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Stellungnahme des LSVD-Saar
Zur Landtagsdebatte am 20.8.08
Anpassung an das Lebenspartnerschaftsgesetz

Der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen im saarländischen Landtag, Claudia Willger-Lambert, ist nur zuzustimmen, wenn sie ihren Beitrag mit „Endlich, endlich“ begonnen hat.
Was lange währt, kann jetzt gut werden. Hatten doch die FDP, die Grünen und die SPD schon vor über einem Jahr im saarländischen Landtag die Gleichstellung von verpartnerten Beamtinnen und Beamten mit ihren verheirateten Kollegen gefordert.
Die CDU-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung und so wurde die Thematik an den zuständigen Landtagsausschuss verwiesen. Die CDU-Fraktion kündigte einen eigenen Gesetzesentwurf an. Der LSVD-Saar hat es damals sehr begrüßt, das die CDU Mehrheitsfraktion die Anträge nicht abgelehnt hat, sondern die weitere Diskussion ermöglichte. Der Bundesanwalt a.D. Manfred Bruns, auch Mitglied des LSVD-Bundesvorstandes, hatte zu den vorgelegten Entwürfen eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und die Vertreter aller Landtagsfraktionen ausführlich beraten.
Die Diskussion im Landtagsausschuss ließ jedoch lange auf sich warten. Dafür legte jetzt die CDU Landesregierung einen eigenen Gesetzesentwurf vor, der bislang die Änderung von 53 Gesetzen und Verordnungen in allen Rechtsbereichen vorsieht.
Thomas Schmitt (CDU), MdL hatte die Gesetzesinitiative auf der LSVD -Podiumsdiskussion zum CSD angekündigt und Wort gehalten.
Die CDU-Saar hat sich bewegt und nimmt zahlreiche Verbesserungen für eingetragene LebenspartnerInnen und vor allem verpartnerte BeamtInnen vor. Zu einer vollständigen Gleichstellung konnte sie sich jedoch (noch?) nicht durchringen.
Wichtig ist z.B. die Berücksichtigung von LebenspartnerInnen bei der Beihilfe (Krankenkasse), die Hinterbliebenenversorgung (Rentenansprüche) und zahlreiche Anpassungen bei Urlaubsbestimmungen, Laufbahnverordnungen, Ausbildung, Umzugsfragen ... und vielen anderen Dingen des täglichen Alltags.
Innenminister Klaus Meiser (CDU) erklärte, dass die CDU ein „Signal für Toleranz und gegen Diskriminierung“ setzen wolle. Ziel sei die „Abschaffung der Benachteiligungen von Eingetragenen Lebenspartnerschaften“.
Es bliebt jedoch unerklärlich, weshalb fast alle Fragen berücksichtigt wurden, aber beim sog. Familienzuschlag für Beamte keine vollständige Gleichstellung vorgesehen ist.
Der stellvertretende FDP Landesvorsitzende Manfred Baldauf monierte zu recht, dass „auch kleine Benachteiligungen“ immer noch Diskriminierung sei. Die CDU mache aus der großen Benachteiligung eine kleine Benachteiligung.
Es ist nicht einzusehen, weshalb verheiratete Beamte einen Zuschlag von etwas mehr als 100€/mtl. erhalten, aber Eingetragene Lebenspartner, die die gleichen Verpflichtungen wie Eheleute übernehmen, in dieser Frage nur in Notsituationen berücksichtigt werden sollen und ansonsten leer ausgehen.
Thomas Schmitt und Innenminister Klaus Meiser stellten für die CDU Änderungen in Aussicht, wenn noch mehr Bundesländer diesen Zuschlag ebenfalls einführen. Man wolle kein Vorreiter sein. Das Saarland sei Nehmerland innerhalb der Bundesländer...
Diese Argumentation überzeugte vermutlich nichtmals die Redner. Die finanzielle Belastung des Familienzuschlages für verpartnerte Beamtinnen und Beamte wird sich in sehr überschaubaren Größenordnungen bewegen. Der Hinweis an die FDP, dass es in den Bundesländern mit FDP Regierungsbeteiligung oder an die SPD, dass trotz Alleinregierung in Rheinland-Pfalz dort noch gar keine Anpassung vollzogen seien, ist sachlich leider richtig, aber keine inhaltliche Begründung. Normaler Schlagabtausch einer normalen Landtagsdiskussion.
Barbara Spaniol verwies für die Linke darauf, dass die vorgesehenen Änderungen in Berlin von der SPD/Linken geführten Regierung sogar – entsprechend eines EuGH-Urteils zur Gleichbehandlungsrichtlinie – rückwirkend zum 1.12.2003 in Kraft getreten seien, incl. Familienzuschlag.
Isolde Ries forderte für die SPD-Fraktion Nachbesserung im Anhörungsverfahren. Dem ist nur zuzustimmen. Nachgebessert werden muss auch bei den Gesetzen über die berufsständischen Versorgungswerke für Anwälte, Notare, Steuerberater, Ärzte und Wirtschaftsprüfer.
Die langjährigen Bemühungen von Isolde Ries, Claudia Willger-Lambert und seit längerer Zeit auch der FDP-Fraktion haben sicherlich wichtige Anstöße für den CDU-Entwurf gegeben. Die Bemühungen von Thomas Schmitt die Benachteiligungen der eingetragenen LebenspartnerInnen zu beenden, verdient unsere große Anerkennung. Für ein CDU regiertes Land ist der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung ein sehr bedeutender Schritt.

Bleibt die Hoffnung, dass mit der Gewährung des Familienzuschlages der Stufe 1, der eigentlich Verheiratetenzuschlag heißen müsste, für verpartnerte BeamtInnen auch der letzte Punkt der Diskriminierung beseitigt wird. Wenn dies die CDU noch übernimmt, dann wäre eine einstimmige Verabschiedung im saarländischen Landtag wahrscheinlich. Herr Innenminister Meiser, dass wäre wirklich ein „Signal für Toleranz und gegen Diskriminierung“.
Es gab in dieser Landtagsdebatte auch einstimmige Beschlüsse. Das lässt hoffen.

mit freundlichen Grüßen

Hasso Müller-Kittnau
Sprecher LSVD Saar

Für Rückfragen: mail oder 0681-5849590 bzw. 0172/7569859


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