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18.
März 2010 - Peter Hartz
darf mit neuem Projekt wieder Arbeitslose quälen |
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| 16.3.2010 Das Erwerbslosen Forum Deutschland sagt: Die neusten Vorschläge zur Agenda 2010 seien eine "reine Showveranstaltung", die den Bedürftigen nicht helfen würden. "Die SPD bewegt sich abermals nicht und hält an Hartz IV fest." | |||||||||||
16.3.2010 SPD-Hartz Macher sprechen davon die Hartz-IV-Reform fortzuschreiben Schröders Mittäter haben Angst bei der vevorstehenden NRW in der Bedeutungslosigkeit zu verschwinden. Mit sog. Korrekturen an Hartz-IV will die SPD die massive Abwanderung der Wählerschaft stoppen. Die Hartz IV Mannschaft (Steinmeier, Gabriel, Scholz und
Heil) möchten den Eindruck erwecken als als würden sie Hartz
reformieren. Am "Kern" der rot-grünen Arbeitsmarktreformen,
sagt Sigmar Gabriel, "muss sich nichts ändern". Bei dem
von ihm ganz wesentlich mitentwickelten Papier, sagt Olaf Scholz, handele
es sich um "konsequente Fortentwicklung unserer Politik". |
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Hartz IV-Sanktionen stoppen: Widersprüche,
Überprüfungsanträge stellen, klagen! Hartz4-Plattform und Arge-Freiburg bieten Hilfe, um sich gegen Menschenrechts- Verletzung per Gesetz durch § 31 SGB II zu wehren. Hartz4-Plattform und Arge-Freiburg erklärten
gegenüber dem Sozialticker, daß Sie ab sofort Hilfe zur Selbsthilfe
für Menschen anbieten, deren Menschenrechte durch Hartz IV-Sanktionen
per Gesetz verletzt wurden und werden. „Hintergrund,“ so Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin, „ist nach unserer Überzeugung die Rechtsauffassung, dass mit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen vom 9. Februar gleichzeitig der Sanktions-§ 31 SGB II gekippt ist.“ Und sie ergänzt: „Es ist zusätzlich davon auszugehen, dass voraussichtlich sämtliche Sanktions-Bescheide nicht die Voraussetzungen des Bundessozialgerichts-Urteils vom 18. Februar 2010 erfüllen und schon alleine deshalb unrechtmäßig sind. Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass der § 31 von Anbeginn nicht rechtswirksam sein konnte, weil er gegen das Zitiergebot im Artikel 19 des Grundgesetzes verstößt.“ Die beiden Initiativen werden ihr Hilfe-Angebot Anfang kommender Woche zusätzlich um ein Muster für die sozialgerichtliche Eilklage, eine „Einstweilige Anordnung“, ergänzen. „Denn wir halten es für eine erwiesene Notlage – wie sie für Eilklagen vorausgesetzt wird -, schon alleine, wenn Menschen „nur“ 10 oder 30 % des zum Leben nicht ausreichenden Regelsatzes vorenthalten wird - und für geradezu unerträglich, wenn sie gar ohne einen einzigen Cent, nicht selten ohne die Miete zahlen zu können, von diesem reichen so genannten Sozialstaat ins existenzielle Aus gestürzt werden.“ Das Ministerium von der Leyen sieht im „§
31 (…) eine der zentralen Normen im SGB II (…). Der Verzicht
auf die Anwendung der Sanktionsregelungen wäre gleichbedeutend mit
der Aufgabe des Grundsatzes von Fördern und Fordern. (…) Ein
Aussetzen der Anwendung des § 31 SGB II kommt daher nicht in Betracht.“
(BMAS an Prof. Helga Spindler, Sanktionsmoratorium, 10.02.2010) Oder,
um es mit ihrem Amts-Vorvorgänger Franz Müntefehring zu sagen:
„Wer arbeitet, soll etwas zu essen haben, wer nicht arbeitet, braucht
nichts zu essen.“ „Wir sind überzeugt,“ so Brigitte
Vallenthin, „dass gegen diesen menschenverachtenden Rechts- und
Grundrechtsbruch nur noch ein massenhaftes Signal des Volkes hilft –
das heißt Widersprüche, Überprüfungsanträge
und Eilklagen aller durch § 31 SGB II Grundrechts-Verletzten.“
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