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23. November 2009 Heiko Maas: Ministerpräsident Peter Müller in der
Brender-Debatte stoppen Maas Saarbrücken – Der saarländische SPD-Landesvorsitzende Heiko Maas hat Ministerpräsident und ZDF-Verwaltungsratsmitglied Müller in der öffentlichen Debatte um ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender im Vorfeld der Verwaltungsrats-Sitzung am kommenden Freitag vor einer parteipolitisch motivierten Abberufung Brenders gewarnt und ein klares Bekenntnis Müllers zur Pressefreiheit eingefordert. Maas: „Die CDU will mit Roland Koch und Peter Müller an der Spitze einen für sie unliebsamen und unbequemen Journalisten loswerden. Das ist ein klarer Angriff auf die Unabhängigkeit der Medien. Das ZDF ist ein freies und überparteiliches Medienorgan – und gehört nicht zur Verfügungsmasse der Unionsländer, bei der die CDU-Ministerpräsidenten schalten und walten können, wie sie wollen. Wehret den Anfängen - selten war dieser Spruch so richtig. Daher müssen Müller und Koch in ihrem Angriff auf die journalistische Unabhängigkeit jetzt gestoppt werden.“ Insbesondere vom grünen Koalitionspartner Müllers erwartet Maas eine klare Aussage. Schließlich habe Grünen-Chef Cem Özdemir bei einer durch Koch und Müller betriebenen Ablösung Brenders vor einer „medienpolitischen Bananenrepublik“ gewarnt. Es sei daher auch an Saar-Grünen-Chef Hubert Ulrich, innerhalb der Saar-Koalition für die Pressefreiheit einzustehen und Müller von seinem Kurs abzubringen. Maas abschließend: „Das ist auch der Lackmustest für die Saar-Grünen, ob sie in der Jamaika-Koalition neben ihren inhaltlichen auch ihre freiheitlichen und demokratischen Prinzipien an der Garderobe abgegeben haben.“ Sollte Müller die Abberufung Brenders dennoch weiter mit betreiben,
wäre auch die Kritik von Özdemir die reine Heuchelei. Dann hätte
auch ein von den Grünen getragener Ministerpräsident dieses unwürdige
Spiel zu verantworten. So wird die Causa Brender auch zu einem Glaubwürdigkeitstest
der Grünen im Bund. |
Krise mit deutlichen Spuren im Arbeitsmarkt und in kommunalen Haushalten Berlin – „Die Wirtschaftskrise hat zu nicht gekannten Auftragseinbrüchen insbesondere in den wettbewerbsstarken und exportorientierten Sektoren geführt. Dennoch ist die Arbeitslosigkeit bisher weniger angestiegen als in vielen anderen Industrienationen. Zurückzuführen ist dies insbesondere darauf, dass in Deutschland Arbeitszeitkonten und Kurzarbeit intensiv genutzt und so Beschäftigung – zumindest vorübergehend – gesichert werden konnte“, so kommentiert Annelie Buntenbach, DGB Vorstandsmitglied und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat von Attac, die derzeitige Lage auf dem Arbeitsmarkt. Buntenbach weiter: „Selbst bei einem leicht positiven Wachstum ist zu befürchten, dass die Arbeitslosigkeit voraussichtlich im nächsten Jahr um mehr als 600 000 ansteigen wird. Das wäre der stärkste Anstieg innerhalb eines Jahres seit der Wiedervereinigung. Bisher konnten Kurzarbeit und der Abbau der Arbeitszeitkonten in den Unternehmen das Schlimmste verhindern. Dieser Erfolg darf jetzt nicht gefährdet werden. Wir nehmen daher erfreut zur Kenntnis, dass die Kanzlerin die Kurzarbeitergeldregeln verlängern will. Ihren Worten sollten rasch Taten Folgen: Es muss jetzt schnell verbindlich geregelt werden, dass Betriebe auch ab 2010 mit der Kurzarbeit beginnen und sie ebenfalls zwei Jahre in Anspruch nehmen können. Wer arbeitslos wird, darf nicht nach einem Jahr oder früher in Hartz IV abgedrängt werden. Wir brauchen in der Krise ein Überbrückungsgeld, das ein Jahr im Anschluss an den ALG I -Anspruch gezahlt und je zur Hälfte aus Beitrags– und Steuermitteln finanziert wird. Die Arbeitslosigkeit wird vor allem in den Kassen der Kommunen deutliche
Spuren hinterlassen, gleichzeitig brechen die Gewerbesteuereinnahmen weg.
Hinzu kommt, dass die Kommunen zusätzliche Aufwendungen für
Hartz IV Leistungen verkraften müssen. Die Kommunen bei den geplanten
Steuersenkungen weiter zu belasten ist unverantwortlich. Es darf nicht
passieren, dass die Kommunen bei hoher Arbeitslosigkeit handlungsunfähig
werden. Die Krise geht vor allem zu Lasten der Jüngeren und der Berufseinsteiger,
ihnen müssen auch im nächsten Jahr effiziente Hilfen zur Eingliederung
angeboten werden.“
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| SGB II und SGB XII sind offenbar rechtsfreier Raum
ARGEn scheren sich einen Dreck um Urteile und Anweisungen In den fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit vom 20.10.2009 heißt es unter "5. Mehrbedarf für Ernährung (§21 Abs. 5)" mit Hinweis auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge u.a.: "Die Aufzählung ist nicht abschließend, d. h. es kann auch
ein Mehrbedarfs-zuschlag für Krankheiten gewährt werden, die nicht
in den Empfehlungen erwähnt werden... In der Anlage sind die Erkrankungen aufgeführt, bei denen in der Regel
ein krankheitsbedingter Mehraufwand zu verneinen ist, da Vollkost angezeigt
ist und davon ausgegangen werden kann, dass der in der Regelleistung ent- - Hyperlipidämie (Erhöhung der Blutfette) Als weitere Anlage ist ein Mustertext beigefügt für den Fall der
Nichtgewährung eines ernährungsbedingten Mehrbedarfs aufgrund der
Ernährungsform Vollkost. Dieser erfolgte, wenn auch verspätet, aufgrund eines Urteils des Bundessozial-gerichtes vom 27.02.2008 (B14/7b AS 64/06R), auf das selbst der DV in seiner "Empfehlung zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe", die der aufgeführten Liste zugrunde liegt, hinweist. Das Bundessozialgericht hatte in dieser Entscheidung den Charakter der Empfehlungen
des Deutschen Vereins als antizipiertes Sachverständigen-gutachten verneint.
Auch der Geschäftsführer des DV lehnt bei jeder Gelegen- Von einer Einbeziehung des Ärztlichen Dienstes bzw. des zuständigen Gesund-heitsamtes vor der ablehnenden Entscheidung des Sachbearbeiters, wie in dem o. Fachlichen Hinweis vorgeschrieben, ist uns kein einziger Fall bekannt. Aber selbst in Berlin, wo es mit Rundschreiben I Nr. 10/2008 vom 27. März
2009 eine ganz klare Anweisung der Senatsverwaltung für Integration,
Arbeit und Soziales gibt, wonach die mit Rundschreiben V Nr. 13/1998 unter
Ziffer 4 die Höhe der zu gewährenden Krankenkostzulagen für
alle oben beschriebenen Erkrankungen (weitere Erkrankungen sind aufgrund neuer
medizinischer und ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse zusätzlich
aufgeführt) auch weiter- Werner Schulten, Bundessprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft HartzIV der Partei DIE LINKE erklärt hierzu: "Die an den Tag gelegte Praxis in den ARGEN verdeutlicht zwei Dinge:
1. Die dort tätigen Mitarbeiter sind ganz offensichtlich überfordert,
um die Vielzahl von Anweisungen, Hinweisen und rechtlichen Änderungen,
die im Bereich der Sozialgesetzbücher fast im Tagesrhythmus erfolgen,
zu beachten und 2. dass diese ständigen Änderungen nur einen einzigen
Zweck verfolgen, nämlich die Kosten zu senken, ohne Rücksicht auf
die hiervon betroffenen Menschen. V. i. S. d. P.: VON: WERNER SCHULTEN |
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