![]() |
|||||||
| takt@takt.de | |||||||
| zurück | |||||||
Hartz
IV-Schüler müssen ihre Monatsfahrkarten selbst tragen Bundessozialgericht betätigt sich als Erfüllungsgehilfe eines feudalen Bildungssystems – Eine Entscheidung mit System? Bonn/Kassel (pr-sozial) – Das Bundessozialgericht hat gestern eine Entscheidung des Sozialgericht Auchrich aufgehoben und entschieden, dass bei Hartz IV, Schülermonatsfahrkarten vom Regelsatz getragen werden müssen (Az: B 14 AS 44/08 R). Im vorliegenden Fall besuchte eine Schülerin eine 20 km entfernte Berufsfachschule. Der Vater der Tochter hatte argumentiert, dass der Landkreis Leer 48 Euro – zumindest als Darlehen - zu zahlen hätte, da der Regelsatz für Fahrkosten nur 16,88 Euro vorsehen würde. Die Klägerin müsse leer ausgehen, auch für ein Darlehen gebe es angesichts der pauschalierten Hartz-IV-Leistungen keine gesetzliche Grundlage, so das Bundessozialgericht. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf dem Bundessozialgericht vor, sich als Erfüllungsgehilfe eines feudalen Bildungssystems zu betätigen. Mit derartigen Entscheidungen werden gerade im ländlichen Raum Hartz
IV-Schülern der Zugang zu weiterführenden Schulen verwehrt.
Nachdem vor nur einer Woche in der mündlichen Verhandlung vor dem
Bundesverfassungsgericht deutlich wurde, dass es dem Regelsatz an genau
solchen Ausgabepositionen fehlt, ist eine solche Entscheidung nicht nachvollziehbar.
Es sei denn, dass Bundessozialgericht will Hartz IV-Bezieher ausgrenzen“,
so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
|
|||||||