskis illegale Druckmaschine als nationales Denkmal; die Teilungen und die Polizei des Zaren hatten freiheitsliebende Polen in konspirativer Tätigkeit geschult; sie gingen geübt in den Kampf gegen die Nazis. Der Lehrer, der im Geheimen seine Schüler prüft; der Zeitungsjunge, der zwischen den Blätter der Nazis, die Nachrichten des Widerstandes verteilt und der Bauer, der mitten in der Nacht den flüchtigen Soldaten aufnimmt, flossen zum grossen Strom zusammen, der die Nazis aus dem Land spülte Die Zyanidkapsel war die treue Begleiterin des Widerstandes. Die deutsche Besatzung war korrupt und liebte es, ihre Brutalität in Kultur zu hüllen. Es ist Karskis Stolz, dass Polen keinen Quisling kannte. Warum sollen ausgerechnet bei der Darstellung des grössten Verbrechens in der Geschichte ästhetische Gründe eine Rolle spielen? Trotzdem schreibt Karski präzise, lebenssatte Dialoge und streut bewusst ruhige, fast idyllische Momente, wie etwa die Skifahrt in der Tatra, ein, so als wolle er noch einen letzten Hinweis geben, dass die Menschen doch ganz andere Möglichkeiten besessen hätten. Der gläubige Katholik Karski kehrte nicht ins befreite Polen zurück.
Er lehrte Geschichte an der Georgetown-Universität in Washington. Ein
neues Land, ein neue Sprache, ein neuer Beruf waren für die, die den
Nazis entkommen waren, Betäubung um nicht ständig an Erlittenes
zu denken. Während der Anti-Hitler-Koalition war Karski wegen seines
Antikommunismus nicht recht willkommen und im kalten Krieg war Deutschland,
das er verständlicherweise nicht so schätzte, der geachtete Frontstaat
der Nato. Erst der französische Regisseur Claude Lanzmann bewog Karski
für den Film „Shoah“ die Zeit des Schweigens zu überreden,
das Entsetzliche noch einmal mitzuteilen. Der Friedensnobelpreisträger
Elie Wiesel sieht in Karskis Leben “ein Meisterstück an Mut, Integrität
und Humanismus”.
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14.05.2011 Die Todesnacht in Stammheim - Eine Untersuchung www.todesnacht.com
Von Pahl-Rugenstein Verlag am Sa., dem 14. Mai, stellt Helge Lehmann seine aufsehenerregende Untersuchung zum Tod von Baader, Ensslin und Raspe mit einer multimedialen Präsentation in Berlin-Kreuzberg vor. 20:00 Uhr, Buchhandlung Kisch & Co, Oranienstr. 25 Berlin-Kreuzberg Infos zum Buch: Die Ziele Am Anfang stand ich als unpolitischer Mensch im Sommer 2006 vor einem Stand auf einem Flohmarkt und sah das Buch von Stefan Aust »Der Baader Meinhof Komplex«. Gehört hatte ich schon von diesem Buch und, weil ich bald in den Urlaub fahren wollte, nahm ich es als »Strandlektüre« mit. Das Interesse an diesem Thema wurde dann so groß, dass ich bereits im Urlaub anfing, mir Fragen zu stellen. Diese Fragen kamen u.a. durch die dürftige Anzahl von Quellenangaben. Auch irritierte mich die wörtliche Rede in Situationen, bei denen der Autor Aust meiner Meinung nach auf keinen Fall hatte dabei gewesen sein können. Insgesamt hörte sich alles um die Todesnacht sehr unwahrscheinlich an und so stellte sich mir am Ende des Buches eine große Frage: Was ist wahr und was nicht? Weitere Bücher sollten folgen. Mehr als vier Jahre habe ich intensiv recherchiert und alles zusammen getragen, wozu ich in der Lage war. Akten aus den verschiedenen Archiven, Bücher zur RAF, Tonmitschnitte aus dem Staatsarchiv Ludwigsburg und Gespräche mit Zeitzeugen wurden ergänzt durch eigene Testaufbauten zum Nachweis der Möglichkeit oder Unmöglichkeit der offiziellen Version rund um die Todesnacht in Stammheim. Alle wichtigen Akten und sonstige Dokumente werden zum Nachvollziehen meiner Indizienpunkte in die beiliegende CD aufgenommen, unzählige Quellennachweise zu diesen Akten und zu weiteren externen Quellen untermauern die dargestellten Fakten. Als ich über die offizielle Darstellung näher nachdachte, kam mir so manches unmöglich vor, gerade im Hochsicherheitstrakt von Stammheim. Dieses Gefängnis wird in allen Medien damals wie heute als eines der am besten bewachten und sichersten Gefängnisse in Deutschland bezeichnet. 1 Und schließlich fanden die Ereignisse dieser Nacht nicht im luftleeren
Raum statt. Am 17./18. Oktober 1977 ging es um 82 Passagiere und 5 Besatzungsmitglieder
der Lufthansa Maschine »Landshut«, um den entführten Hanns-Martin
Schleyer und um die Häftlinge im 7. Stock der JVA. Es wurden innerhalb
weniger Tage, weniger Stunden, vielleicht sogar Minuten durch Handlungen Schicksale
besiegelt. Aber an einem entscheidenden Punkt klafft eine Lücke: Tatsächlich ist es der breiten Öffentlichkeit bis heute nicht bewusst, warum Schleyer sterben musste. 5 Zwei Tage nach der Entführung von Hanns-Martin Schleyer wurden in der Presse Überlegungen angestellt, welche Entscheidungen der Krisenstab treffen könne. So schrieb etwa der Kommentator der Frankfurter Rundschau: »Es gibt gewiss Forderungen, die in ihrer Maßlosigkeit unerfüllbar sind. Trotzdem geht vielen Menschen das nachdenkliche Wort von Bundesinnenminister Maihofer nicht aus dem Kopf, das beschädigte Ansehen des Staates könne man immer reparieren, den Tod von Menschen dagegen nicht. Maihofer hat dies seinerzeit im Zusammenhang mit der Entführung des CDU-Politikers Peter Lorenz gesagt. Lorenz wurde ausgetauscht. Als später die Bundesregierung durch den Überfall auf unsere Botschaft in Stockholm wieder erprobt werden sollte, blieb der Staat hart. Aber ein Erfolg bei der Bekämpfung des Terrorismus war auch dies nicht. Noch weiß niemand genau, was mit Hanns-Martin Schleyer geschehen ist und welche Forderungen zu erwarten sind. Doch angesichts dieser Entführung werden wohl auch manche Apologeten der absoluten Staatsraison, die in der Mehrzahl Schleyer politisch nahe stehen, noch einmal darüber nachdenken, welche entsetzliche Verantwortung es bedeutet, einen Menschen seinen potentiellen Mördern ausgeliefert zu lassen. Ich bekenne mich jedenfalls weiter zu denen, die eine Aufopferung von Geiseln nicht in ihre Überlegungen einbeziehen können.« 6 Es gab staatlicherseits Möglichkeiten Schleyers Tod zu verhindern. Ab er selbst Helmut Kohl, damals Fraktionsvorsitzender der CDU im Bundestag und ein guter »Freund« von Hanns-Martin Schleyer, hat nach dessen letzter verzweifelter Botschaft an ihn persönlich nicht versucht, dessen Leben zu retten. »Stattdessen eiserner Konsens bei allen Verantwortlichen: Staatsraison über alles.« 8 Auch dieser Punkt ist nicht das zentrale Thema dieses Buches, aber Teil meiner Recherchen. Der Kern dieses Buches sind nun meine Untersuchungen in Form eines Indizienprozesses gegen die offizielle staatliche Darstellung der Abläufe rund um die Todesnacht in Stammheim. Nach Ablauf der 30-jährigen Sperrfrist für die Akteneinsicht im Jahr 2007 besteht die Möglichkeit für jedermann das bisher nicht zugängliche Aktenmaterial zur RAF aus dem Jahr 1977 einzusehen. Diese Sperrfristen betreffen alle Bundes- und Landesarchive wie z.B. das Bundesarchiv in Koblenz und das Staatsarchiv in Ludwigsburg. 9 Dennoch gab es erhebliche Schwierigkeiten bei der Einsicht wichtiger Akten. Trotzdem ist es mir gelungen mehr offizielle Akten auszuwerten , als dies jemals zuvor möglich war und auch im nichtstaatlichen Bereich konnte ich fündig werden. So teilte mir beispielsweise im Februar 2008 das Hamburger Institut für Sozialforschung 10 (HIS) mit, dass sich dort frisch eingetroffen 11 Aktenordner befinden, die die Recherchen des KB zu Stammheim beinhalten. Zum größten Teil bisher unveröffentlichtes Material. Um den Umfang dieser Veröffentlichung nicht zu sprengen, finden sich zahlreiche Akten, Audio- und Filmdokumente sowie weitergehendes Informationsmaterial zu den einzelnen Punkten meiner Untersuchungen auf der beiliegenden CD. Die Webseite zu dem Buch unter http://www.todesnacht.com ergänzt das Buch durch aktuelle Informationen. Ich stelle mich gerne einer Diskussionen in Facebook (FB). Der Link zu der FB-Seite »Rote Armee Fraktion (RAF): Die Todesnacht in Stammheim – Eine Untersuchung« findet sich auf der Webseite zu diesem Buch Leseprobe Das Puzzle Eingangsplädoyer Zu welchem Zweck sollte man erfahren wollen, was an der offiziellen Darstellung
und dem Todesermittlungsverfahren (TEV) nicht stimmt? Warum steht seit mehr als 30 Jahren die offizielle Darstellung mehr oder minder unhinterfragt im Raum? Die einfachste Antwort wäre zu behaupten, dass die zuständigen Justiz- und Polizeibehörden und der Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtages die Vorgänge in Stammheim damals nicht besser haben ermitteln können. Das ist, wie ich an Hand der zahlreichen Widersprüche, Unterlassungen und Schlampigkeiten der Ermittlungsbehörden nachweisen werde, falsch. Eine andere Antwort wäre, dass damals nur in Richtung Selbstmord ermittelt wurde und es aus Staatssicht einiges zu verbergen gibt. Ein Indiz für letzteres ist, dass einige Anfragen bei den Ministerien auf Einsicht in wichtige Akten abgelehnt wurden. 16 Es werden nur die Teile von als »geheim« gekennzeichneten Akten über die Abläufe zur Einsicht freigegeben, so mittlerweile meine Erfahrung, die schon durch »unglückliche Zufälle« oder besser gesagt durch sehr gute journalistische Arbeit in der Presse veröffentlicht wurden. So sind Teile der Akten zur Abhöraffäre in der JVA Stammheim, Teile um Lauschangriff im »Fall Traube« und Einzelheiten zum »Celler Loch« 17 gezwungenermaßen zugegeben worden. Ein Jahr nach den ersten Archivbesuchen und vielen Stunden intensiver Aktenauswertung liegen auf meinem Schreibtisch einzelne noch unsortierte Indizien als Puzzleteile. Ein Indizienprozesses ist laut Bundesgerichtshof (BGH) möglich. Laut BGH wiegt in der deutschen Rechtsprechung ein Indiz mehr als eine Behauptung, allerdings weniger schwer als ein Beweis. Finden sich mehrere schlüssige Indizien, um einen Sachverhalt aufzuklären, und kann man diese Indizien überzeugend zusammenführen, gilt diese Indizienkette als Beweis. 18 Am Morgen des 18.10.1977 werden in der JVA Stuttgart Stammheim die Häftlinge Andreas Baader und Gudrun Ensslin tot, Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller schwer verletzt in ihren Zellen aufgefunden. Bereits 70 Minuten später ist die staatliche Darstellung durch eine Meldung von dpa und somit an alle Medien weltweit verbreitet: »Baader und Ensslin haben Selbstmord begangen«. 19 Ich werde zeigen, dass durch diese Meldung eine einseitige Ermittlungsrichtung des TEV wie auch im Untersuchungsausschuss des Landtages von Baden-Württemberg vor - gegeben wurde. Die Indizienkette beruht nicht auf Behauptungen, Vermutungen oder Annahmen, sondern auf Aktenmaterial und Aussagen, die ich mit Quellennachweisen belegen werde. Untermauert werden einzelne Indizien durch verschiedene Testaufbauten. »Deshalb ist eine rasche Klärung notwendig. Dies ist nicht die Zeit für kleinkarierten Streit.« Die offizielle Version Diverse verbotene Gegenstände sollen von Arndt Müller und Armin Newerla, zwei Anwälten der RAF-Häftlinge Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller, während des Prozesses im Mehrzweckgebäude der JVA Stammheim in Hohlräumen von präparierten Handakten in die Zellen der vier Angeklagten eingeschmuggelt worden sein. Darunter auch die beiden Waffen, mit denen sich zwei der Häftlinge in der Nacht vom 17. auf den 18.10.1977 erschossen haben sollen. Später werden noch weitere Waffen, Patronen und Sprengstoff gefunden, die auf dem gleichen Weg in den 7. Stock gelangt sein sollen. Volker Speitel, ein Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Croissant, soll die Handakten präpariert haben. Jan-Carl Raspe soll am 18. Oktober 1977 gegen 00.40 Uhr in seiner Zelle aus seinem Radio vom Ende der Entführung der Lufthansamaschine »Landshut« erfahren haben, die von einer palästinensischen Gruppe entführt worden war, um die Passagiere gegen die Stammheimer RAF-Häftlinge auszutauschen. Daraufhin soll er die anderen drei Gefangenen mittels einer von ihnen selbst installierten Kommunikationsanlage darüber informiert haben. Die vier RAF- Häftlinge sollen nach der Befreiung der »Landshut« die Ausweglosigkeit ihrer Lage erkannt haben. Über die Kommunikationsanlage hätten sie daraufhin die Verabredung zum Selbstmord getroffen, woraufhin alle vier in derselben Nacht versucht haben sollen, sich umzubringen. Am Morgen des 18.10.1977 gegen 7.40 Uhr schloss Justizobersekretär Gerhard Stoll die Zelle von Jan-Carl Raspe auf. Drei weitere Beamte waren anwesend. Jan-Carl Raspe saß mit ausgestreckten Beinen auf seinem Bett, mit dem Rücken lehnte er an der Wand. Er blutete aus Mund, Nase und einer Schusswunde in der rechten Schläfe. Neben seiner Hand lag eine Waffe. Jan-Carl Raspe atmete noch und wurde in ein Krankenhaus gebracht, starb aber gegen 9.40 Uhr. Danach öffneten die Beamten die Zelle von Andreas Baader. Er lag mit dem Rücken auf dem Boden in einer großen Blutlache und hatte eine Schusswunde im Genick. Andreas Baader war tot. 40 Zentimeter neben ihm lag eine Pistole. Gudrun Ensslin wurde an einem Kabel am Fensterkreuz hängend tot aufgefunden. An demselben Fenster soll sich Ulrike Meinhof ein Jahr zuvor auf die gleiche Art das Leben genommen haben. Irmgard Möller wurde in einer Blutlache auf ihrem Bett aufgefunden. Sie lag gekrümmt auf ihrer Matratze und war bewusstlos. Sie hatte in der Herzgegend vier Stichverletzungen. Nach einer Notbehandlung vor Ort wurde sie ins Krankenhaus gebracht und überlebte. 1. Der Waffenschmuggel Ein zentraler Punkt der offiziellen Darstellung ist die Behauptung, Waffen und Sprengstoff seien in den 7. Stock des Hochsicherheitsgefängnisses zu den dort einsitzenden RAF-Häftlingen geschmuggelt worden. Dies soll während der Gerichtsverhandlung im Mehrzweckgebäude (MZG) von Anwälten der Angeklagten bewerkstelligt worden sein, die Hohlräume in präparierten Handakten als Verstecke benutzt hätten, ohne dass dies den kontrollierenden Beamten des LKA aufgefallen sei. Ich werde an Hand von Aussagen der Vollzugsbeamten in Stammheim, Aussagen von Beamten des LKA Baden-Württemberg sowie durch einen Test wider jeden begründeten Zweifel zeigen, dass ein Waffenschmuggel wie in der offiziellen Darstellung beschrieben nicht möglich war. Ebenso werde ich die Aussage des Kronzeugen 21 Volker Speitel vor Gericht 22 berücksichtigen, in der er beschreibt, wie er Waffen und andere Gegenstände über die Anwälte in das MZG eingeschleust haben will. Diese Aussage ist für die Ermittler der einzige Beweis im Todesermittlungsverfahren, im Gerichtsverfahren gegen die Rechtsanwälte Müller und Newerla und gegen Speitel selbst. Lediglich auf die Aussage eines Kronzeugen gestützt wird von staatlicher Seite der Waffenschmuggel erklärt. Generalbundesanwalt Rebmann teilt am 10.1.1978 dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg schriftlich mit, dass das Rätsel gelöst sei. Er sagt dann am 12.1.1978 vor diesem Ausschuss aus, der Verteidiger Arndt Müller habe unter anderem die bei Andreas Baader und Jan-Carl Raspe gefundenen Waffen in präparierten Aktenordnern ins MZG geschmuggelt. 23 Mit dem am 14.12.78 ausgesprochenen Urteil gegen Volker Speitel 24 wurde nicht nur die Selbstmordthese zur aktenkundigen Wahrheit, es stand darüber hinaus auch unumstößlich fest, dass die Anwälte Arndt Müller und Armin Newerla aus der Anwaltskanzlei Croissant wegen Waffenschmuggels verurteilt werden mussten. 25 Bevor ich mit der Darstellung der (Personen-)Kontrollen in der JVA Stammheim beginne, müssen wir uns kurz die Situation der beteiligten Beamten vor Augen führen. Alle Beamten der JVA Stammheim und die Polizei standen wegen des außergewöhnlichen Medieninteresses unter einem enormen Druck und waren sich außerdem ihrer eigenen Bedrohung bewusst. Sie waren sich durchaus klar darüber, dass Fehler bei den Kontrollen im Zellentrakt sowie während der Verhandlungstage durchaus ihr eigenes Leben in Gefahr hätte bringen können. Man darf also annehmen, die Beamten haben versucht, möglichst fehlerfrei zu arbeiten. Hier die Übersicht über die durchgeführten Kontrollen: Punkt (A), Durchsuchung der Zellen Jede einzelne Zelle der III. Abteilung im 7. Stock wurde regelmäßig durchsucht. Es gab zwei Arten der Kontrollen: Regelmäßige Sicherheitskontrollen und anlassbezogene Durchsuchungen. Bei den Sicherheitskontrollen wurden Fenstergitter, Türen und Schlösser auf ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft, auch wurden z.B. alle Behältnisse für Kaffee, Tee oder Gewürze, Betten etc. durchsucht. Man hat ebenso darauf geachtet, ob Sockelleisten locker sind und dahinter Hohlräume als Ver - steck benutzt werden könnten. 26 Bei den Sicherheitskontrollen wurden auch die Zellenböden und -wände auf Veränderungen hin untersucht, so der Obersekretär Peter Grossmann 27 gegenüber dem LKA. Kurt Gmeiner, der laut eigenen Angaben öfters an solchen Kontrollen teilgenommen hat, sagt aus, dass in seinem Beisein nie unerlaubte Gegenstände gefunden wurden. 28 In den Zellen wurden bis zum 6. Juli 1977 täglich Sicherheitskontrollen durchgeführt 29 und danach mindestens dreimal pro Woche 30 , was möglichst in Abwesenheit der Häftlinge stattfand, also während die Gefangenen beim Hofgang waren. Wollte ein Häftling nicht am Hofgang teilnehmen, wurde in dieser Zelle an diesem Tag keine Sicherheitskontrolle durchgeführt. 31 Bei den Durchsuchungen wurden sehr genau die in der Zelle vorhandenen Sachen der Häftlinge durchsucht und gezielt n ach Versteckmöglichkeiten gesucht. Durchsuchungen erfolgten bei besonderen Anlässen wie dem Attentat auf die BRD-Botschaft in Stockholm (24. April 1975), der Lorenz-Entführung (27. Februar 1975) und nach der Entführung von Schleyer am 5. September 1977. 32 Diese wurden ausschließlich von Beamten des LKA in Stuttgart vorgenommen. 33 Bei diesen intensiven Durchsuchungen waren die Häftlinge für den Zeitraum der Durchsuchung in anderen Zellen untergebracht. So auch während der Durchsuchung aufgrund der Entführung von Hanns-Martin Schleyer. Bei keiner der vielen Sicherheitskontrollen und Durchsuchungen wurden Waffen, Verstecke hinter den Sockelleisten oder Sprengstoff gefunden. Schlurigkeit, bewusstes Wegsehen? Oder gab es nichts, was man hätte finden können? 34 »Es war im ureigenen Interesse der Vollzugsbeamten den Schmuggel einer Waffe welcher Art auch immer zu unterbinden. Hätte ein Häftling eine Waffe gehabt, wäre jeder im 7. Stock tätige Beamte unmittelbar betroffen und bedroht gewesen.« 35 Punkt (B), Kontrollen beim Hofgang Vor oder nach dem Hofgang auf dem kleinen Dachhof gab es keine Leibesvisitation der Häftlinge. Das war aus Sicht der Anstaltsleitung nicht nötig, denn der Dachhof wurde vor und nach einem Hofgang immer durchsucht. 36 Die Häftlinge wurden einzeln zum Dachhof der JVA Stammheim gebracht, auf dem vor dem 6.7.1977 mindestens drei, danach mindestens zwei Vollzugsbeamte zur Überwachung eingesetzt waren. 37 Im Untersuchungsausschuss wird der Hofgang ebenfalls erwähnt. Auf die Zwischenfrage eines Abgeordneten der CDU, ob die Gefangenen Gegenstände zum Hof hätten mitnehmen können, antwortete der Zeuge Miesterfeldt wörtlich: »Ja! Bloß – das ist jetzt meine eigene Meinung – die enge Kleidung, die sie getragen haben, also die hautengen Jeans und nur so T-Shirts und ganz enge Hemden, da wäre es kaum möglich, irgendwelche… aber wie gesagt: Die Möglichkeit bestand, etwas aus dem Haftraum mitzunehmen, wenn man damit rechnen musste, die gehen jetzt hinein und kontrollieren, dass man das am Körper oder in Akten versteckte oder mitgenommen hat.« 38 Tatsächlich dürfte diese Aussage von Klaus Miesterfeldt den Kern des Problems zutreffend beschreiben. Die Gefangenen konnten die später aufgefundenen Tatwaffen sowie den Revolver Marke »Colt« samt Munition und die nicht unerhebliche Menge an Sprengstoff 39 bei den häufigen Hofgängen nicht jedes Mal bei sich tragen. Das wäre auch ohne eine körperliche Durchsuchung der Häftlinge aufgefallen. Da die Waffen laut offizieller Darstellung während des bis zum 24. April 1977 andauernden Gerichtsverfahrens durch das MZG eingeschleust worden sein sollen, hätten die Häftlinge mehr als sechs Monate lang mindestens dreimal pro Woche die vorhandenen Waffen und den Sprengstoff mit zum Hofgang nehmen müssen, um sie danach wieder in die Verstecke zu legen. Noch eine andere Tatsache spricht gegen die offizielle Version des Waffenschmuggels: Die Hofgänge fanden nicht regelmäßig an denselben Wochentagen statt und waren daher nicht planbar. 40 Obwohl die Hausverfügungen der JVA Stammheim zum Umgang mit den RAF-Gefangenen dem Untersuchungsausschuss vorlagen und die Befragung der Vollzugsbeamten eine anderes Bild ergibt, steht im Bericht des Untersuchungsausschusses der offensichtlich falsche Behauptung: »Diese Kontrollen fanden grundsätzlich während des Hofgangs der Gefangenen statt und waren deshalb für diese jederzeit voraussehbar. Da die Gefangenen vor und nach dem Hofgang nicht durchsucht wurden, konnten sie die Auffindung verbotener Gegenstände in den Zellen dadurch verhindern, dass sie diese Gegenstände zum Hofgang mitnahmen.« 41 Völlig unerwähnt bleiben in dem Abschlussbericht die für die Häftlinge unvorhersehbaren intensiven Durchsuchungen durch das LKA. Wie hätten sich die Gefangenen darauf vorbereiten können? Punkt (C), Durchsuchung Dachhof Nach jedem Hofgang wurde der Dachhof durchsucht. 42 Eine Übergabe von Gegenständen durch Häftlinge aus anderen Stockwerken an die RAF-Häftlinge bzw. umgekehrt war daher hier nicht möglich. Punkt (D), Identifikation am Eingang der JVA Stammheim Am Eingang wurden alle Besucher aufgefordert, sich durch Vorlage ihres Personalausweises oder des Reisepasses zu identifizieren. 43 Nach erfolgreicher Identifikation folgte die Leibesvisitation sowohl bei Besuchern als auch Anwälten. 44 Bei Besuchen für die RAF-Häftlinge verständigten die Beamten des Haupttors die III. Abteilung telefonisch. Der Besucher wurde von einem Beamten bis in den 7. Stock begleitet und dort von einem Vollzugsbeamten empfangen und zum Besucherraum geführt. Außer bei Anwaltsbesuchen waren immer ein Vollzugsbeamter und ein Beamter des LKA bei den Besuchen anwesend. Punkt (E), Anwaltsbesuch der Häftlinge im 7. Stock Das gleiche Kontrollsystem wie beim Zugang zum MZG galt auch bei Besuchen der Anwälte. Für die Besuchsüberwachung im 7. Stock waren vier Vollzugsbeamte der JVA Stammheim verantwortlich. 45 Die Vollzugsbeamten tasteten die Kleidung ab, Tascheninhalte wurden heraus gelegt und untersucht. Dann wurde mit einem »Ebinger«-Metallsuchgerät der gesamte Körper abgescannt und mitgeführte Akten aus den Aktentaschen der Anwälte entnommen. Die Taschen wurden weggeschlossen und die Akten, ohne den Inhalt zu lesen, durchsucht und umgeheftet. 46 Der RA Peter O. Chotjewitz gab am 9.1.1978 in seiner Stellungnahme zu den Vorfällen gegenüber der Staatsanwaltschaft Stuttgart an, »dass ich selber bei Besuchen in der Anstalt immer sehr gründlich und detailliert untersucht worden bin und dass die Sonde zum Teil sogar auf Nägel in den Schuhen reagiert hat.« 47 Das sogenannte Hosenladengesetz trat Anfang 1977 in Kraft. Bis dahin hatte keine rechtliche Möglichkeit zu einer weiteren Untersuchung bestanden, wenn der Metallreißverschluss einer Hose am Metallsuchgerät anschlug. Nach diesem Zeitpunkt wurde nun nach einem Signalton des Metallsuchgerätes am Reisverschluss vom Besucher verlangt, den Reißverschluss zu öffnen, um den Genitalbereich nochmals abzuscannen. Damit wollte man erreichen, dass in der Hose versteckte Metallgegenstände bei geöffnete m Reisverschluss stärker anschlagen. 48 Bei den Metallsuchgeräten konnte man die Empfindlichkeit der Sonde einstellen. Nach der Erhöhung der Empfindlichkeit beim Prüfen des Genitalbereichs hätten größere Metallgegenstände daher stärker angesprochen, es wäre also ein lauterer Signalton ertönt, als bei vergleichweise kleinen Reißverschlüssen. 49 Die Zuverlässigkeit der Geräte gab keinen Anlass zu Klagen. Lediglich ein Vollzugsbeamter fand, dass die »Ebinger«-Sonden recht unzuverlässig seien. Durch eigene Versuche fand er heraus, dass die Geräte ab 25 cm Entfernung zum Körper ungenau arbeiteten. Tatsache ist, dass er nur aushilfsweise in der III. Abteilung eingesetzt war, genau dreimal. Während seiner sonstigen Dienstzeit hatte er nur zweimal Dienst in der Kontrollschleuse und war daher zwangsläufig auf die Erfahrung und Einweisung der anderen Kollegen angewiesen. 50 Am 27.10.77 bescheinigt das LKA (BW) die fehlerfreie Funktionsfähigkeit. An zwei Geräten soll eine Art Wackelkontakt bestanden haben, der durch einfaches Lösen und Wiederbefestigen des Membranrings behoben worden war. Um solche Funktionsmängel zu erkennen, wurden die Geräte grundsätzlich vor der Inbetriebnahme überprüft. Bei der Überprüfung der Empfindlichkeit der Geräte konnten die LKA-Tester feststellen, dass das Gerät bereits bei einer Entfernung von 10 cm auf einen Nagel in einer Holzwand reagierte, ein Schlüsselbund wurde aus ca. 20-25 cm Entfernung geortet. 51 Punkt (F), Kontrollen der Anwälte / Besucher beim Prozess Die Durchsuchungen der Besucher und der Anwälte, die am Gerichtsverfahren im MZG teil - nahmen, waren intensiv und wurden von speziell geschulten Beamten der Kriminalpolizei durchgeführt. So wurden alle Jacken - und Hosentaschen ausgeleert, die Jacke ausgezogen und einem Beamten übergeben. Die Jacke und der Körper wurden mit den Händen abgetastet und danach mit Hilfe einer Metallsonde durch einen Beamten abgescannt, inklusive des Genitalbereichs. Ebenfalls mit der Metallsonde erfolgte die Überprüfung der ausgezogenen Schuhe, durch Biegen wurden die Schuhe darüber hinaus auf feste Gegenstände in der Sohle hin untersucht. Einige Besucher versuchten Kugelschreiber, Fotoapparate, Tonbandgeräte oder auch Lebensmittel, wie Tomaten und Eier, mit in das MZG zu nehmen. Diese Gegenstände wurden eingezogen und dem Besucher nach dem Verlassen der Verhandlung zurück gegeben. Gefunden wurden auch ein Gramm Haschisch, ebenso eine Gaspistole bei einer Schülerin. Beides wurde von der Polizei eingezogen. Lediglich die Vertreter der Presse durften Schreibstifte für ihre Arbeit zur Verhandlung mitnehmen, die jeweils aufgeschraubt und untersucht wurden. 52 Ein holländischer Journalist schreibt: »Eine Kontrolle nach der anderen. Elektronisch bediente Schleusen. Für eine x-beliebige Sitzung einer öffentlichen Verhandlung muss der Pass abgegeben werden. Und als ich in einer geschlossenen Kabine mit zwei Sicherheitsbeamten meine Hose herunterlasse, kommt mir doch der Gedanke: ›Ist öffentlich eigentlich noch öffentlich?‹ Meine Hose erzeugt offensichtlich Missbilligung, da ihre Nähte so dick sind. Und da kann man ja offensichtlich alles Mögliche drin verstecken, denken die Herren, die auch meine Geschlechtsteile sorgfältig inspizieren, obwohl der Detektor doch schon festgestellt hatte, dass ich metallfrei bin.« 53 Die französische Tageszeitung »Le Monde« berichtet: Wenn ich den Papierstapel wie bei einem Daumenkino durchblättere, so ließ sich dieser Vorgang stockungsfrei nur bei der oberen Lage oder der unteren Lage bewerkstelligen. Der Hohlraum fällt sofort auf, da er ein verklebter Papierblock ist. Wird der Ordner am Rücken festgehalten, so dass die lange offene Seite nach unten zeigt, stockt der Vorgang des Durchblättern, sobald die zusammen geklebten Seiten erreicht wer - den. Man ist gezwungen, den kompletten Stapel genauer zu untersuchen, aufzublättern und der Hohlraum wird gefunden. Auch ein Umheften lässt sich nicht bewerkstelligen, da der zusammen geklebte Teil mit dem Hohlraum nicht aus der Halterung der Lochung entfernt werden kann. Der verklebte Hohlraum in einer Handakte mit Waffe. Nur die ersten 5 Zentimeter am Rand kann man wie in einem Daumenkino durchblättern und der verklebte Hohlraum lässt sofort erkennen. Auch wenn die Akte kopfüber gehalten wird, lässt sich der Hohlraum in dem Papierstapel nicht durchblättern.27 Laut Volker Speitels Aussage wurden solche Schmuggelaktionen mehrfach durchgeführt. Auf diese Weise sollen eine Minox Kamera, drei Handfeuerwaffen in Einzelteilen, eine Vielzahl von Patronen, neun Stangen Sprengstoff, eine Unmenge von Kleinkram, Radios und eine Kochplatte eingeschmuggelt worden sein. Allein eine Kochplatte ist aufgrund ihrer Größe von ca. 15 cm Durchmesser, 3 bis 5 cm Höhe und dem damit verbundenen Gewicht unmöglich in einer Handakte unterzubringen und unbemerkt einzuschleusen. Eine Kochplatte wurde bei Zellendurchsuchungen nie sichergestellt. Der Besitz einer solchen war auch nicht illegal, wozu hätte irgendjemand das mit einer Einschleusung verbundene Risiko auf sich nehmen sollen? In dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) gegen die Verteidiger Arndt Müller und Armin Newerla im Jahre 1980 werden beide Anwälte zu mehrjährigen Haftstrafen und Berufsverbot verurteilt. Arndt Müller soll während des Verfahrens im Stammheimer MZG die Waffen den Angeklagten in Handakten weitergegeben haben, Armin Newerla in der Vorbereitung dazu mitgewirkt haben. Gestützt wird das Urteil einzig und allein auf die Aussage von Volker Speitel. Während die Bundesanwaltschaft (BAW) darauf verzichtet, diese »gesicherten Erkenntnisse« durch ausführliche Befragung zu verifizieren, lässt die Verteidigung 30 Kontrollbeamte befragen. Diese Aussagen wurden bei der Urteilsverkündung nicht berücksichtigt. Dieser Indizienpunkt belegt dagegen eindeutig, dass die Beamten sorgsam bei der Durchsuchung vorgegangen sind und ein Schmuggel von Gegenständen in manipulierten Handakten nicht möglich war. Die Aussage von Volker Speitel kann aufgrund dieses Indizienpunktes nicht den Tatsachen entsprechen 63 . Punkt (G) Das Mehrzweckgebäude (MZG) Nach der Leibesvisitation und der Kontrolle der Handakten hatten die Anwälte Zugang zum MZG, dort freien Zutritt zu einem Anwaltszimmer und zum Verhandlungssaal. Außerdem konnten sie sich jederzeit mit den meist im Zellentrakt des MZG untergebrachten Angeklagten treffen. Sie waren dort untergebracht, wenn sie, meist auf eigenen Wunsch, nicht an der 63 Im Kap. 18. RAF-Kronzeugen S. 145ff wird nochmals darauf eingegangen. Der verklebte Hohlraum lässt sich nicht aus der Halterung herausnehmen. 28 Verhandlung teilnahmen und den Gerichtssaal verließen. Aufsicht hatte hier das anwesende Justizpersonal. 64 Da die Anstaltsleitung davon ausging, dass sowohl die Anwälte als auch die Häftlinge kontrolliert worden waren, also beim Betreten des MZG »sauber« waren, gab es keinen Grund die Häftlinge vor der Rückführung in ihre Zellen nochmals zu durchsuchen. 65 Punkt (H) Besucherraum, auch für Anwaltsgespräche Der Ablauf für die Nutzung des Besucherraumes war immer gleich. Besucher wurden bereits wie im Punkt E beschrieben durchsucht und man konnte sicher sein, dass sie keine unerlaubten Dinge bei sich hatten, wenn sie dorthin geführt wurden. Da im 7. Stock zur Reinigung des Besucherraumes »normale« Gefangene eingeteilt waren, die Zugang zu den Besucherräumen, Warteräumen, Toiletten usw. hatten, hätte es dort unter Umständen die Möglichkeit gegeben, Gegenstände zu verwahren, die von den Häftlingen mitgenommen werden konnten. Um dem vorzubeugen gab es nach den Besuchen immer eine körperliche Kontrolle der Häftlinge. Auch die Besucherräume wurden vor und nach einem Besuch immer genau kontrolliert. 66 Bei Anwaltsbesuchen gab es offiziell keine Aufsicht, die Gespräche wurden jedoch unter Bruch aller Gesetze, die den Schriftverkehr sowie alle Gespräche zwischen Anwalt und Mandant besonders schützen, abgehört. 67 Angefangen hat die Abhöraffäre einen Tag nach der Besetzung der bundesdeutschen Botschaft in Stockholm, also am 25. April 1975, zuletzt wurden die Gespräche am 25. Januar 1977 abgehört. 68 Alle anderen Besuche wurden immer unter Aufsicht eines Vollzugsbeamten und eines Beamten vom LKA durchgeführt. 69 Punkt (I) Personenkontrollen (Häftlinge) zum MZG Die Häftlinge wurden morgens im 7. Stock kontrolliert und durchsucht, bevor sie in das MZG gebracht wurden. Dies geschah durch Abklopfen ihrer Kleidung und das grobe Sichten ihrer umfangreichen Unterlagen. Außer dieser einen Durchsuchung am Morgen wurden die Häftlinge dann während des gesamten Tagesablaufes nicht mehr überprüft oder durchsucht, auch nicht mehr, wenn sie abends in ihre Zellen zurückgebracht wurden. 70 Zum Transport von Prozessunterlagen bekamen die Gefangenen jeweils eine eigene, hierfür vorgesehene Aktentasche, die sie kurz vor dem Verlassen des 7. Stocks erhielten. Nach der Rückkehr vom Prozess in ihre Zellen haben die Gefangenen die Akten wieder aus der Tasche gepackt und diese zurückgegeben. 71 Punkt (J) Personenkontrollen vor Betreten des Besucherraums Vor und nach einem Besuch wurden die Häftlinge einer Leibesvisitation unterzogen, die Schuhe mussten ausgezogen werden und wurden untersucht. 72 Punkt (K) Die Vollzugsbeamten Das Stammpersonal für den 7. Stock war auf seine Zuverlässigkeit hin ausgewählt worden. Die Beamten waren auch von den für die Sicherheitsüberprüfung zuständigen Behörden vorher unter die Lupe genommen worden. Sind Unregelmäßigkeiten bekannt geworden, wurden diese Beamten dort nicht mehr eingesetzt. 73 Beispielsweise versetzte man vorsorglich Helmut Koutny, nachdem interne Informationen an die Presse gelangt waren. Seine Frau arbeitete in dem Hotel, in dem häufig Mitarbeiter der Presse übernachteten. 74 Der Vollzugsbeamte Rudolf Hauk hat an der Auswahl der im 7. Stock der III. Abteilung eingesetzten Beamten mitgewirkt. Maßgebend für den Einsatz waren eine bis dahin gewissenhafte Tätigkeit, eine hohe Belastbarkeit sowie ein ruhiges und sachliches Auftreten. Bei der Diensteinteilung hat er versucht, immer die selben Beamten über einen längeren Zeitraum hinweg in der III. Abteilung einzusetzen. 75 Punkt (L) Externe Zulieferer Alle Verantwortlichen wussten, dass sich »normale« Häftlinge Dinge von außerhalb durch externe Zulieferer besorgen lassen konnten. Durch den persönlichen Kontakt dieser Häftlinge mit den Zulieferern hätte ein Schmuggel verabredet werden können. Die Lieferungen wurden zwar beim Eintreffen kontrolliert, bei einer ungenauen Untersuchung der angelieferten Ware durch die Beamten ist allerdings eine Einschleusung unerlaubter Gegenstände auf diesem Weg denkbar. Die Häftlinge der III. Abteilung hatten aber weder Kontakt zu den anstaltseigenen Arbeitsbetrieben, noch zur Küche oder zu externen Zulieferern. 76 Punkt (M) Baden der Häftlinge Die Häftlinge wurden einzeln von einem Vollzugsbeamten zum Bad geführt. Da während der Benutzung des Bades kein Vollzugsbeamter anwesend war, wurde das Bad vor und nach der Benutzung gründlich durchsucht. 77 Punkt (N) Vorführzellen MZG Um die Vorführzellen für die RAF-Gefangenen im MZG frei von unerlaubten Gegenständen zu halten, wurden diese von freiwilligen Vollzugsbeamten der JVA gereinigt. Nur so war auszuschließen, dass zur Reinigung eingesetzte Mithäftlinge unerlaubte Gegenstände dort hätten hinterlegen können. Die Reinigung der Vorführzellen im restlichen Bereich der JVA Stammheim wurde generell von Häftlingen durchgeführt. 78 Punkt (O) Warteräume/Toiletten Dieser Bereich wurde auch von anderen Gefangenen benutzt. Es konnte also nicht ausgeschlossen werden, dass hier Gegenstände, vor allem in den Toiletten, deponiert werden. www.youtube.com/watch?v=rUipfE1pPhI www.todesnacht.com Pahl-Rugenstein Verlag Nf. GmbH 1 Vgl. Julia Giertz/Christoph Marx, STERN-online vom 19.9.2003 VON: PAHL-RUGENSTEIN VERLAG
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