| Verfassungsrichter
in Rheinland Pfalz von saarländischer Weisheit bestrahlt
Blauer Dunst in kleinen Kneipen weiterhin
erlaubt
Von Isolde Kungel-Kleister und Bernd Rüpel
Koblenz/Saarbrücken/Moskau - Das unter der Bezeichnung „Nichtraucherschutzgesetz“,
in Raucherkreisen als „Raucherdiskriminierungsgesetz“ eilends
von den RLP-Sozis
zusammengeschusterte Gesetzesmachwerk, wurde in einer Eilentscheidung
des Koblenzer
Verfassungsgerichtshofs auf ein erträglicheres Maß gestutzt.
Zwar kann das Gesetz in Rheinland-Pfalz wie geplant am Freitag in Kraft
treten.
Allerdings mit Ausnahmen. In einer Eilentscheidung beschloss der Koblenzer
Verfassungsgerichtshof (VGH), dass in kleinen Gaststätten mit nur
einem Raum
vorläufig weiter gequalmt werden darf. Am Eingang dieser Kneipen
muss deutlich
sichtbar auf die Raucherlaubnis aufmerksam gemacht werden. Ob dies mit
einem
Aufkleber oder einer Werbetafel geschieht, ließen die VGH-Richter
im freien
Ermessensspielraum der Wirte.
Die Ausnahme gilt nur für "inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten"
ohne Beschäftigte,
so der VGH. Die weisen Richter gaben damit den Kneipenbetreibern Recht,
die kein
abgetrenntes Zimmer für Raucher zur Verfügung stellen können
und sich deshalb in
ihrer Existenz bedroht sehen.
Das Gesetz habe einen unverhältnismäßigen Eingriff in
sein Eigentum und in sein
Grundrecht auf freie Berufswahl zur Folge, begründete einer der Gastronomen
seine
Verfassungsbeschwerde. Diese Argumentation sei nachvollziehbar, so das
Gericht.
Insgesamt fünf Gastwirte und ein Raucher hatten gegen das RLP-
Nichtraucherschutzgesetz Beschwerde eingelegt.
Als eine höchstrichterliche Backpfeife, für die in Rheinland
Pfalz regierenden
Sozis, wurde die Koblenzer Pro Qualm-Entscheidung des dortigen VGH im
Saarland
empfunden. Hier, im Wunderland, direkt unter dem Nabel der Welt, ist selbst
der
Gesundheitsminister ein Anhänger der Kippenkultur und auch nach dem
Inkrafttreten
des „Raucherdiskriminierungsgesetzs“ darf in inhabergeführten
Kneipen weiter gepafft
werden. Zahlreiche Wirte an der Saar sollen sogar in den letzten Monaten
Adoptionsanträge für ihre Bedienungen gestellt haben, um dem
Begriff
„Inhabergeführt“ gerecht zu werden.
Anlässlich der weisen Entscheidung des Verfassungsgerichts des Landes
Rheinland-Pfalz, wonach in Mini-Kneipen, die keinen zweiten Raum für
Raucher
abtrennen können, vorerst weiter geraucht werden darf, sagte Saarlands
Gesundheitsminister Josef Hecken: "Die Entscheidung macht deutlich,
dass das
saarländische Nichtraucherschutzgesetz von Augenmaß und Vernunft
getragen ist.". Der
größte Thekenphilosoph des himmlichen Landes. Max Flabbes,
fügte den Worten des
Gesundheitsministers an: „Täglich einen Löffel saarländischer
Weisheit für unsere
Rheinland pfälzischen Nachbarn, würde das arg strapazierte Nachbarschaftsverhältnis
für die Saarländer wesentlich erträglicher machen.
Unterdessen wurde bekannt, dass gerade saarländische Wirte in den
grenznahen
Gebieten zu Rheinland Pfalz befürchtet hatten, nach einem inkrafttreten
des
rigorosen Raucherbevormundungsgesetztes in Rheinland Pfalz, von qualmenden
Horden
jenseits der Grenze überrannt zu werden. „Die Freiheit der
saarländischen Theken war
in höchster Gefahr. Wenn der Stern der Saar-Weisheit nicht noch rechtzeitig
über die
Koblenzer VGH-Richter gekommen wäre, hätten wir unsere Aschenbecher
in Zukunft mit
den Pfälzern teilen müssen“, so ein Wirt, der nicht erkannt
werden will, da er eine
Pfälzerin zur Gemahlin hat.
Nach repräsentativen Erhebungen des saarländischen Thekenvereins
leiden gerade
voreilig zu Nichtraucherkneipen proklamierte Gaststätten, unter Umsatzeinbußen
von
bis zu 70 Prozent. Eine erste Entlassungswelle droht sogar altbewährten
Bedienungen
mit gediegenem Reizhusten. Reihenweise Sauerstoffvergiftungen werden von
dort
gemeldet, wo vorher die dicke Luft mit der Motorsäge geschnitten
werden musste.
Gerade Bundesländer wie Bayern, die den Rauchern sogar in Bierzelten
rücksichtslos
den Hals zudrücken, beklagen einen Anstieg des illegalen Drogenkonsums.
Kokain als
Ersatzdroge für Tabak und dies im Angesicht des Heiligen Aloysius.
Derweil haben die großen europäischen Reiseveranstalter ihr
Herz für die geplagten
Tabakkonsumenten, vom Atlantik bis zur russischen Grenze, entdeckt. Russland
“the
last free tobacco country“, verzeichnet einen sagenhaften Anstieg
rauchender
Touristen aus ganz Europa. In den Kneipen Moskaus und Sankt Petersburgs
vereinigen
sich die Raucher des ehemals freien Europas und stimmen Lobgesänge
auf die Herrscher
im Kreml an. Seit der Ära Nikita Chruschtschows haben sich die Preise
für
Glimmstengel in Russland kaum verändert. Hier, im letzten freien
Hort des blauen
Dunstes darf sogar auf den Stufen der Eremitage und des Bolschoi-Balletts
gequalmt
werden. Lediglich am Sarg Lenins und im Arbeitszimmer Vladimir Putins,
wenn dessen
Hund Koni anwesend ist, existiert Rauchverbot.
Während in Madrid, Rom, London und Paris erste Raucherscharen in
die Botschaften
Russlands geflüchtet sind, um die Militärattachés der
einzigen noch wirklich freien
Tabak-Weltmacht zu drängen, Europas rauchendes Proletariat von der
Diktatur der
Nichtraucher zu befreien, verlangt die Weltgesundheitsorganisation (WHO)
noch
weitergehende Schritte im Kampf gegen die Raucher. Die, bei der WHO beamteten
Gesundheitsapostel, fordern ein generelles Rauchverbot auf den Nachbarplaneten
der
Erde einzuführen. Danach wolle man sich dem Suff widmen, so ein Sprecher
der
Weltgesundheitsorganisation. Auf die Weisheit der Saarländer im Umgang
mit Rauchern
will man bei der WHO im Kampf für ein rauchfreies Weltall allerdings
husten.
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