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Übler Hundt

Der BDA-Hundt fordert Lohnsenkungen

Der Multimillionär und BDA-Hundt hält Lohnsenkungen wegen 'seiner' Krise für nötig und ist mit 'seinen' sozialpartnerschaftlichen Gewerkschaften und Vorständen zufrieden.

Von Reinhold Schramm

Kostenentlastungen seien bei Umsatzrückgängen von 30 bis 40 Prozent "durchaus berechtigt". Der BDA-Hundt bescheinigte den Gewerkschaften für die jüngsten Abschlüsse "tarifpolitische Vernunft". - "Wenn alte Formeln der Gewerkschaften angewendet werden, dass die Produktivitätssteigerung und die Inflationsrate die Grundlage für Tariferhöhungen sein sollen, dann müssen wir im nächsten Jahr in wichtigen Branchen eine deutliche Lohnsenkung vereinbaren", sagte der Präsident der "Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)". Und: "Ich denke aber nicht, dass das die Grundlage für die Verhandlungen sein kann."
Die 'Arbeitgeber' wollen auf Kostenentlastung dringen und Leistungen aus Manteltarifverträgen überprüfen. Für den BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner sei das in der Rezession "tarifpolitisches Standardwerkzeug". BDA-Hundt forderte ein "Belastungsmoratorium" für die Wirtschaft. Man dürfe die Arbeit nicht teurer machen und die Sozialabgaben dürften nicht angehoben werden. Die Lage der Metall- und Elektroindustrie sei "nach wie vor extrem angespannt" und "besorgniserregend". Dauere die Krise länger, "kann ein Beschäftigungsabbau nicht ausgeschlossen werden".
Auf einen Verzicht von Entlassungen wollte sich BDA-Hundt nicht einlassen. Eine Verlängerung der Altersteilzeit über 2009 lehnte er ab. Hundt äußerte sich gegen die "Verwässerung" der Rente mit 67 und der 'Sozialreformen' ('natürlich' für Sozialabbau!).
Mit den Tarifabschlüssen ('seiner' Gewerkschaften) im ersten Halbjahr 2009 zeigte sich Hundt zufrieden. "Die Kostenbelastung im laufenden Jahr wird in zahlreichen Tarifverträgen durch vorgeschaltete Nullmonate abgemildert", sagte Hundt. (Anm.: In der Unterschlagung von Monaten reduzieren sich die Abschlüsse bzw. die Einkommen.) Häufig würden vorgesehene Einmalzahlungen sich nicht auf die Einkommenstabellen auswirken. Die Gewerkschaften ('seine' sozialdemokratischen Vorstände?!) hätten sich in der Krise "angemessen und tarifpolitisch vernünftig verhalten", sagte BDA-Hundt. Er betrachte dies als Ausdruck gemeinsamer Bemühungen (Sozialpartnerschaft zwischen Arbeit und Kapital) um wirtschaftlichen Erfolg. Dies habe sich positiv am Arbeitsmarkt niedergeschlagen (bei der Profitsanierung?!).

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aus: scharf links

 

Dowjerjaj, no prowjerjaj: "Vertraue, aber prüfe nach."

 

Vertrauensverlust

Von Dieter Braeg

Jeder Verlust tut weh, man sucht und sucht und findet das nicht, was zum Verlust dazu gehört. Ja, was gehört denn zum Verlust? Das Vertrauen!
Dowjerjaj, no prowjerjaj: "Vertraue, aber prüfe nach." So lautet ein russisches Sprichwort, das auch Lenin gern verwendet hat, das daraus "Vertrauen ist gut, Kontrolle besser" wurde, hat wohl mit jenem Misstrauen zu tun, das das Kapital für sich beansprucht und auch dem Marxismus unterstellen will.
Soweit so schlecht. Hier ein Szene aus der Arbeitswelt: Am 24. Juli 2009 wurde vor dem Arbeitsgericht Heilbronn folgender Fall verhandelt: Die 59 Jahre alte Küchenangestellte eines Krankenhauses, die dort schon 20 Jahre unbeanstandet gearbeitet hat musste zu Kenntnis nehmen, das ihr Job weg ist - wegen des Vorwurfs, sie habe drei Stück Gebäck gestohlen. Den Vorwurf hielt der Personalchef der Klinik nicht weiter aufrecht, man hatte sich auf einen vergleich geeinigt. Die über zwei jahrzehnte in der Klinik Beschäftigte wird nicht wieder eingestellt, bekommt aber ihr Gehalt bis September 2009 weiter bezahlt. Der Wert der drei brötchen hatte rund einen Euro betragen. Der Personalchef als Zeuge: "Das Vertrauen zu ihr war nicht mehr da". Die gelernte Beiköchin erklärte vor dem Arbeitsgericht - der Lieferant der Bäckerei habe ein paar Stücke Gebäck verschenkt. Das wurde von ehemaligen Arbeitskolleginnen der Frau nicht bestätigt. "Als ich erntlassen wurde, haben noch alle in der Krankenhausküche geweint und gesagt, sie wollen mir helfen." Daraus wurde nichts. Weil ein neu aufgenommener Patient versorgt werden sollte, habe man nach Gebäck gesucht. Ein Unternehmensvertreter verlangte von allen Mitarbeitern der Küche, dass sie ihre Spinde zu öffnen hätten - dabei wurden die Brötchen entdeckt.
"Ich will doch nur Gerechtigkeit" beteuerte die Entlassene. Das half nicht und der Vergleich ist ein Skandal, denn bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit die Beiköchin nur mit drei Monatsgehältern abzuspeisen ist ein sozialer und arbeitsrechtlicher Skandal. Kommentar einer Zuhörerin nach Verlassen der Verhandlung: "Das kann doch alles nicht wahr sein - finden Sie das gerecht?"

Weitere Fälle die vor den Arbeitsgerichten verhandelt wurden:

Mai 2005: Ein Postbote, der aus Frust drei Briefe zerreißt, wird gekündigt.
Dezember 2008: Ein Müllmann, der ein Kinderbett vom Müll mitnimmt, wird fristlos entlassen. Sein Fall wird am 30.7.2009 verhandelt.
Februar 2009: Wegen eines Fehlbetrags von 1,36 in der Kasse wird eine Bäckereiverkäuferin in Friedrichshafen fristlos entlassen. Auch sie klagt.
März 2009: Das Gericht hebt die Kündigung zweier Bäckereimitarbeiter in Westfalen auf, die einen Brotaufstrich gestohlen haben sollen.

Jeder kennt den Fall der 50 jährigen Kassiererin eines Berliner Supermarktes. Die Kündigung wegen 1,30 Euro beschäftigt an diesem Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Der unter ihrem Spitznamen "Emmely" bundesweit bekanntgewordenen Berlinerin war nach 31 Jahren fristlos gekündigt worden. Angeblicher Grund: sie habe Pfandmarken unterschlagen.. Das Bundesarbeitsrichter entscheiden darüber, ob sie ein Revisionsverfahren zulassen. Berlins Landesarbeitsgericht hatte die Kündigung im Februar für rechtens erklärt und keine Revision beim BAG zugelassen (Az.: 7 Sa 2017/08). Dagegen hatte die 50-Jährige Beschwerde eingelegt.
Der Fall wird nach Gerichtsangaben hinter verschlossenen Türen beraten. Das Ergebnis soll veröffentlicht werden, sobald die Verfahrensbeteiligten darüber informiert sind.
Die Weiterbeschäftigung von "Emmely", so das Gericht, sei dem Supermarkt nicht zuzumuten, weil ein Vertrauensverlust eingetreten sei!

Was aber geschieht in dieser großen Zeit, wo Politiker "Vertrauensfragen" stellen, diese negativ beantwortet bekommen und trotzdem wieder dem Volk empfehlen sie zu wählen?
Kommt da ein Gericht und stellt fest, dass der Verlust des Vertrauens durch das Volk dazu führt, dass man nicht mehr für ein politisches Mandat zur Verfügung steht?

Wer sich auflehnt in diesem unseren Land und radikale Änderungsvorschläge diskutiert, den erreicht alsbald, noch immer, die Bedrohung durch das Berufsverbot, das zu Zeiten des Kanzlers Willy Brandt Zehntausende bedrohte und deren Existenz gefährdete.

Wenn sich aber eine Gesundheitsministerin nach Spanien fliegend in Urlaub begibt, einen gepanzerten PKW im Wert von 100 000.--€ vom Chauffeur nachfahren lässt, damit man auch im Urlaub standesgemäß angeben kann, ist das, im Vergleich zu zwei Pfandmarken im Wert von 1,30 €, die angeblich entwendet wurden, ein überaus vertrauensbildender Vorfall, der dann noch gekrönt durch den Diebstahl des Fahrzeugs, ein zu akzeptierender ist und weil man vergaß die teure Ministerinnenschleuder zu versichern, nun auch noch einen Schaden hat, den das deutsche Volk bezahlt, ist das keine fristlose Entlassung wert sondern führt unter Umständen zur Verleihung eines Verdienstordens.

Der Vertrauensverlust aber, der da entsteht, darf vom entmündigten Wahlvolk nicht geahndet werden, obwohl es, wie zum Beispiel bei Kommunalwahlen schon zu mehr als 60% das Vertrauen verloren hat, und eine Weiterbeschäftigung vieler Politikerinnen und Politiker unzumutbar ist!

Dieter Braeg

aus: scharf links