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Peter-Imandt-Gesellschaft/Rosa Luxemburg Stiftung Saarbrücken lädt
ein, Do. 8. Juli 2010, 18 Uhr, in der Rosa Luxemburg Stiftung, Futterstraße
17-19, Saarbrücken Sozialdemokratie, Kapitalismus & Die Linke -Vortrag
und Diskussion mit Prof. Dr. Georg Fülberth-Die
Partei Die Linke entstand aus dem Zerfallsprozess zweier ehemals großer
Parteien: der SED und der SPD, und zugleich zweier Gesellschaftstypen: des
so genannten „Realen Sozialismus“ in der DDR und des auf ständigem
schnellem Wachstum beruhenden Wohlstandskapitalismus in der Bundesrepublik.
Während die SED vollständig verschwand, vollzog sich der Bedeutungsverlust
der SPD schleichend: Heute ist ihr Name verbunden mit gesellschaftlicher
Ungleichheit, abgesunkener Unterschicht und einem neuen Parteiensystem.
Kann Die Linke darin einen sichtbaren Platz finden? Kann sie sich in der
Opposition gegen Marktradikalismus und neue deutsche Weltpolitik behaupten?
Und wie hält sie‘s mit dem Kapitalismus? Prof. Dr. GEORG FÜLBERTH,
MARBURG, geb. 1939. Lehrte Politikwissenschaft an der Universität Marburg.
Publiziert regelmäßig in "Freitag", "Konkret"
und "junge Welt". Zahlreiche Bücher und Buchbeiträge,
u.a. „Doch wenn sich die Dinge ändern - Die Linke“.
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Deutschland kooperiert mit Folterstaaten: "Von Freunden an Freunde"
von Reinhold Schramm Nach Ansicht von Human Rights Watch (HRW) arbeiten Deutschland, Frankreich und Großbritannien bei der Bekämpfung des "Terrorismus" mit Geheimdiensten von Staaten zusammen, in denen gefoltert wird. Damit verstößt Deutschland gegen das weltweite Folterverbot, das "ein Grundpfeiler des internationalen Rechts" sei, heißt es in einem vorgelegten Bericht. Diese Zusammenarbeit widerspreche offiziellen Bekundungen der Regierungen. Bei den deutschen Aktivitäten nennt HRW die Fälle des nach Afghanistan entführten Deutsch-Libanesen el-Masri oder des ehemaligen Guantanamo-Häftlings Murat Kurnaz. HRW verweist auf offizielle Erklärungen, dass man alle verfügbaren Informationen zur Abwehr einer terroristischen Bedrohung nutzen müsse, auch wenn sie unter Folter erlangt worden seien. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit zwischen Großbritannien und Deutschland einerseits und Pakistan und Usbekistan andererseits. Frankreich kooperiert mit seinen ehemaligen Kolonien in Nordafrika und Südostasien sowie mit Ländern des Nahen Ostens. Deutschland hat ein strategisches Interesse an Usbekistan, auch wegen des Afghanistan-Einsatzes. Informationen des pakistanischen Geheimdienstes ISI an deutsche Partner hätten in der Regel keine Kopfzeilen und keine Unterschrift, sie begännen oft mit den Worten: "Von Freunden an Freunde". Die Folterpraktiken von Deutschlands Partnern reichen von Schlafentzug und Beschallung, über Schläge und Tritte, das Ausreißen von Zehennägeln und Zähnen bis zur sexuellen Demütigung und Vergewaltigung.
Die Zusammenarbeit mit Folter-Geheimdiensten müsse beendet werden. Deutsche Ermittler, die sich an Folterverhören beteiligen, sollten vor Gericht gestellt werden. Mit der Praxis deutscher Gerichte müsse Schluss gemacht werden,
wonach Folteropfer beweisen müssen, dass die gegen sie vorliegenden
Human Rights Watch (HRW): http://www.hrw.org/de/home
VON: REINHOLD SCHRAM |
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Wahlwerbung der saarländischen
Landesregierung war unzulässig –
Gültigkeit der
Landtagswahl 2009 könnte in Frage gestellt werden Klage der SPD vor dem saarländischen Verfassungsgerichtshof erfolgreich Saarbrücken – Die frühere CDU Landesregierung hat vor der Landtagswahl im Jahr 2009 in unzulässiger Weise für die CDU geworben. Die Regierung des Saarlandes verstieß damit gegen das Gebot der Neutralität des Staates im Wahlkampf (Art. 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 Sverf) und verletzte den Grundsatz der Chancengleichheit bei Wahlen, urteilte der saarländischen Verfassungsgerichtshof. Hintergrund sind unter anderem eine Broschüre und eine Anzeigenkampagne der damaligen CDU-Alleinregierung vor der Landtagswahl. Das heutige Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofes wertet SPD-Landeschef Heiko Maas als krachende Bruchlandung und juristische Ohrfeige für Ministerpräsident Müller sowie als Beleg für die schamlose Selbstbedienungsmentalität der Feudalherren in der CDU Saar. Das Urteil sei für die CDU und Müller mehr als verheerend. Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, dass die Müller-Landesregierung vor der Landtagswahl im Jahr 2009 in verfassungswidriger Weise für die CDU geworben hat. Die Richter gaben damit einer Klage der SPD statt. Hintergrund sind unter anderem eine Broschüre und eine Anzeigenkampagne der damaligen CDU-Alleinregierung vor der Landtagswahl. Der Gerichtshof erklärte, in allen Fällen sei die Grenze zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Wahlwerbung überschritten worden. Das Urteil müsse jetzt klare politische Konsequenzen haben, so Maas. Ministerpräsident und CDU-Chef Müller sei nicht in der Lage, Staat und Partei auseinanderzuhalten. Wie in einem Feudalsystem betrachte er offenbar Landesbedienstete als seine Untertanen und das Geld der Steuerzahler als Selbstbedienungstopf. Daher sei eine Doppelfunktion von Müller als Ministerpräsident und Parteivorsitzender nicht länger hinnehmbar. Heiko Maas: “Müller wird sich entscheiden müssen. Es ist schwer vorstellbar, dass jemand Regierungschef und Parteivorsitzender bleiben kann, dem zu Lasten des Steuerzahlers Verfassungsbruch nachgewiesen wird. Für den illegalen Griff in die Taschen der Steuerzahler trägt Müller die politische Verantwortung. Damit ist ein neuer Tiefpunkt in der politischen Kultur unseres Landes erreicht.” Darüber hinaus erwartet die SPD, dass die CDU Saar dem Steuerzahler den bei über 100.000 Euro liegenden finanziellen Schaden umgehend erstattet und die Kosten für die illegale CDU-Wahlwerbung vom Parteikonto in die Staatskasse überweist. Schließlich verweist die Prozessbevollmächtige und justizpolitische Sprecherin der SPD, Anke Rehlinger, darauf, dass auf Grund der Schwere des Verfassungsverstoßes nicht auszuschließen sei, dass dadurch das Wahlergebnis erheblich beeinflusst worden sei und mithin sogar die Gültigkeit der Wahl in Frage gestellt sein könnte. Die SPD behalte sich ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor.
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