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Übler
Hundt
Der BDA-Hundt fordert Lohnsenkungen
Der Multimillionär und BDA-Hundt hält
Lohnsenkungen wegen 'seiner' Krise für nötig und ist mit 'seinen'
sozialpartnerschaftlichen Gewerkschaften und Vorständen zufrieden.
Von Reinhold Schramm
Kostenentlastungen seien bei Umsatzrückgängen
von 30 bis 40 Prozent "durchaus berechtigt". Der BDA-Hundt bescheinigte
den Gewerkschaften für die jüngsten Abschlüsse "tarifpolitische
Vernunft". - "Wenn alte Formeln der Gewerkschaften angewendet
werden, dass die Produktivitätssteigerung und die Inflationsrate
die Grundlage für Tariferhöhungen sein sollen, dann müssen
wir im nächsten Jahr in wichtigen Branchen eine deutliche Lohnsenkung
vereinbaren", sagte der Präsident der "Bundesvereinigung
der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)". Und: "Ich denke
aber nicht, dass das die Grundlage für die Verhandlungen sein kann."
Die 'Arbeitgeber' wollen auf Kostenentlastung dringen und Leistungen aus
Manteltarifverträgen überprüfen. Für den BDA-Hauptgeschäftsführer
Reinhard Göhner sei das in der Rezession "tarifpolitisches Standardwerkzeug".
BDA-Hundt forderte ein "Belastungsmoratorium" für die Wirtschaft.
Man dürfe die Arbeit nicht teurer machen und die Sozialabgaben dürften
nicht angehoben werden. Die Lage der Metall- und Elektroindustrie sei
"nach wie vor extrem angespannt" und "besorgniserregend".
Dauere die Krise länger, "kann ein Beschäftigungsabbau
nicht ausgeschlossen werden".
Auf einen Verzicht von Entlassungen wollte sich BDA-Hundt nicht einlassen.
Eine Verlängerung der Altersteilzeit über 2009 lehnte er ab.
Hundt äußerte sich gegen die "Verwässerung"
der Rente mit 67 und der 'Sozialreformen' ('natürlich' für Sozialabbau!).
Mit den Tarifabschlüssen ('seiner' Gewerkschaften) im ersten Halbjahr
2009 zeigte sich Hundt zufrieden. "Die Kostenbelastung im laufenden
Jahr wird in zahlreichen Tarifverträgen durch vorgeschaltete Nullmonate
abgemildert", sagte Hundt. (Anm.: In der Unterschlagung von Monaten
reduzieren sich die Abschlüsse bzw. die Einkommen.) Häufig würden
vorgesehene Einmalzahlungen sich nicht auf die Einkommenstabellen auswirken.
Die Gewerkschaften ('seine' sozialdemokratischen Vorstände?!) hätten
sich in der Krise "angemessen und tarifpolitisch vernünftig
verhalten", sagte BDA-Hundt. Er betrachte dies als Ausdruck gemeinsamer
Bemühungen (Sozialpartnerschaft zwischen Arbeit und Kapital) um wirtschaftlichen
Erfolg. Dies habe sich positiv am Arbeitsmarkt niedergeschlagen (bei der
Profitsanierung?!).
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aus: scharf links
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Dowjerjaj,
no prowjerjaj: "Vertraue, aber prüfe nach."
Vertrauensverlust
Von Dieter Braeg
Jeder Verlust tut weh, man sucht und sucht und findet das nicht, was
zum Verlust dazu gehört. Ja, was gehört denn zum Verlust? Das
Vertrauen!
Dowjerjaj, no prowjerjaj: "Vertraue, aber prüfe nach."
So lautet ein russisches Sprichwort, das auch Lenin gern verwendet hat,
das daraus "Vertrauen ist gut, Kontrolle besser" wurde, hat
wohl mit jenem Misstrauen zu tun, das das Kapital für sich beansprucht
und auch dem Marxismus unterstellen will.
Soweit so schlecht. Hier ein Szene aus der Arbeitswelt: Am 24. Juli 2009
wurde vor dem Arbeitsgericht Heilbronn folgender Fall verhandelt: Die
59 Jahre alte Küchenangestellte eines Krankenhauses, die dort schon
20 Jahre unbeanstandet gearbeitet hat musste zu Kenntnis nehmen, das ihr
Job weg ist - wegen des Vorwurfs, sie habe drei Stück Gebäck
gestohlen. Den Vorwurf hielt der Personalchef der Klinik nicht weiter
aufrecht, man hatte sich auf einen vergleich geeinigt. Die über zwei
jahrzehnte in der Klinik Beschäftigte wird nicht wieder eingestellt,
bekommt aber ihr Gehalt bis September 2009 weiter bezahlt. Der Wert der
drei brötchen hatte rund einen Euro betragen. Der Personalchef als
Zeuge: "Das Vertrauen zu ihr war nicht mehr da". Die gelernte
Beiköchin erklärte vor dem Arbeitsgericht - der Lieferant der
Bäckerei habe ein paar Stücke Gebäck verschenkt. Das wurde
von ehemaligen Arbeitskolleginnen der Frau nicht bestätigt. "Als
ich erntlassen wurde, haben noch alle in der Krankenhausküche geweint
und gesagt, sie wollen mir helfen." Daraus wurde nichts. Weil ein
neu aufgenommener Patient versorgt werden sollte, habe man nach Gebäck
gesucht. Ein Unternehmensvertreter verlangte von allen Mitarbeitern der
Küche, dass sie ihre Spinde zu öffnen hätten - dabei wurden
die Brötchen entdeckt.
"Ich will doch nur Gerechtigkeit" beteuerte die Entlassene.
Das half nicht und der Vergleich ist ein Skandal, denn bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit
die Beiköchin nur mit drei Monatsgehältern abzuspeisen ist ein
sozialer und arbeitsrechtlicher Skandal. Kommentar einer Zuhörerin
nach Verlassen der Verhandlung: "Das kann doch alles nicht wahr sein
- finden Sie das gerecht?"
Weitere Fälle die vor den Arbeitsgerichten verhandelt wurden:
Mai 2005: Ein Postbote, der aus Frust drei Briefe zerreißt, wird
gekündigt.
Dezember 2008: Ein Müllmann, der ein Kinderbett vom Müll mitnimmt,
wird fristlos entlassen. Sein Fall wird am 30.7.2009 verhandelt.
Februar 2009: Wegen eines Fehlbetrags von 1,36 in der Kasse wird eine
Bäckereiverkäuferin in Friedrichshafen fristlos entlassen. Auch
sie klagt.
März 2009: Das Gericht hebt die Kündigung zweier Bäckereimitarbeiter
in Westfalen auf, die einen Brotaufstrich gestohlen haben sollen.
Jeder kennt den Fall der 50 jährigen Kassiererin eines Berliner
Supermarktes. Die Kündigung wegen 1,30 Euro beschäftigt an diesem
Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Der unter ihrem Spitznamen
"Emmely" bundesweit bekanntgewordenen Berlinerin war nach 31
Jahren fristlos gekündigt worden. Angeblicher Grund: sie habe Pfandmarken
unterschlagen.. Das Bundesarbeitsrichter entscheiden darüber, ob
sie ein Revisionsverfahren zulassen. Berlins Landesarbeitsgericht hatte
die Kündigung im Februar für rechtens erklärt und keine
Revision beim BAG zugelassen (Az.: 7 Sa 2017/08). Dagegen hatte die 50-Jährige
Beschwerde eingelegt.
Der Fall wird nach Gerichtsangaben hinter verschlossenen Türen beraten.
Das Ergebnis soll veröffentlicht werden, sobald die Verfahrensbeteiligten
darüber informiert sind.
Die Weiterbeschäftigung von "Emmely", so das Gericht, sei
dem Supermarkt nicht zuzumuten, weil ein Vertrauensverlust eingetreten
sei!
Was aber geschieht in dieser großen Zeit, wo Politiker "Vertrauensfragen"
stellen, diese negativ beantwortet bekommen und trotzdem wieder dem Volk
empfehlen sie zu wählen?
Kommt da ein Gericht und stellt fest, dass der Verlust des Vertrauens
durch das Volk dazu führt, dass man nicht mehr für ein politisches
Mandat zur Verfügung steht?
Wer sich auflehnt in diesem unseren Land und radikale Änderungsvorschläge
diskutiert, den erreicht alsbald, noch immer, die Bedrohung durch das
Berufsverbot, das zu Zeiten des Kanzlers Willy Brandt Zehntausende bedrohte
und deren Existenz gefährdete.
Wenn sich aber eine Gesundheitsministerin nach Spanien fliegend in Urlaub
begibt, einen gepanzerten PKW im Wert von 100 000.--€ vom Chauffeur
nachfahren lässt, damit man auch im Urlaub standesgemäß
angeben kann, ist das, im Vergleich zu zwei Pfandmarken im Wert von 1,30
€, die angeblich entwendet wurden, ein überaus vertrauensbildender
Vorfall, der dann noch gekrönt durch den Diebstahl des Fahrzeugs,
ein zu akzeptierender ist und weil man vergaß die teure Ministerinnenschleuder
zu versichern, nun auch noch einen Schaden hat, den das deutsche Volk
bezahlt, ist das keine fristlose Entlassung wert sondern führt unter
Umständen zur Verleihung eines Verdienstordens.
Der Vertrauensverlust aber, der da entsteht, darf vom entmündigten
Wahlvolk nicht geahndet werden, obwohl es, wie zum Beispiel bei Kommunalwahlen
schon zu mehr als 60% das Vertrauen verloren hat, und eine Weiterbeschäftigung
vieler Politikerinnen und Politiker unzumutbar ist!
Dieter Braeg
aus: scharf links |
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