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23. November 2009

Heiko Maas: Ministerpräsident Peter Müller in der Brender-Debatte stoppen

Saar-Grüne müssen sich zu freiheitlichen Prinzipien bekennen – Özdemirs Kritik unglaubwürdig

Maas Saarbrücken – Der saarländische SPD-Landesvorsitzende Heiko Maas hat Ministerpräsident und ZDF-Verwaltungsratsmitglied Müller in der öffentlichen Debatte um ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender im Vorfeld der Verwaltungsrats-Sitzung am kommenden Freitag vor einer parteipolitisch motivierten Abberufung Brenders gewarnt und ein klares Bekenntnis Müllers zur Pressefreiheit eingefordert. Maas: „Die CDU will mit Roland Koch und Peter Müller an der Spitze einen für sie unliebsamen und unbequemen Journalisten loswerden. Das ist ein klarer Angriff auf die Unabhängigkeit der Medien. Das ZDF ist ein freies und überparteiliches Medienorgan – und gehört nicht zur Verfügungsmasse der Unionsländer, bei der die CDU-Ministerpräsidenten schalten und walten können, wie sie wollen. Wehret den Anfängen - selten war dieser Spruch so richtig. Daher müssen Müller und Koch in ihrem Angriff auf die journalistische Unabhängigkeit jetzt gestoppt werden.“

Insbesondere vom grünen Koalitionspartner Müllers erwartet Maas eine klare Aussage. Schließlich habe Grünen-Chef Cem Özdemir bei einer durch Koch und Müller betriebenen Ablösung Brenders vor einer „medienpolitischen Bananenrepublik“ gewarnt. Es sei daher auch an Saar-Grünen-Chef Hubert Ulrich, innerhalb der Saar-Koalition für die Pressefreiheit einzustehen und Müller von seinem Kurs abzubringen. Maas abschließend: „Das ist auch der Lackmustest für die Saar-Grünen, ob sie in der Jamaika-Koalition neben ihren inhaltlichen auch ihre freiheitlichen und demokratischen Prinzipien an der Garderobe abgegeben haben.“

Sollte Müller die Abberufung Brenders dennoch weiter mit betreiben, wäre auch die Kritik von Özdemir die reine Heuchelei. Dann hätte auch ein von den Grünen getragener Ministerpräsident dieses unwürdige Spiel zu verantworten. So wird die Causa Brender auch zu einem Glaubwürdigkeitstest der Grünen im Bund.


Arbeitslosigkeit wird in Deutschland voraussichtlich im nächsten Jahr um mehr als 600 000 ansteigen
17. November 2009

Krise mit deutlichen Spuren im Arbeitsmarkt und in kommunalen Haushalten

Berlin – „Die Wirtschaftskrise hat zu nicht gekannten Auftragseinbrüchen insbesondere in den wettbewerbsstarken und exportorientierten Sektoren geführt. Dennoch ist die Arbeitslosigkeit bisher weniger angestiegen als in vielen anderen Industrienationen. Zurückzuführen ist dies insbesondere darauf, dass in Deutschland Arbeitszeitkonten und Kurzarbeit intensiv genutzt und so Beschäftigung – zumindest vorübergehend – gesichert werden konnte“, so kommentiert Annelie Buntenbach, DGB Vorstandsmitglied und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat von Attac, die derzeitige Lage auf dem Arbeitsmarkt.

Buntenbach weiter: „Selbst bei einem leicht positiven Wachstum ist zu befürchten, dass die Arbeitslosigkeit voraussichtlich im nächsten Jahr um mehr als 600 000 ansteigen wird. Das wäre der stärkste Anstieg innerhalb eines Jahres seit der Wiedervereinigung. Bisher konnten Kurzarbeit und der Abbau der Arbeitszeitkonten in den Unternehmen das Schlimmste verhindern. Dieser Erfolg darf jetzt nicht gefährdet werden. Wir nehmen daher erfreut zur Kenntnis, dass die Kanzlerin die Kurzarbeitergeldregeln verlängern will. Ihren Worten sollten rasch Taten Folgen: Es muss jetzt schnell verbindlich geregelt werden, dass Betriebe auch ab 2010 mit der Kurzarbeit beginnen und sie ebenfalls zwei Jahre in Anspruch nehmen können.

Wer arbeitslos wird, darf nicht nach einem Jahr oder früher in Hartz IV abgedrängt werden. Wir brauchen in der Krise ein Überbrückungsgeld, das ein Jahr im Anschluss an den ALG I -Anspruch gezahlt und je zur Hälfte aus Beitrags– und Steuermitteln finanziert wird.

Die Arbeitslosigkeit wird vor allem in den Kassen der Kommunen deutliche Spuren hinterlassen, gleichzeitig brechen die Gewerbesteuereinnahmen weg. Hinzu kommt, dass die Kommunen zusätzliche Aufwendungen für Hartz IV Leistungen verkraften müssen. Die Kommunen bei den geplanten Steuersenkungen weiter zu belasten ist unverantwortlich. Es darf nicht passieren, dass die Kommunen bei hoher Arbeitslosigkeit handlungsunfähig werden. Die Krise geht vor allem zu Lasten der Jüngeren und der Berufseinsteiger, ihnen müssen auch im nächsten Jahr effiziente Hilfen zur Eingliederung angeboten werden.“

 

SGB II und SGB XII sind offenbar rechtsfreier Raum

ARGEn scheren sich einen Dreck um Urteile und Anweisungen

In den fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit vom 20.10.2009 heißt es unter "5. Mehrbedarf für Ernährung (§21 Abs. 5)" mit Hinweis auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge u.a.:

"Die Aufzählung ist nicht abschließend, d. h. es kann auch ein Mehrbedarfs-zuschlag für Krankheiten gewährt werden, die nicht in den Empfehlungen erwähnt werden...
Über die Notwendigkeit und Höhe dieses kostenaufwändigen Mehrbedarfs im Einzelfall entscheidet der Leistungsträger nach Einbeziehung des Ärtzlichen Dienstes bzw. des zuständigen Gesundheitsamtes."

In der Anlage sind die Erkrankungen aufgeführt, bei denen in der Regel ein krankheitsbedingter Mehraufwand zu verneinen ist, da Vollkost angezeigt ist und davon ausgegangen werden kann, dass der in der Regelleistung ent-
haltene Anteil für Ernährung den notwendigen Aufwand für Vollkost deckt (unter Hinweis auf die Empfehlungen des DV):

- Hyperlipidämie (Erhöhung der Blutfette)
- Hyperurikämie (Erhöhung der Harnsäure im Blut)
- Gicht (Erkrankung durch Harnsäureablagerungen)
- Hypertonie (Bluthochdruck)
- Kardinale und renale Ödeme (Gewebswasseransammlungen
bei Herz- oder Nierenerkrankungen)
- Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit -- Typ II und Typ I,
konventionell und intensiviert konventionell behandelt)
- Ulcus duodeni (Geschwür am Zwölffingerdarm)
- Ulcus ventriculi (Magengeschwür)
- Neurodermitis (Überempfindlichkeit von Haut und
Schleimhäuten auf genetischer Basis)
- Leberinsuffizienz

Als weitere Anlage ist ein Mustertext beigefügt für den Fall der Nichtgewährung eines ernährungsbedingten Mehrbedarfs aufgrund der Ernährungsform Vollkost.
In den ARGEN werden jedoch offenbar nur diese beiden Anhänge beachtet und nicht der Hinweis auf Seite 5 dieses fachlichen Hinweises.

Dieser erfolgte, wenn auch verspätet, aufgrund eines Urteils des Bundessozial-gerichtes vom 27.02.2008 (B14/7b AS 64/06R), auf das selbst der DV in seiner "Empfehlung zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe", die der aufgeführten Liste zugrunde liegt, hinweist.

Das Bundessozialgericht hatte in dieser Entscheidung den Charakter der Empfehlungen des Deutschen Vereins als antizipiertes Sachverständigen-gutachten verneint. Auch der Geschäftsführer des DV lehnt bei jeder Gelegen-
heit die Verantwortung für die Streichung der Mehrbedarfe ab und bezieht sich hierbei auf die Einschätzung des BSG.

Von einer Einbeziehung des Ärztlichen Dienstes bzw. des zuständigen Gesund-heitsamtes vor der ablehnenden Entscheidung des Sachbearbeiters, wie in dem o. Fachlichen Hinweis vorgeschrieben, ist uns kein einziger Fall bekannt.

Aber selbst in Berlin, wo es mit Rundschreiben I Nr. 10/2008 vom 27. März 2009 eine ganz klare Anweisung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gibt, wonach die mit Rundschreiben V Nr. 13/1998 unter Ziffer 4 die Höhe der zu gewährenden Krankenkostzulagen für alle oben beschriebenen Erkrankungen (weitere Erkrankungen sind aufgrund neuer medizinischer und ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse zusätzlich aufgeführt) auch weiter-
hin erhalten bleiben, werden diese in der Praxis massenhaft mit abschlägigen Bescheiden verweigert.

Werner Schulten, Bundessprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft HartzIV der Partei DIE LINKE erklärt hierzu:

"Die an den Tag gelegte Praxis in den ARGEN verdeutlicht zwei Dinge: 1. Die dort tätigen Mitarbeiter sind ganz offensichtlich überfordert, um die Vielzahl von Anweisungen, Hinweisen und rechtlichen Änderungen, die im Bereich der Sozialgesetzbücher fast im Tagesrhythmus erfolgen, zu beachten und 2. dass diese ständigen Änderungen nur einen einzigen Zweck verfolgen, nämlich die Kosten zu senken, ohne Rücksicht auf die hiervon betroffenen Menschen.
Allen von ablehnenden Bescheiden zum Mehrbedarf Benachteiligten ist dringend zu empfehlen, gegen diese unbedingt Klage einzureichen, da sie jeglicher Rechtsgrundlage entbehren."

V. i. S. d. P.:
Werner Schulten
Bundessprecher BAG Hartz IV,
c/o LinksTreff, Malplaquetstr. 12, 13347 Berlin,
Tel. 030-28705751 oder 0171-7592964,
email: BAG-HartzIV@die-linke.de

VON: WERNER SCHULTEN