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Stadtzeitung Saarbrücken


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Stellungnahmen zu Onlinedurchsuchungen und Karlsruher Urteil

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union »begrüßt die Einführung eines neuen Grundrechts auf ›Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme‹ durch das Bundesverfassungsgericht:

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des grundrechtlichen Schutzes in Deutschland geleistet. Mit ihrer Entscheidung zur Online-Durchsuchung haben die Richterinnen und Richter klargestellt, daß die Nutzung von Personalcomputern, Handys und anderen IT-Systemen keinen Verzicht auf die Preisgabe der Privatsphäre bedeutet. In Anlehnung an den traditionellen Schutz des Wohnraumes (Artikel 13) haben die Richter alle Daten, die Benutzer auf informationstechnischen Systeme hinterlassen, unter den Schutz des Grundgesetzes gestellt.

Die Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Rosemarie Will, zeigt sich über die Entscheidung sehr erfreut: »Das Verfassungsgericht hat erkannt, daß die Nutzung elektronischer Informationssysteme zum Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger gehört. Sie haben einen Anspruch darauf, diese neuen Techniken in einer freiheitlichen Weise nutzen zu können, ohne sich ständig vor einer staatlichen Überwachung sorgen zu müssen.« Mit Blick auf die bisherigen Gesetzesentwürfe zur Einführung einer Online-Durchsuchung betont sie: »Die Daten privater Computer sind nach dem heute ergangenen Urteil für die Strafverfolger und Geheimdienstler weitgehend tabu, die bisherigen Gesetzentwürfe aus Berlin und Bayern Makulatur.«

* Rolf Gössner, Präsident der »Internationale Liga für Menschenrechte«, begrüßt das Urteil zur PC-Onlinedurchsuchung:

Wieder einmal mußte das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz für verfassungswidrig und nichtig erklären. Es ist für einen demokratischen Rechtsstaat schon bedrohlich, mit welcher Dreistigkeit Regierungen und Gesetzgeber im Zuge des staatlichen »Antiterrorkampfes« Grundrechte und Verfassung negieren und verletzen. (...)

Das Verfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung ein neues Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen geschaffen; dieses Grundrecht kann nur unter engsten Voraussetzungen per richterlicher Anordnung eingeschränkt werden zur Abwehr einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut. An diese eng begrenzten höchstrichterlichen Vorgaben hat sich nun jeder Innenminister und jeder Gesetzgeber zu halten – drohen doch bereits neue Regelungen zur Online-Durchsuchung auf Bundes- und Länderebene.

Die schrankenlosen Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Installierung von Bundestrojanern dürften mit diesem Urteil weitgehend Makulatur geworden sein. Damit ist hoffentlich die drohende Gefahr eines weiteren verfassungswidrigen Gesetzes gebannt. Jetzt müssen sämtliche Gesetze und Gesetzesentwürfe daraufhin überprüft werden, ob sie mit dem Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme vereinbar sind – ein Sieg für die Bürgerrechte.

Die »Internationale Liga für Menschenrechte« erinnert angesichts dieser Entscheidung daran, daß Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in den letzten Jahren mehrfach Gesetze und Maßnahmen für verfassungswidrig erklären mußten (...). Auch die exzessiven Rasterfahndungen nach »islamistischen Schläfern« sind für unverhältnismäßig und verfassungswidrig erklärt worden. Und sämtliche durchgeführten Online-Durchsuchungen waren illegal. (...)