Der Bundesbankvorstand Sarrazin darf SPD-Mitglied bleiben. Das Landesschiedsgericht hat den früheren Finanzsenator vom Vorwurf freigesprochen, sich rassistisch geäußert und daher gegen die Grundsätze seiner Partei verstoßen zu haben.

Der SPD-Kreisverband Spandau und die SPD-Abteilung Alt-Pankow scheiterten mit ihrem Antrag auf ein Parteiordnungsverfahren am Montag in zweiter Instanz. Die Entscheidung ist endgültig, eine Berufungsmöglichkeit vor dem SPD-Bundesschiedsgericht besteht nicht.

Ausgangspunkt des innerparteilichen Verfahrens, das bundesweit Aufsehen erregte, war ein Interview Sarrazins mit der Kulturzeitung „Lettre International“, in dem er sich zur Lebensweise und Rolle der türkischen und arabischen Migranten in Deutschland abfällig äußerte. Für die Genossen in Spandau und Pankow war dies Grund genug, vor dem Kreisschiedsgericht der SPD in Charlottenburg-Wilmersdorf den Parteiausschluss des Ex-Senators zu fordern. Sie scheiterten damit, gingen aber in Berufung.

Jetzt schloss sich das Landesschiedsgericht den Argumenten der unteren Instanz weitgehend an. Obwohl die Gegner Sarrazins den Vorwurf des Rassismus noch ergänzten: Es sei verfassungsfeindlich, wenn Türken und Araber als grundsätzlich ungeeignet angesehen würden, in eine erfolgreiche Gesellschaft aufgenommen zu werden, weil sie durch Erziehung und Erbanlagen nicht bildungsfähig seien.

Die SPD-Juristen folgten dem nicht. Das Interview Sarrazins erfülle „nicht sämtliche Merkmale“ dessen, was als rassistisch definiert werde, begründeten sie ihre Entscheidung. Auch wenn er sich „radikal bis zum Tabubruch“ äußere und 20 Prozent der Berliner Bevölkerung verloren gebe, was von einem „sehr pessimistischen Menschenbild“ zeuge.

Aber die Volkspartei SPD müsse solche provokanten Äußerungen im Sinne der Meinungsfreiheit aushalten, so das Landesschiedsgericht. Gleichzeitig verwarnten sie den Genossen Bundesbanker. Der Verzicht auf ein Parteiordnungsverfahren sei „kein Freifahrtschein für alle künftigen Provokationen“. Sarrazin solle sich bewusst werden, dass er nicht zuletzt durch seine Sprache viele menschen verletzt und sich „vom humanen und emanzipatorischen Menschenbild“, für das die SPD seit jeher stehe, entfernt habe. Rundumschläge gegen weite Bevölkerungsschichten seien „auf Dauer geeignet, parteischädigend zu sein“. Sie seien deshalb von einem SPD-Mitglied zu unterlassen, das auch in Zukunft diese Partei als seine politische Heimat ansehen wolle.

Die Bewertungen des Schiedsgericht bezogen sich aus formalen Gründen nur auf das Interview in „Lettre International“. Neue Vorschläge Sarrazins (Hartz IV-Empfänger sollen kalt duschen; Kürzung des Kindergeldes, wenn das Kind die Hausaufgaben nicht macht usw.) wurden nicht einbezogen.

Thilo Sarrazin darf weitermachen
16. März 2010

Einmal Sozi, immer Sozi

Kommentar von Charles Duremont

Für die Bundesbank waren Thilo Sarrazins Verbalattacken gegen Hartz- IV- Empfänger und rassistische Äußerungen gegen Migranten peinlich. Im vergangenen Oktober wurde ihm wegen seiner Hetze die Zuständigkeit für den wichtigen Geschäftsbereich Bargeld im Vorstand abgenommen. Die SPD wird allerdings an ihrer prominenten Peinlichkeit festhalten. Die Landesschiedskommission des Berliner Landesverbandes hat einen Antrag auf Parteiausschluss abgewiesen. “Die Schiedskommission stellt fest, dass sich der Antragsgegner eines Verstoßes gegen die Parteiordnung nicht schuldig gemacht hat.” In der “Berliner Morgenpost” kündigte Sarrazin bereits an, wenn sich ihm die Gelegenheit biete, werde er sich erneut zum Thema Integration äußern. Eine Entschuldigung für seine Ausfälle wird indes vom Chefhetzer der Sozialdemokraten von niemanden erwartet.

„Die Meinungsfreiheit ist für die sozialdemokratische Partei Deutschlands ein hohes Gut. Die Volkspartei SPD muss solche provokanten Äußerungen aushalten“, heißt es in der Begründung des Schiedsspruchs. Zur Meinungsfreiheit der deutschen Sozialdemokratur gehören scheinbar auch Demütigungen gegenüber Hartz- IV- Empfängern und Sätze wie Migranten seien „weder integrationswillig noch integrationsfähig“. Sie hätten „keine produktive Funktion, außer für den Obst- und Gemüsehandel“ und produzierten „ständig neue kleine Kopftuchmädchen“.

Die Landesschiedskommission des Berliner Landesverbandes rechnet damit die von Sarazzin öffentlich ausgesprochen Thesen aus dem Nazijargon der Meinungsfreiheit zu. Das ist nicht nur peinlich für die eh schon heruntergekommene Partei, das ist ein offener Bruch mit dem politischen Anstand. Der aber ist ja bekanntermaßen der SPD schon vor sieben Jahren mit der Verkündung von Schröders Agenda 2010 abhanden gekommen.

zurück
takt@takt.de

.............................................
Sarrazin der SPD-Genosse

Wer solche Volksgenossen als Parteimitglieder hat, der hat doch überhaupt nichts aus der nationalsozialistischen deutschen Geschichte gelernt, weder als Partei, als Jurist noch als Vorsitzender, oder ?