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Stadtzeitung

Kommentar
von Hannelore Simon, von der saarländischen Organisation ES .

Für die Abschaffung der Fernseh-Gebühren und für die Abschaffung von ARD und ZDF.

Bereits heute werden wir über die ntv-Nachrichten ebenso gut, wenn nicht besser informiert als über die sog. „Öffentlich-Rechtlichen-Anstalten“

Als es darum ging Millionen Menschen in der BRD mit 2010 und Hartz IV ihrer Existenz zu berauben haben die sog. „Öffentlich-Rechtlichen-Anstalten“ ausschließlich den Kapitalisteninteressen gedient. Die widerlichsten Beiträge zum Thema konnten wir in ARD und ZDF sehen.

Unser Vorschlag: Abschaffung der TV-Gebühren und Abschaffung von ARD und ZDF. Einzig 3 SAT und Phönix sollten aus öffentlichen Geldern finanziert werde. Die restliche Müllproduktion können sich die Zuschauer auch bei den Privaten ansehen, Ausnahmen bestätigen nur die Regel.

Rundfunkänderungsstaatsvertrag:
"Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen nicht einschränken!"
DGB Saar gegen eine Zwei-Klassen-Medienlandschaft

Zur anstehenden Entscheidung der Ministerpräsidenten der Bundesländer über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stellt der DGB-Saar-Vorsitzende Eugen Roth fest: "Es kann nicht sein, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihrem Informationsauftrag nicht mehr nachkommen dürfen, damit die wirtschaftlichen
Interessen der Privaten gewahrt bleiben. Eine Zwei-Klasse-Medienlandschaft, die kommerziellen Anbietern im Internet alles erlaubt, öffentlich-rechtliche Sender aber beschränkt, ist weder verantwortungsbewusst im Sinne eines inhaltlich ausgewogenen Programmangebots, noch entspricht sie den Bedürfnissen der Internet-User."
Als besonders problematisch würden die vorgesehenen
rundfunkstaatsvertraglichen Regelungen neuer digitaler Dienste, vorwiegend der Telemedien- und Onlineangebote, gesehen. Diese benachteiligten die
öffentlich-rechtlichen Anstalten im publizistischen Wettbewerb mit den privatwirtschaftlichen Rundfunkanbietern. Die Multimediapläne von ARD und ZDF bezeichnet Roth hingegen als "längst
überfällige Maßnahmen, um sich den neuen Technologien sowie der neuen Art des Medienkonsums anzupassen". Roth betont, er halte die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet für nicht gegensätzlich zur
Einigung mit der EU-Kommission: "Die EU-Kommission kann nicht en detail regeln, welche Inhalte die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten in Deutschland publizieren. Radio, Fernsehen und Printmedien sind heute nicht
mehr getrennte Bereiche, sondern verschmelzen im Internet zu einem Angebot aus verschiedensten Inhalten und Präsentationsformen. Es ist rückwärts gewandt, den Öffentlich-Rechtlichen zu dieser Entwicklung einen Riegel
vorschieben zu wollen."

Sollte sich der vorliegende Gesetzentwurf durchsetzen, würden den Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten Online-Inhalte nur noch Programm begleitend erlaubt. Zudem würden Internetinhalte nur noch wenige Tage online
zugänglich sein, was dem Prinzip des World Wide Web widerspreche. Abschließend erklärt Roth: "Die Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfen nicht beschränkt werden, da gerade Online-Angebote für viele Menschen die wichtigste Informationsquelle darstellen. Eine restriktive Beschränkung zu Gunsten der privaten Rundfunkanbieter, wie es die
EU-Kommission fordert, kann nicht das Ziel einer verantwortlichen und zukunftsorientierten Medienpolitik sein."