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Spezielle Berufsberatung für Kinder aus HartzIV-Familien in Rheine Jugendliche werden in Rheine bereits bei der Berufsberatung unterschieden nach Kinder aus normalen Familien und solchen aus HartzIV-Familien Für die Berufsberatung Jugendlicher ist bei der Bundesagentur für Arbeit in Rheine offenbar von entscheidender Bedeutung, ob die Eltern Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sind. Im Anmeldebogen zur Berufsberatungs-Sprechstunde müssen die Ratsuchenden in den persönlichen Daten neben ihrem Grad einer eventuellen Schwerbehinderung angeben, ob ihre Eltern ALG II beziehen. „Beziehen Sie oder Ihre Eltern Arbeitslosengeld II (HartzIV): Ja… Nein…“ Erst danach wird nach Schulabschlüssen und schulischen Daten gefragt. Auf Nachfrage erklärte die Bundesagentur
für Arbeit: „Der beigefügte Vordruck entspricht nicht
den zentralen Vorlagen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Für
die berufliche Beratung/ Orientierung ist es vollkommen unerheblich, ob
der Jugendliche selbst oder seine Eltern Empfänger von Leistungen
aus der Grundsicherung sind. Die BA hat den gesetzlichen Auftrag Berufsberatung
und Berufsorientierung anzubieten. Bleibt die Frage, wie so etwas im Verantwortungsbereich
der BA überhaupt möglich ist. Werner Schulten, Bundessprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der Partei DIE LINKE erklärt hierzu: „Die Frage, ob Jugendliche aus einem HartzIV-Haushalt kommen, scheint eine wichtige Information für den Berufsberater zu sein. Vor einiger Zeit wurde in Berlin ein Fall bekannt, wonach Schüler einer Hauptschule im Unterricht ALGII-Anträge ausfüllen mussten, quasi als Vorbereitung auf ihren weiteren Lebensweg. In Zusammenhang mit dem vorliegenden Anmeldebogen ergibt diese Maßnahme sogar einen Sinn. Offenbar gibt es einen neuen Berufszweig „Arbeitslosengeld II–Bezieher“, der wohl in den entsprechenden „bildungsfernen Schichten“ generationsübergreifend quasi vererbt wird, wie früher die Berufe der Landwirte, Bergarbeiter, Stahlkocher oder (privilegiert) Pharmareferenten. Dass diese Diskriminierung bereits von Kindern HartzIV-Betroffener inzwischen so offen vollzogen wird, macht ebenso deutlich, wie tief die von Politikern und Medien inszenierte Stigmatisierung bereits gegriffen hat, wie die Tatsache, dass unerträgliche Äußerungen von Sarrazin, Buschkowsky und Co. über saufende asoziale Erwerbslose von der Mehrzahl der Medien als zwar unglücklich ausgedrückt, im Kern aber als richtig bezeichnet werden. Bei der Frage, welche Schlüsse ein Berufsberater aus dieser Information ziehen kann, bleibt nur die Vorstellung eines Szenarios, in dem der Berufsberater den Jugendlichen folgende schriftliche Empfehlung mit auf den Weg gibt: „Geeignet für qualifizierte MAE-Maßnahmen !“
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