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Neues
aus dem SAARsumpf
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21.4.2010 Strafanzeigen im Skandal um Völklinger Meeresfischzuchtanlage erstattet Skandal um CDU-Oberbürgermeister Klaus Lorig. Vetterwirtchaft um die Wolfsbarschzucht? Rheinberg/Völklingen – Wegen Verdachts auf Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Amtsmissbrauch und ähnliche strafbare Handlungen hat die Agentur für Innovationstransfer, Entwicklung und Consulting AGINTEC gegen die Stadt Völklingen, die Stadtwerke Völklingen, sowie gegen Meeresfischzucht Völklingen (MFV), Gewerbeansiedlung Völklingen (GAV), Erwin Sander Elektroapparatebau GmbH, Uetze-Eltze, International Fish Farming Technology GmbH (IFFT), Bergisch-Gladbach, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW), Kommunalaufsicht c/o Innenministerium des Saarlandes und die Saarländische Landesbank (SaarLB) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gestellt. Zur Begründung heißt es in der unserer Redaktion vorliegenden Kopie der Strafanzeige: „Die Stadt Völklingen ist im Begriff auf dem Gelände der ehemaligen Kokerei in Fürstenhausen eine gewerbliche Meeresfischzucht sowie eine Forschungshalle zu errichten. Als Mitbewerber haben wir dagegen am 1.12.2009 Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Saarlandes eingereicht. Ausweislich einer Stellungnahme des Ministeriums des Innern vom 2.2.2010 im Hinblick auf unsere Verfassungsbeschwerde (Anlage 2), erfolgte seitens der Kommunalaufsicht kein pflichtgemäßes Einschreiten gegen das vorerwähnte Gewerbeprojekt gemäß § 108 KSVG. Im offensichtlichen Bewusstsein dieser Amtspflichtverletzung wurde ein Jahr später (2008) der äußerst umstrittene § 118 KSVG verabschiedet, der Befreiungen von den Beschränkungen des § 108 KSVG durch Ministererlasse kurioserweise zulässt. Der Staatssekretär des Innenministeriums bekundet, man sei an dem Projekt sehr „interessiert“. Die Saarländische Landesbank soll 12 Millionen Euro an die Projektinitiatoren herausgereicht haben, ohne übliche und zwingende Vorlage eines schlüssigen Unternehmensplans. Hätte ein solcher Plan vorgelegen, wäre die Unsinnigkeit des Vorhabens offenkundig geworden und man hätte es nicht durchgeführt. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes kreiert auf der vorerwähnt unüblichen (öffentlich-rechtlichen) Finanzierungspraxis eine hochdotierte „Stiftungsprofessur für Aquakultur“ zugunsten des Dr. Uwe Waller aus Kiel mit einer Laufzeit von drei Jahren. Diese Einrichtung ist auf engste mit der MFV verwoben und dient ihr als gewerblich tätiger Rohstofflieferant von Shrimpssetzlingen. Eine tatsächliche Forschungstätigkeit im Sinne üblicher Hochschulgesetze ist nicht erkennbar. Die angeblichen Forschungsfelder sind weltweit bereits in wirtschaftlicher Nutzung. Insofern liegt hier der Verdacht von Irreführung und Manipulation nahe. Die Firmen Sander und IFFT „verkaufen“ Know-how von Großaquarien als „innovative Meeresfischzucht“, obwohl dies nicht der Fall ist. Im industriellen Maßstab im Binnenland betrieben macht Meeresfischzucht keinen Sinn, weil die damit verbundene hohe zu entsorgende Salzfracht die Selbstkosten der Speisefische auf über 20 €/kg hebt. Eine wirtschaftliche Nutzung ist insofern nicht gewährleistet. Indem bewusst erhebliche Irrtümer bei nahezu allen Beteiligten erregt werden, indem unwahre Behauptungen verbreitet werden, besteht hier der dringende Verdacht des Betruges im Sinne von § 263 StGB. Vorerwähnte Firmen haben offenbar auch die „Deutsche Bundesstiftung
Umwelt“ (DBU) getäuscht, indem sie von dort insgesamt ca. 1,5 Mio.
Forschungsgelder er-schlichen haben. Laut Förderleitlinien der DBU sind
aber nur Vorhaben förderfähig, die „innovativ“ sind
und „zeitnah umgesetzt“ werden können. Beide Voraussetzungen
erfüllen die geförderten Projekte aber nicht. Insofern besteht der
dringende Verdacht des Subventionsbetruges im Sinne von § 4 SubvG i.
V. m. § 264 StGB.“ |
Saarländischer Grundsatz: Duzen und schmieren | ||||||||||||||||
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7.3.10 Lachen ist gut für die Gesundheit - Über die Saar-Grünen lachen wir schrecklich gerne. Bei den saarländischen Grünen sind die Parteispenden des Unternehmers und FDP-Politikers Hartmut Ostermann noch nicht verdaut. Kajo Breuer und Klaus Borger, beides stellvertretende Landesvorsitzende,
gehen nicht
davon aus, dass die Spendengelder sich auf die Koalitionsentscheidung ausgewirkt
hätten. Borger: „Da sehe ich null Zusammenhang.“ 23.12.09 ... die Rodung von Bäumen mit Kriegsterror und Bombenabwurf verglichen ...Von Gudrun Müller Der Klaus Borger ist einer von Ulrichs Männern, einer aus der Seilschaft. Wenn der gaga ist, dann ist das sicherlich kein Einzelfall bei den Saargrünen. Politische Inzucht, Stammesdenken (Seilschaften) sind die Feinde von Erkenntnis, Demokratie und Emanzipation. Alle anderen saarländischen Parteien haben die gleichen Strukturen. Das ganze Land muss abgewrackt werden, oder? Nach dem Vergleich von Umwelt-Staatssekretär Klaus Borger (Grüne), der in der Zeitschrift „Forst&Technik“ die Rodung von Bäumen mit Kriegsterror und Bombenabwurf verglichen sowie Forstarbeiter mit Massenmördern gleichgestellt hat, haben die Wähler von Bündnis90/Die Grünen die Bescherung schon vor der Zeit. Wenn ein Mitglied der saarländischen Landesregierung einen solchen Vergleich tätigen kann spricht das für das Niveau im kleinsten Flächenstaat der Republik. Klaus Borger in der Zeitschrift „Forst&Technik“. Jetzt geh ich in den Wald mir einen Tannenbaum schlagen. |
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5 . März 2010 Saarbrücken – Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Landtag des Saarlandes, Prof. Dr. Heinz Bierbaum, hat dem saarländischen Unternehmer Wendelin von Boch unehrenhaftes Verhalten vorgeworfen. Die Saarländerinnen und Saarländer hätten noch in schlechter Erinnerung, dass von Boch gedroht habe, seine Firma zu verlagern, wenn die Linkspartei nach der Landtagswahl an der Regierung beteiligt werde. Nun sei bekannt geworden, dass von Boch im September 2008 Verhandlungen mit einer dubiosen Berliner Agentur geführt habe, um Oskar Lafontaine zu bespitzeln. Die Agentur habe ein monatliches Honorar von 50.000 Euro verlangt. Die Tatsache, dass von Boch sich überhaupt auf solche Verhandlungen eingelassen habe, zeige, dass er kein Mann von Ehre sei. In dieses Bild passe auch, dass er offensichtlich erst nach dem Treffen angerufen und dem Agenturinhaber mitgeteilt habe, dass er so etwas nicht mache. Prof. Dr. Bierbaum: „Wendelin von Boch brauchte also eine gewisse Zeit, um das Angebot zu einer solchen Schweinerei abzulehnen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass ihm eher das Agenturhonorar von 50.000 Euro zu hoch war.“ Prof. Dr. Heinz Bierbaum weiter: „Wendelin von Boch
hat erheblichen Erklärungsbedarf. Vielleicht könnte er, wie der
Unternehmer Ostermann veröffentlichen, ob und in welchem Umfang Spenden
des Unternehmens von Boch an saarländische Parteien geflossen sind
und ob und in welchem Umfang er persönlich oder das Unternehmen an
der Finanzierung der anonymen Anzeigenkampagne gegen eine rot-rote Landesregierung
während des letzten Landtagswahlkampfes beteiligt war.”
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4. März 2010 Rücktritt der Jamaikaregierung gefordert. Jamaika an der Saar ist gekauft Berlin/Saarbrücken – Neuwahlen im Saarland fordert
der Bundesgeschäftsführer der LINKEN, Dietmar Bartsch, nach dem
Bekanntwerden von Spenden des FDP-Politikers Ostermann an die saarländischen
Grünen. Jamaika an der Saar sei eine gekaufte Regierung, die keine echte
Mehrheit habe. „Cohn-Bendit hatte Recht. Saar-Grünen-Chef Hubert
Ulrich ist ein Mafioso. Jamaika an der Saar ist eine gekaufte Regierung. Das
ist Wahlbetrug. Wenn die Grünen vor der Wahl offen gelegt hätten,
dass ihr Wahlkampf zu einem guten Teil von einem FDP-Politiker bezahlt wurde,
dann wären sie gar nicht in den Landtag gekommen. Die Grünen haben
den Politikwechsel versprochen, obwohl sie schon längst am Gängelband
der FDP hingen. Es kann jetzt nur eine Konsequenz geben. Eine Regierung, in
der eine Partei die andere gekauft hat, muss geschlossen zurück treten,
weil sie keine echte Mehrheit hat. Andernfalls müssen sich die Grünen
in NRW vor Rüttgers stellen und sich offen zur Käuflichkeit von
Spitzenpolitikern bekennen“ so Bartsch. |
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3. 2010 Proteste im saarländischen
Flüchtlingslager Lebach halten an Annahme der Lebensmittelpakete verweigert Lebach – Die Proteste im saarländischen Flüchtlingslager Lebach halten an. Seit letzten Freitag (5. März) verweigern einige hundert Flüchtlinge die Annahme ihrer Lebensmittelpakete. Für Mittwoch, den 10.März, 9 Uhr, wollen die Flüchtlinge erneut keine Lebensmittelpakete annehmen. Ein Vorstandsmitglied des Saarländischen Flüchtlingsrates (SFR) wird bei der Protestaktion anwesend sein. Die Proteste begannen während des Besuchs des Innenausschusses des Saarländischen Landtages am 4.März im Flüchtlingslager Lebach. Zwei Tage zuvor hatte ein Flüchtling auf einer Pressekonferenz des Saarländischen Flüchtlingsrates über die massive bürokratische Gängelung durch die Lagerverwaltung gesprochen. Er musste sein Aquarium abschaffen und kann die Duschen nicht nutzen, weil er zu deren Öffnungszeiten arbeitet. Die Flüchtlinge protestieren, weil sie die Zustände im Lager Lebach und die Gängelung durch die Verwaltung satt haben. Statt Lebensmittelpakete wollen sie Geld haben, damit sie selbst bestimmen können, was sie für sich und ihre Familien einkaufen. Seit Jahren müssen die Flüchtlinge im Lager Lebach zweimal die Woche für Lebensmittel- und Hygienepakete anstehen. Grundlage dafür ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses ist ein Sondergesetz, das den Lebensunterhalt von Flüchtlingen und Asylsuchenden regelt. Das diskriminierende Sachleistungsprinzip ist ein Beispiel dafür, wie Asylpolitik hierzulande gegen die Bedürfnisse der Menschen vollstreckt wird. Sogar um den Preis, dass Verwaltungsaufwand und Transport der Lebensmittelpakete aus Bamberg (bei Nürnberg) mit Mehrkosten verbunden sind. Dass es auch anders geht, haben mittlerweile schon einige Bundesländer wie Hamburg, Bremen, Berlin, Hessen und Sachsen-Anhalt erkannt und auf Geldleistungen umgestellt. Der SFR fordert die Landesregierung auf, die
Proteste der Bewohnerinnen und Bewohner des Lagers Lebach Ernst zu nehmen
und endlich vom Sachleistungsprinzip abzurücken und den Flüchtlingen
Geld auszuzahlen. Selbstbestimmung ist Menschenrecht. |
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