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18. März 2010 - Peter Hartz darf mit neuem Projekt wieder Arbeitslose quälen
Der Hauptverantwortliche Hartz-IV-Macher Peter Hartz darf wieder Arbeitslose quälen. Nachdem Hartz mit seinem Projekt Hartz V gescheitert (bundesweite Proteste) ist, läßt die Arbeitsagentur den Haupttäter mit einem neuen Projekt wieder auf die bereits in den Dreck getretenen Arbeitslosen los. Zu der Vernichtung von hunderttausenden Existenzen fällt Peter Hartz heute folgendes ein: „Ich habe festgestellt, dass bei der Langzeitarbeitslosigkeit zu wenig Bewegung war, sich nicht der Erfolg einstellte. Man kann mehr für die Langzeitarbeitslosen tun.“ Inzwischen seien auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse weiter fortgeschritten. Der geht mit Menschen um wie andere mit Ratten in Laborexperimenten. Mit seinem gemeingefährlichen Projekt „Minipreneure“ will Hartz rund 7.500 Langzeitarbeitslose zurichten. Eine erste Phase soll im Saarland umgesetzt werden; wenn der erwartete Erfolg eintritt, soll das Modell bundesweit ausgebaut werden. Stoppt das Projekt: Hartz. Hartz muss weg - Hartz IV muss weg - siehe: Hassfigur Hartz Anti-Hartz-IV Plattform Saar

16.3.2010 Das Erwerbslosen Forum Deutschland sagt: Die neusten Vorschläge zur Agenda 2010 seien eine "reine Showveranstaltung", die den Bedürftigen nicht helfen würden. "Die SPD bewegt sich abermals nicht und hält an Hartz IV fest."

16.3.2010 SPD-Hartz Macher sprechen davon die Hartz-IV-Reform fortzuschreiben 

Schröders Mittäter haben Angst bei der vevorstehenden NRW in der Bedeutungslosigkeit zu verschwinden. Mit sog. Korrekturen an Hartz-IV will die SPD die massive Abwanderung der Wählerschaft stoppen.

Die Hartz IV Mannschaft (Steinmeier, Gabriel, Scholz und Heil) möchten den Eindruck erwecken als als würden sie Hartz reformieren.

Doch dann können die Hartz IV Macher nicht mehr an sich halten:

Am "Kern" der rot-grünen Arbeitsmarktreformen, sagt Sigmar Gabriel, "muss sich nichts ändern". Bei dem von ihm ganz wesentlich mitentwickelten Papier, sagt Olaf Scholz, handele es sich um "konsequente Fortentwicklung unserer Politik".

Hartz IV muss weg - Keine Stimme den Hartz IV Parteien

Hartz IV-Sanktionen stoppen: Widersprüche, Überprüfungsanträge stellen, klagen!
16.03.10

Hartz4-Plattform und Arge-Freiburg bieten Hilfe, um sich gegen Menschenrechts- Verletzung per Gesetz durch § 31 SGB II zu wehren.

Hartz4-Plattform und Arge-Freiburg erklärten gegenüber dem Sozialticker, daß Sie ab sofort Hilfe zur Selbsthilfe für Menschen anbieten, deren Menschenrechte durch Hartz IV-Sanktionen per Gesetz verletzt wurden und werden.
Die bundesweit arbeitende Bürgerinitiative aus Wiesbaden, www.hartz4-plattform.de, und die Freiburger Initiative, www.arge-freiburg.de, haben gemeinsam ein Antragsmuster entwickelt, welches einfach ausgedruckt , als Widerspruch oder Überprüfungsantrag mit den entsprechenden persönlichen Daten bei der zuständigen Leistungsbehörde vorgelegt werden kann.

„Hintergrund,“ so Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin, „ist nach unserer Überzeugung die Rechtsauffassung, dass mit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen vom 9. Februar gleichzeitig der Sanktions-§ 31 SGB II gekippt ist.“ Und sie ergänzt: „Es ist zusätzlich davon auszugehen, dass voraussichtlich sämtliche Sanktions-Bescheide nicht die Voraussetzungen des Bundessozialgerichts-Urteils vom 18. Februar 2010 erfüllen und schon alleine deshalb unrechtmäßig sind. Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass der § 31 von Anbeginn nicht rechtswirksam sein konnte, weil er gegen das Zitiergebot im Artikel 19 des Grundgesetzes verstößt.“

Die beiden Initiativen werden ihr Hilfe-Angebot Anfang kommender Woche zusätzlich um ein Muster für die sozialgerichtliche Eilklage, eine „Einstweilige Anordnung“, ergänzen. „Denn wir halten es für eine erwiesene Notlage – wie sie für Eilklagen vorausgesetzt wird -, schon alleine, wenn Menschen „nur“ 10 oder 30 % des zum Leben nicht ausreichenden Regelsatzes vorenthalten wird - und für geradezu unerträglich, wenn sie gar ohne einen einzigen Cent, nicht selten ohne die Miete zahlen zu können, von diesem reichen so genannten Sozialstaat ins existenzielle Aus gestürzt werden.“

Das Ministerium von der Leyen sieht im „§ 31 (…) eine der zentralen Normen im SGB II (…). Der Verzicht auf die Anwendung der Sanktionsregelungen wäre gleichbedeutend mit der Aufgabe des Grundsatzes von Fördern und Fordern. (…) Ein Aussetzen der Anwendung des § 31 SGB II kommt daher nicht in Betracht.“ (BMAS an Prof. Helga Spindler, Sanktionsmoratorium, 10.02.2010) Oder, um es mit ihrem Amts-Vorvorgänger Franz Müntefehring zu sagen: „Wer arbeitet, soll etwas zu essen haben, wer nicht arbeitet, braucht nichts zu essen.“ „Wir sind überzeugt,“ so Brigitte Vallenthin, „dass gegen diesen menschenverachtenden Rechts- und Grundrechtsbruch nur noch ein massenhaftes Signal des Volkes hilft – das heißt Widersprüche, Überprüfungsanträge und Eilklagen aller durch § 31 SGB II Grundrechts-Verletzten.“
Muster-Formular: www.hartz4-plattform.de