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| Hartz
IV heißt: Die Reduzierung
von sozialen Leistungen (Armut) senkt die Lebenserwartung ganz im Sinne
der Kapitalistenklasse und ihrer parlamentarischen Büttel Der Leistungsgedanke in der faschistischen Diktatur des Kapitals 1933-1945. Von Reinhold Schramm Seit Beginn des 20. Jahrhunderts interessierten
sich verschiedene medizinische Fachrichtungen für das Problem der menschlichen
Leistungsfähigkeit. Arbeitshygieniker beschäftigten sich mit Fragen
der Arbeitseignung, der Ernährung und Unfallhäufigkeit. Sie erkannten,
dass die Arbeitsintensität ein gewisses Maß nicht übersteigen
darf. Bei starker körperlicher Anstrengung wurden Veränderungen
physiologischer und biochemischer Parameter festgestellt. Man suchte nach
Kriterien, um Leistungsfähigkeit zu messen und durch geeignete Mittel
zu steigern. Bereits vor 1933 war die menschliche Leistungsfähigkeit
[der Lohn- und Sklavenarbeit] Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen.
Es zeigte sich die Notwendigkeit, arbeits- und leistungswissenschaftliche
Gesichtspunkte zu ergänzen, denn "... Beruf und Sport, die beiden
Pole, um die heute ein großer Teil unseres öffentlichen Lebens
kreist, Beruf und Sport, die beiden großen Gradmesser der wirtschaftlichen
und biologischen Tauglichkeit des Menschen, rückten die Frage der Leistung
und der Leistungsfähigkeit in den Vordergrund ..."(1). 1. Schulte, R.W.: Leistungswissenschaft und
Medizin. - In: Böttcherstraße. - 2 (1930) 1. - S. 9-11. (Schulte
begründet im Themenheft "Weltmedizin" der luxuriösen,
betont internationalen kulturellen Rundschau "Die Böttcherstraße"
die Notwendigkeit, die moderne Medizin durch arbeits- und leistungswissenschaftliche
Gesichtspunkte zu ergänzen.) Vgl.: Medizin unterm Hakenkreuz, VEB Verlag Volk und Gesundheit 1989. Der Missbrauch des Leistungsgedankens in der Medizin unter der faschistischen Diktatur und die Folgen für die Gesundheits- und Sozialpolitik. Aktueller Nachtrag (zu Minilohn, Zeitarbeit
und Leiharbeit, Mindestlohn, Arbeitslosigkeit, Armut und "Hartz IV"):
Die Reduzierung von sozialen Leistungen (Armut) senkt die Lebenserwartung. |
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26.
Januar 2010 Hartz4-Plattform und Sozialticker weisen auf Fristablauf vor Bundesverfassungsgerichts-Urteils hin Luckau/Wiesbaden – “Hartz4-Plattform” und „Der Sozialticker“, die unabhängige, sozialpolitische Informationsplattformen, weisen gemeinsam darauf hin, dass nach ihren Informationen nur noch bis zum 08. Februar 2010 rückwirkende Überprüfungsanträge in Bezug auf die Hartz IV-Regelsätze gestellt werden können. Mit Verkündung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils am 09. Februar ist die Frist dafür abgelaufen. Entsprechend dem Vorlage- Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) wird das Urteil des BVerfG den Eckregelsatz insgesamt betreffen – also die Regelsätze für Erwachsene nach § 20 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 20 SGB II) UND die Regelsätze für Kinder nach § 28 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 28 SGB II). Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 20. Oktober 2009 hatten die Bundesverfassungsrichter unter Vorsitz des Präsidenten des BVerfG Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier deutliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze zu erkennen gegeben und eine über Hartz IV hinaus gehende grundsätzliche Prüfung des soziokulturellen Existenzminimums in Aussicht gestellt. Für den Fall, dass ein von Hans-Jürgen Papier angesprochenes „materielles Unrecht“ in Sachen Hartz IV, also ein zu niedriger Regelsatz, auch für die Vergangenheit festgestellt werden sollte, haben die Betroffenen eine Chance, auch rückwirkende Ausgleichszahlungen zu erhalten. Diese haben jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn vor der Urteils-Verkündung des BVerfG mit einem Überprüfungsantrag die bereits rechtskräftigen Hartz IV-Leistungsbescheide bis auf 4 Jahre zurückgehend angefochten wurden. Nach Information von “Hartz4-Plattform” und dem “Sozialticker” – ist deshalb folgendes zu beachten: Überprüfungsanträge müssen bis spätestens Montag, 08. Februar bei der jeweiligen Hartz IV-Behörde eingegangen sein. Diese Frist gilt jedoch nicht für Ablehnungen und Widerspruchsbescheide auf bereits eingereichte Überprüfungsanträge. In den Fällen müssen für die Widersprüche und Klagen unbedingt die in den „Rechtsbehelfsbelehrungen“ genannten Fristen eingehalten werden. Entsprechende Musteranträge stehen beim Sozialticker sozialticker.com zur Verfügung
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