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Stadtzeitung Saarbrücken

Verfassungsrichter in Rheinland Pfalz von saarländischer Weisheit bestrahlt

Blauer Dunst in kleinen Kneipen weiterhin erlaubt

Von Isolde Kungel-Kleister und Bernd Rüpel

Koblenz/Saarbrücken/Moskau - Das unter der Bezeichnung „Nichtraucherschutzgesetz“,
in Raucherkreisen als „Raucherdiskriminierungsgesetz“ eilends von den RLP-Sozis
zusammengeschusterte Gesetzesmachwerk, wurde in einer Eilentscheidung des Koblenzer
Verfassungsgerichtshofs auf ein erträglicheres Maß gestutzt.

Zwar kann das Gesetz in Rheinland-Pfalz wie geplant am Freitag in Kraft treten.
Allerdings mit Ausnahmen. In einer Eilentscheidung beschloss der Koblenzer
Verfassungsgerichtshof (VGH), dass in kleinen Gaststätten mit nur einem Raum
vorläufig weiter gequalmt werden darf. Am Eingang dieser Kneipen muss deutlich
sichtbar auf die Raucherlaubnis aufmerksam gemacht werden. Ob dies mit einem
Aufkleber oder einer Werbetafel geschieht, ließen die VGH-Richter im freien
Ermessensspielraum der Wirte.

Die Ausnahme gilt nur für "inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten" ohne Beschäftigte,
so der VGH. Die weisen Richter gaben damit den Kneipenbetreibern Recht, die kein
abgetrenntes Zimmer für Raucher zur Verfügung stellen können und sich deshalb in
ihrer Existenz bedroht sehen.

Das Gesetz habe einen unverhältnismäßigen Eingriff in sein Eigentum und in sein
Grundrecht auf freie Berufswahl zur Folge, begründete einer der Gastronomen seine
Verfassungsbeschwerde. Diese Argumentation sei nachvollziehbar, so das Gericht.
Insgesamt fünf Gastwirte und ein Raucher hatten gegen das RLP-
Nichtraucherschutzgesetz Beschwerde eingelegt.

Als eine höchstrichterliche Backpfeife, für die in Rheinland Pfalz regierenden
Sozis, wurde die Koblenzer Pro Qualm-Entscheidung des dortigen VGH im Saarland
empfunden. Hier, im Wunderland, direkt unter dem Nabel der Welt, ist selbst der
Gesundheitsminister ein Anhänger der Kippenkultur und auch nach dem Inkrafttreten
des „Raucherdiskriminierungsgesetzs“ darf in inhabergeführten Kneipen weiter gepafft
werden. Zahlreiche Wirte an der Saar sollen sogar in den letzten Monaten
Adoptionsanträge für ihre Bedienungen gestellt haben, um dem Begriff
„Inhabergeführt“ gerecht zu werden.

Anlässlich der weisen Entscheidung des Verfassungsgerichts des Landes
Rheinland-Pfalz, wonach in Mini-Kneipen, die keinen zweiten Raum für Raucher
abtrennen können, vorerst weiter geraucht werden darf, sagte Saarlands
Gesundheitsminister Josef Hecken: "Die Entscheidung macht deutlich, dass das
saarländische Nichtraucherschutzgesetz von Augenmaß und Vernunft getragen ist.". Der
größte Thekenphilosoph des himmlichen Landes. Max Flabbes, fügte den Worten des
Gesundheitsministers an: „Täglich einen Löffel saarländischer Weisheit für unsere
Rheinland pfälzischen Nachbarn, würde das arg strapazierte Nachbarschaftsverhältnis
für die Saarländer wesentlich erträglicher machen.

Unterdessen wurde bekannt, dass gerade saarländische Wirte in den grenznahen
Gebieten zu Rheinland Pfalz befürchtet hatten, nach einem inkrafttreten des
rigorosen Raucherbevormundungsgesetztes in Rheinland Pfalz, von qualmenden Horden
jenseits der Grenze überrannt zu werden. „Die Freiheit der saarländischen Theken war
in höchster Gefahr. Wenn der Stern der Saar-Weisheit nicht noch rechtzeitig über die
Koblenzer VGH-Richter gekommen wäre, hätten wir unsere Aschenbecher in Zukunft mit
den Pfälzern teilen müssen“, so ein Wirt, der nicht erkannt werden will, da er eine
Pfälzerin zur Gemahlin hat.

Nach repräsentativen Erhebungen des saarländischen Thekenvereins leiden gerade
voreilig zu Nichtraucherkneipen proklamierte Gaststätten, unter Umsatzeinbußen von
bis zu 70 Prozent. Eine erste Entlassungswelle droht sogar altbewährten Bedienungen
mit gediegenem Reizhusten. Reihenweise Sauerstoffvergiftungen werden von dort
gemeldet, wo vorher die dicke Luft mit der Motorsäge geschnitten werden musste.
Gerade Bundesländer wie Bayern, die den Rauchern sogar in Bierzelten rücksichtslos
den Hals zudrücken, beklagen einen Anstieg des illegalen Drogenkonsums. Kokain als
Ersatzdroge für Tabak und dies im Angesicht des Heiligen Aloysius.

Derweil haben die großen europäischen Reiseveranstalter ihr Herz für die geplagten
Tabakkonsumenten, vom Atlantik bis zur russischen Grenze, entdeckt. Russland “the
last free tobacco country“, verzeichnet einen sagenhaften Anstieg rauchender
Touristen aus ganz Europa. In den Kneipen Moskaus und Sankt Petersburgs vereinigen
sich die Raucher des ehemals freien Europas und stimmen Lobgesänge auf die Herrscher
im Kreml an. Seit der Ära Nikita Chruschtschows haben sich die Preise für
Glimmstengel in Russland kaum verändert. Hier, im letzten freien Hort des blauen
Dunstes darf sogar auf den Stufen der Eremitage und des Bolschoi-Balletts gequalmt
werden. Lediglich am Sarg Lenins und im Arbeitszimmer Vladimir Putins, wenn dessen
Hund Koni anwesend ist, existiert Rauchverbot.

Während in Madrid, Rom, London und Paris erste Raucherscharen in die Botschaften
Russlands geflüchtet sind, um die Militärattachés der einzigen noch wirklich freien
Tabak-Weltmacht zu drängen, Europas rauchendes Proletariat von der Diktatur der
Nichtraucher zu befreien, verlangt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch
weitergehende Schritte im Kampf gegen die Raucher. Die, bei der WHO beamteten
Gesundheitsapostel, fordern ein generelles Rauchverbot auf den Nachbarplaneten der
Erde einzuführen. Danach wolle man sich dem Suff widmen, so ein Sprecher der
Weltgesundheitsorganisation. Auf die Weisheit der Saarländer im Umgang mit Rauchern
will man bei der WHO im Kampf für ein rauchfreies Weltall allerdings husten.