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Hartz IV heißt: Die Reduzierung von sozialen Leistungen (Armut) senkt die Lebenserwartung ganz im Sinne der Kapitalistenklasse und ihrer parlamentarischen Büttel

Der Leistungsgedanke in der faschistischen Diktatur des Kapitals 1933-1945.

Von Reinhold Schramm

Seit Beginn des 20. Jahrhunderts interessierten sich verschiedene medizinische Fachrichtungen für das Problem der menschlichen Leistungsfähigkeit. Arbeitshygieniker beschäftigten sich mit Fragen der Arbeitseignung, der Ernährung und Unfallhäufigkeit. Sie erkannten, dass die Arbeitsintensität ein gewisses Maß nicht übersteigen darf. Bei starker körperlicher Anstrengung wurden Veränderungen physiologischer und biochemischer Parameter festgestellt. Man suchte nach Kriterien, um Leistungsfähigkeit zu messen und durch geeignete Mittel zu steigern. Bereits vor 1933 war die menschliche Leistungsfähigkeit [der Lohn- und Sklavenarbeit] Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Es zeigte sich die Notwendigkeit, arbeits- und leistungswissenschaftliche Gesichtspunkte zu ergänzen, denn "... Beruf und Sport, die beiden Pole, um die heute ein großer Teil unseres öffentlichen Lebens kreist, Beruf und Sport, die beiden großen Gradmesser der wirtschaftlichen und biologischen Tauglichkeit des Menschen, rückten die Frage der Leistung und der Leistungsfähigkeit in den Vordergrund ..."(1).
Das Anliegen der Medizin, Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu bewahren bzw. wieder herzustellen, sollte nach Errichtung der faschistischen Diktatur des deutschen Kapitals einen anderen Sinn erhalten. Ausgehend von biologischen Auffassungen, die den Menschen nach seinem Nutzen bewerteten und den Schwachen als Bedrohung darstellten, lagen die Aufgaben der Medizin bei einer durch medizinische Maßnahmen geförderten Leistungssteigerung der Werktätigen und bei der "Ausmerze" der Leistungsunfähigen, Unbrauchbaren. Der einzelne hatte sich als "dienendes Glied im Rahmen des Volksganzen"(2) zu verstehen; für ihn gab es kein Recht mehr auf den eigenen Körper oder auf Kranksein.(3) Das "vorzeitige Sterben" wurde als Verlust am Volksvermögen kalkuliert.(4) Die biologische Utopie eines Züchtungsstaates war eine der ideologischen Grundlagen für alle rassenbiologischen Eingriffe, die - stets vom ökonomischen Kalkül ausgehend - von dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (14.07.1933) über die "Ausmerze" schwer psychisch und physisch Geschädigter sowie Arbeitsunfähiger bis zur Vernichtung durch Arbeit und zum Holocaust reichte.

1. Schulte, R.W.: Leistungswissenschaft und Medizin. - In: Böttcherstraße. - 2 (1930) 1. - S. 9-11. (Schulte begründet im Themenheft "Weltmedizin" der luxuriösen, betont internationalen kulturellen Rundschau "Die Böttcherstraße" die Notwendigkeit, die moderne Medizin durch arbeits- und leistungswissenschaftliche Gesichtspunkte zu ergänzen.)
2. Feder, G.: Das Programm der N.S.D.A.P. und seine weltanschaulichen Grundgedanken. - München: Eher, 1933. - S. 27.
3. "... Gesundheit und Krankheit sind nicht mehr Privatsache des Einzelnen ...". Wagner, G.: Volksgesundheit und Leistungsprinzip im nationalsozialistischen Staate. - In: Ziel und Weg. - 9 (1939). - S. 137-140, zit. S. 137.
4. Zur Feier des 60jährigen Bestehens des Reichsgesundheitsamtes machte sich der Präsident dieses Amtes, Prof. Dr. Reiter, Gedanken über "Volks"-Wirtschaft. Bei der Berechnung des "materiellen Wertes des Menschen" kommt er für die "Periode des Werteschaffens" vom 25. bis 65. Lebensjahr auf einen jährlichen Reinertrag von 960 RM, in den 40 Jahren also von 38.400 RM. Davon subtrahiert er die "Aufzuchtausgaben" von 9.000 RM und kommt so zum "materiellen Geburtswert" von 29.400 RM für einen "erbgesunden Mann". Folgerichtig stellt er dann fest: "Jedes vorzeitige Sterben eines Menschen (vor dem 65. Lebensjahr) gestattet nicht die volle Ausnutzung seines Geburtswertes." [Arbeitskraft und Menschenverwertung] Die Feier des 60jährigen Bestehens des Reichsgesundheitsamtes. - In: Reichsgesundheitsbl. - 11 (1936) 36. - S. 669-679, zit. S. 671.

Vgl.: Medizin unterm Hakenkreuz, VEB Verlag Volk und Gesundheit 1989. Der Missbrauch des Leistungsgedankens in der Medizin unter der faschistischen Diktatur und die Folgen für die Gesundheits- und Sozialpolitik.

Aktueller Nachtrag (zu Minilohn, Zeitarbeit und Leiharbeit, Mindestlohn, Arbeitslosigkeit, Armut und "Hartz IV"): Die Reduzierung von sozialen Leistungen (Armut) senkt die Lebenserwartung.
"Wer arm ist, stirbt acht bis zwölf Jahre früher."* Diese Zahlen sind von renommierten wissenschaftlichen Instituten erhoben worden. Auf Drängen der Bundesregierung wurden sie im offiziellen Armutsbericht 2008 nicht veröffentlicht.
In: "Kirchenbote"* - Wochenzeitung für das Bistum Osnabrück, Nr. 44, 1. November 2009: "Armut senkt Lebenserwartung".

26. Januar 2010
Jetzt dringend rückwirkende Überprüfungsanträge in Bezug auf die Hartz IV-Regelsätze stellen

Hartz4-Plattform und Sozialticker weisen auf Fristablauf vor Bundesverfassungsgerichts-Urteils hin

Luckau/Wiesbaden – “Hartz4-Plattform” und „Der Sozialticker“, die unabhängige, sozialpolitische Informationsplattformen, weisen gemeinsam darauf hin, dass nach ihren Informationen nur noch bis zum 08. Februar 2010 rückwirkende Überprüfungsanträge in Bezug auf die Hartz IV-Regelsätze gestellt werden können. Mit Verkündung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils am 09. Februar ist die Frist dafür abgelaufen. Entsprechend dem Vorlage- Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) wird das Urteil des BVerfG den Eckregelsatz insgesamt betreffen – also die Regelsätze für Erwachsene nach § 20 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 20 SGB II) UND die Regelsätze für Kinder nach § 28 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 28 SGB II).

Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 20. Oktober 2009 hatten die Bundesverfassungsrichter unter Vorsitz des Präsidenten des BVerfG Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier deutliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze zu erkennen gegeben und eine über Hartz IV hinaus gehende grundsätzliche Prüfung des soziokulturellen Existenzminimums in Aussicht gestellt. Für den Fall, dass ein von Hans-Jürgen Papier angesprochenes „materielles Unrecht“ in Sachen Hartz IV, also ein zu niedriger Regelsatz, auch für die Vergangenheit festgestellt werden sollte, haben die Betroffenen eine Chance, auch rückwirkende Ausgleichszahlungen zu erhalten. Diese haben jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn vor der Urteils-Verkündung des BVerfG mit einem Überprüfungsantrag die bereits rechtskräftigen Hartz IV-Leistungsbescheide bis auf 4 Jahre zurückgehend angefochten wurden.

Nach Information von “Hartz4-Plattform” und dem “Sozialticker” – ist deshalb folgendes zu beachten:

Überprüfungsanträge müssen bis spätestens Montag, 08. Februar bei der jeweiligen Hartz IV-Behörde eingegangen sein. Diese Frist gilt jedoch nicht für Ablehnungen und Widerspruchsbescheide auf bereits eingereichte Überprüfungsanträge. In den Fällen müssen für die Widersprüche und Klagen unbedingt die in den „Rechtsbehelfsbelehrungen“ genannten Fristen eingehalten werden.

Entsprechende Musteranträge stehen beim Sozialticker sozialticker.com zur Verfügung