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Willkür und Diskriminierung im Hause der ARGE Das Arbeitslosenzentrum Oldenburg (ALSO) wandte sich am Freitag in einem offenen Brief an Volker Trautmann, Geschäftsführer der ARGE Oldenburg, um dagegen zu protestieren, daß ein Mitarbeiter seines Hauses Strafanzeige gegen Begleiter einer ALG-II-Bezieherin zu einem Termin gestellt hat: Am Dienstag, 3. September 2008, suchte die alleinerziehende Frau S. mit ihrem Vater und zwei Beiständen das Büro ihrer Sachbearbeiterin in der ARGE, Frau Reimers, auf, weil ihr durch Fehler der ARGE die fristlose Kündigung ihrer Wohnung und eine Strom- und Gassperre drohten. Zuerst Frau Reimers und danach auch ihr Vorgesetzter, Herr Free, weigerten sich, auf ihre Notlage einzugehen und verlangten, daß nur eine Person als Beistand mit ins Büro dürfe. Den Vorschlag eines Beistands, Sie als Geschäftsführer der ARGE hinzuzuziehen, wies Herr Free zurück. Als Frau S. zu ihrer Sicherheit auf ihrem Recht bestand, nur im Beisein ihrer Beistände verhandeln zu wollen, rief Herr Free die Polizei, um die Beistände aus dem Büro räumen zu lassen. Erst nach schwierigen Verhandlungen mit den Polizeibeamten konnte der Fall endlich doch noch mit ihrem Vater und einem Beistand behandelt werden. Im Ergebnis wurden Frau S. noch am selben Tag 1120,00 Euro zu Unrecht einbehaltene Leistungen in bar ausgezahlt. Frau S. konnte ihre Miet- und EWE-Schulden bezahlen. Ein Wort der Entschuldigung hat sie nicht gehört. Inzwischen wurde dem Vater von Frau S. und den beiden Beiständen von der Polizei mitgeteilt, daß aufgrund einer Strafanzeige des Herrn Free wegen Hausfriedensbruch gegen sie ermittelt wird. Sie haben noch am Donnerstag, 4. September, gegenüber der Presse behauptet, daß keine Strafanzeige gegen die Beistände gestellt werden würde. Entweder, Herr Trautmann, wissen Sie nicht, was in Ihrem Hause vorgeht, oder Sie versuchen vorsätzlich, die Öffentlichkeit zu täuschen. Sie wissen, daß in Paragraph 13 des Sozialgesetzbuches (SGB) X das Recht auf Beistände ausdrücklich eingeräumt wird. Es ist dort nicht geregelt, daß es sich dabei nur um eine Person handeln darf. Ein Kommentar zum Gesetz spricht ausdrücklich von Beiständen. Wir möchten an dieser Stelle auch ausdrücklich darauf hinweisen, daß es sich bei den Betroffenen, die in den letzten Jahren die Arbeitslosenhilfe um Beistand gebeten haben und die von mehreren Personen begleitet wurden, um dringliche Notlagen handelte, bei denen – wie im aktuellen Fall – bereits mehrere Versuche der Betroffenen, die ihnen rechtlich zustehende Hilfe von der ARGE zu bekommen, gescheitert waren. In allen Fällen konnte auf diesem Wege eine sofortige Hilfe noch am selben Tag durchgesetzt werden. Wir fordern Sie auf, Herr Trautmann, nicht die Beistände zu kriminalisieren, die für viele Betroffene offenbar der einzige Weg sind, in Ihrem Hause ihr gutes Recht und eine einigermaßen anständige Behandlung durchzusetzen. (...) Wir fordern Sie auf, in Ihrem Hause klar zu stellen, daß Betroffene
das Recht auf Beistände haben und in den Büros selbstverständlich
willkommen sind. Wir fordern Sie auf, die Strafanzeigen gegen den Vater
der Betroffenen sowie gegen die beiden Beistände unverzüglich
zurückzuziehen und sich öffentlich bei der Betroffenen zu entschuldigen.
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