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Kommentar
von Hannelore Simon, von der saarländischen Organisation ES .
Für die Abschaffung der Fernseh-Gebühren
und für die Abschaffung von ARD und ZDF.
Bereits heute werden wir über die ntv-Nachrichten ebenso gut, wenn
nicht besser informiert als über die sog. „Öffentlich-Rechtlichen-Anstalten“
Als es darum ging Millionen Menschen in der BRD mit 2010 und Hartz IV ihrer
Existenz zu berauben haben die sog. „Öffentlich-Rechtlichen-Anstalten“
ausschließlich den Kapitalisteninteressen gedient. Die widerlichsten
Beiträge zum Thema konnten wir in ARD und ZDF sehen.
Unser Vorschlag: Abschaffung der TV-Gebühren und Abschaffung von ARD
und ZDF. Einzig 3 SAT und Phönix sollten aus öffentlichen Geldern
finanziert werde. Die restliche Müllproduktion können sich die Zuschauer
auch bei den Privaten ansehen, Ausnahmen bestätigen nur die Regel.
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Rundfunkänderungsstaatsvertrag:
"Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen
nicht einschränken!"
DGB Saar gegen eine Zwei-Klassen-Medienlandschaft
Zur anstehenden Entscheidung der Ministerpräsidenten der Bundesländer
über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stellt der DGB-Saar-Vorsitzende
Eugen Roth fest: "Es kann nicht sein, dass die öffentlich-rechtlichen
Sender ihrem Informationsauftrag nicht mehr nachkommen dürfen, damit
die wirtschaftlichen
Interessen der Privaten gewahrt bleiben. Eine Zwei-Klasse-Medienlandschaft,
die kommerziellen Anbietern im Internet alles erlaubt, öffentlich-rechtliche
Sender aber beschränkt, ist weder verantwortungsbewusst im Sinne eines
inhaltlich ausgewogenen Programmangebots, noch entspricht sie den Bedürfnissen
der Internet-User."
Als besonders problematisch würden die vorgesehenen
rundfunkstaatsvertraglichen Regelungen neuer digitaler Dienste, vorwiegend
der Telemedien- und Onlineangebote, gesehen. Diese benachteiligten die
öffentlich-rechtlichen Anstalten im publizistischen Wettbewerb mit den
privatwirtschaftlichen Rundfunkanbietern. Die Multimediapläne von ARD
und ZDF bezeichnet Roth hingegen als "längst
überfällige Maßnahmen, um sich den neuen Technologien sowie
der neuen Art des Medienkonsums anzupassen". Roth betont, er halte die
Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet für nicht
gegensätzlich zur
Einigung mit der EU-Kommission: "Die EU-Kommission kann nicht en detail
regeln, welche Inhalte die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten in
Deutschland publizieren. Radio, Fernsehen und Printmedien sind heute nicht
mehr getrennte Bereiche, sondern verschmelzen im Internet zu einem Angebot
aus verschiedensten Inhalten und Präsentationsformen. Es ist rückwärts
gewandt, den Öffentlich-Rechtlichen zu dieser Entwicklung einen Riegel
vorschieben zu wollen."
Sollte sich der vorliegende Gesetzentwurf durchsetzen, würden den Öffentlich-Rechtlichen
Sendeanstalten Online-Inhalte nur noch Programm begleitend erlaubt. Zudem
würden Internetinhalte nur noch wenige Tage online
zugänglich sein, was dem Prinzip des World Wide Web widerspreche. Abschließend
erklärt Roth: "Die Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks dürfen nicht beschränkt werden, da gerade Online-Angebote
für viele Menschen die wichtigste Informationsquelle darstellen. Eine
restriktive Beschränkung zu Gunsten der privaten Rundfunkanbieter, wie
es die
EU-Kommission fordert, kann nicht das Ziel einer verantwortlichen und zukunftsorientierten
Medienpolitik sein."
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