BKA-Gesetz ist ein erneuter Tabubruch
Alle sind verdächtig - Erfahrung aus
der NS-Zeit über Bord geworfen
Berlin (sk) - "Nach der Vorratsdatenspeicherung stellt das geplante
BKA-Gesetz einen
weiteren Tabubruch in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Sicherheitsbehörden
dar", sagt Wolfgang Neskovic, stellvertretender Vorsitzende der Fraktion
DIE LINKE,
zum heute durch das Kabinett verabschiedete BKA-Gesetz. Neskovic weiter:
"Bei der Vorratsdatenspeicherung wird das Grundgesetz auf den Kopf
gestellt. Die
Grundrechte sind Abwehrechte gegen den Staat. Sie stellen institutionalisiertes
Misstrauen gegen einen unvernünftigen Staat dar. Mit der Vorratsdatenspeicherung
hingegen wird ein prinzipielles Misstrauen des Staates gegen seine Bürger
institutionalisiert, indem alle Bürger unter Generalverdacht gestellt
werden.
Mit dem neuen BKA-Gesetz wird erstmals wieder auf deutschem Boden eine
Sicherheitsbehörde in die Lage versetzt, sowohl über sämtliche
Befugnisse eines
Geheimdienstes als auch der Polizei zu verfügen. Damit wird eine
zentrale Lehre aus
der Erfahrung der NS-Zeit über Bord geworfen. Mit dem sogenannten
Polizeibrief haben
die alliierten Militärgouverneure das Trennungsgebot festgelegt.
Der Bundesrepublik
wurde der Aufbau von Geheimdiensten nur unter der Bedingung erlaubt, dass
diese
keine Polizeibefugnisse haben dürfen.
Die nunmehr umfassenden Kompetenzen des BKA verletzen dieses Gebot in
eklatanter
Weise, zumal die gleichzeitige Inanspruchnahme polizeilicher und geheimdienstlicher
Befugnisse keiner rechstaatlichen Begrenzung unterliegt. Nach dem Gesetzentwurf
kann
das BKA "zur Verhütung" der im Gesetz aufgeführten
Straftatbestände tätig werden.
Dies ist eine Formulierung ohne jedes rechtsstaatlich fassbare Maß.
Denn die vage
Rede von der "Verhütung von Straftaten" definiert weder
den Zeitpunkt der erwarteten
Straftat, noch die Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung. Allein schon deshalb
wird das
BKA-Gesetz einer Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht
nicht standhalten."
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