| Der
Willkür ausgesetzt
Ältere Arbeitslose: gefangen
in der Gesetzgebungslücke. Das nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren
zu Neuregelungen für Erwerbslose schafft große Verunsicherung
bei Betroffenen und scheinbar auch bei der
Bundesagentur für Arbeit. Nun sind die ersten Fälle bekannt
geworden, bei denen
ältere Arbeitslose vergeblich einen Antrag auf verlängerten
Bezug von Arbeitslosengeld I stellen und sich vorsorglich arbeitsuchend
melden wollten. Die zuständigen Arbeitsagenturen haben die Entgegennahme
von Antrag undArbeitssuchmeldung einfach verweigert.
Das nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zu Neuregelungen für
Erwerbslose schafft große Verunsicherung bei Betroffenen und scheinbar
auch bei der Bundesagentur für Arbeit. Nun sind die ersten Fälle
bekannt geworden, bei denen
ältere Arbeitslose vergeblich einen Antrag auf verlängerten
Bezug von Arbeitslosengeld I stellen und sich vorsorglich arbeitsuchend
melden wollten. Die zuständigen Arbeitsagenturen haben die Entgegennahme
von Antrag und Arbeitssuchmeldung einfach verweigert.
Auf diese Problematik hatten die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher
Arbeitslosengruppen (KOS) und der Erwerbslosenverein Verein Tacheles e.V.
bereits zum Jahreswechsel in einer gemeinsamen Erklärung aufmerksam
gemacht.
Die beiden Erwerbslosenverbände raten Betroffenen, Widerspruch einzulegen
und sich
an die Sozialgerichte zu wenden, um Einbußen abzuwenden. Die längeren
Bezugszeiten beim Arbeitslosengeld (ALG I) sowie die neuen Regeln zur
Zwangsverrentung waren Ende letzten Jahres nicht mehr wie ursprünglich
angekündigt vom Bundestag verabschiedet worden.
Die Ämter können zurzeit bereits Bezieher von Arbeitslosengeld
II (ALG II) ab dem
60. statt wie zukünftig dem 63. Geburtstag auffordern, eine Rente
mit Abschlägen zu
beantragen. Die KOS empfiehlt Erwerbslosen generell gegen solche Aufforderungen
Widerspruch einzulegen. „Ein Widerspruch lohnt immer und ist bares
Geld wert“
erläutert Martin Künkler von der KOS. Denn der Widerspruch habe
aufschiebende
Wirkung. Damit werde der Rentenbeginn zumindest hinausgezögert und
die
Rentenabschläge verringert. Auch würden die Sozialgerichte voraussichtlich
in vielen
Fällen die Zwangsverrentung untersagen, wenn sie erhebliche und unzumutbare
Nachteile bringe, so Künkler.
Auch die noch ausstehende Verlängerung der Bezugszeiten beim ALG
I schafft massive
Probleme. „Viele Erwerbslose stehen nun einige Monate ohne Geld
da und kommen in
große Nöte, etwa weil sie ihre Miete nicht bezahlen können“
kritisiert Frank Jäger
von Tacheles. Oftmals müsse dann übergangsweise ALG II beantragt
werden, was zu
einer „aufwändigen und demütigenden Prüfung“
von Einkommen und Vermögen, auch des
Ehe- oder Lebenspartners, führe. Tacheles empfiehlt den etwa 30.000
bis 40.000 von
der verzögerten Gesetzgebung Betroffenen, sich gegen die Berücksichtigung
von
Vermögen zu wehren und sich dabei auf eine Härtefallregelung
im Gesetz zu berufen.
Um rückwirkend nach dem Inkrafttreten der längeren Bezugszeiten
das versprochene
Arbeitslosengeld I auch sicher nachgezahlt zu bekommen, sollten sich Betroffene
persönlich arbeitslos melden und vorsorglich einen Antrag auf ALG
I stellen, so
Tacheles. „Die persönliche Meldung ist eine zwingende Voraussetzung
für den Anspruch
auf ALG I“ erläutert Frank Jäger.
„Jetzt müssen sich mal wieder die ohnehin überlasteten
Sozialgerichte schützend vor
die Erwerbslosen stellen, weil die Regierung im Kern an der unsozialen
Zwangsverrentung festhält und im Gesetzgebungsverfahren auch nur
Murks fabriziert hat“ resümiert Martin Künkler von der
KOS.
Die KOS und Tacheles e.V. bieten auf ihren Internetseiten konkrete Hilfestellungen
sowie Muster für Widersprüche und Anträge an die Sozialgerichte:
www.erwerbslos.de, www.tacheles-sozialhilfe.de
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