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Stellungnahme
des LSVD-Saar
Zur Landtagsdebatte am 20.8.08
Anpassung an das Lebenspartnerschaftsgesetz
Der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen im saarländischen
Landtag, Claudia Willger-Lambert, ist nur zuzustimmen, wenn sie ihren
Beitrag mit „Endlich, endlich“ begonnen hat.
Was lange währt, kann jetzt gut werden. Hatten doch die FDP, die
Grünen und die SPD schon vor über einem Jahr im saarländischen
Landtag die Gleichstellung von verpartnerten Beamtinnen und Beamten mit
ihren verheirateten Kollegen gefordert.
Die CDU-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung und so wurde die Thematik
an den zuständigen Landtagsausschuss verwiesen. Die CDU-Fraktion
kündigte einen eigenen Gesetzesentwurf an. Der LSVD-Saar hat es damals
sehr begrüßt, das die CDU Mehrheitsfraktion die Anträge
nicht abgelehnt hat, sondern die weitere Diskussion ermöglichte.
Der Bundesanwalt a.D. Manfred Bruns, auch Mitglied des LSVD-Bundesvorstandes,
hatte zu den vorgelegten Entwürfen eine umfangreiche Stellungnahme
abgegeben und die Vertreter aller Landtagsfraktionen ausführlich
beraten.
Die Diskussion im Landtagsausschuss ließ jedoch lange auf sich warten.
Dafür legte jetzt die CDU Landesregierung einen eigenen Gesetzesentwurf
vor, der bislang die Änderung von 53 Gesetzen und Verordnungen in
allen Rechtsbereichen vorsieht.
Thomas Schmitt (CDU), MdL hatte die Gesetzesinitiative auf der LSVD -Podiumsdiskussion
zum CSD angekündigt und Wort gehalten.
Die CDU-Saar hat sich bewegt und nimmt zahlreiche Verbesserungen für
eingetragene LebenspartnerInnen und vor allem verpartnerte BeamtInnen
vor. Zu einer vollständigen Gleichstellung konnte sie sich jedoch
(noch?) nicht durchringen.
Wichtig ist z.B. die Berücksichtigung von LebenspartnerInnen bei
der Beihilfe (Krankenkasse), die Hinterbliebenenversorgung (Rentenansprüche)
und zahlreiche Anpassungen bei Urlaubsbestimmungen, Laufbahnverordnungen,
Ausbildung, Umzugsfragen ... und vielen anderen Dingen des täglichen
Alltags.
Innenminister Klaus Meiser (CDU) erklärte, dass die CDU ein „Signal
für Toleranz und gegen Diskriminierung“ setzen wolle. Ziel
sei die „Abschaffung der Benachteiligungen von Eingetragenen Lebenspartnerschaften“.
Es bliebt jedoch unerklärlich, weshalb fast alle Fragen berücksichtigt
wurden, aber beim sog. Familienzuschlag für Beamte keine vollständige
Gleichstellung vorgesehen ist.
Der stellvertretende FDP Landesvorsitzende Manfred Baldauf monierte zu
recht, dass „auch kleine Benachteiligungen“ immer noch Diskriminierung
sei. Die CDU mache aus der großen Benachteiligung eine kleine Benachteiligung.
Es ist nicht einzusehen, weshalb verheiratete Beamte einen Zuschlag von
etwas mehr als 100€/mtl. erhalten, aber Eingetragene Lebenspartner,
die die gleichen Verpflichtungen wie Eheleute übernehmen, in dieser
Frage nur in Notsituationen berücksichtigt werden sollen und ansonsten
leer ausgehen.
Thomas Schmitt und Innenminister Klaus Meiser stellten für die CDU
Änderungen in Aussicht, wenn noch mehr Bundesländer diesen Zuschlag
ebenfalls einführen. Man wolle kein Vorreiter sein. Das Saarland
sei Nehmerland innerhalb der Bundesländer...
Diese Argumentation überzeugte vermutlich nichtmals die Redner. Die
finanzielle Belastung des Familienzuschlages für verpartnerte Beamtinnen
und Beamte wird sich in sehr überschaubaren Größenordnungen
bewegen. Der Hinweis an die FDP, dass es in den Bundesländern mit
FDP Regierungsbeteiligung oder an die SPD, dass trotz Alleinregierung
in Rheinland-Pfalz dort noch gar keine Anpassung vollzogen seien, ist
sachlich leider richtig, aber keine inhaltliche Begründung. Normaler
Schlagabtausch einer normalen Landtagsdiskussion.
Barbara Spaniol verwies für die Linke darauf, dass die vorgesehenen
Änderungen in Berlin von der SPD/Linken geführten Regierung
sogar – entsprechend eines EuGH-Urteils zur Gleichbehandlungsrichtlinie
– rückwirkend zum 1.12.2003 in Kraft getreten seien, incl.
Familienzuschlag.
Isolde Ries forderte für die SPD-Fraktion Nachbesserung im Anhörungsverfahren.
Dem ist nur zuzustimmen. Nachgebessert werden muss auch bei den Gesetzen
über die berufsständischen Versorgungswerke für Anwälte,
Notare, Steuerberater, Ärzte und Wirtschaftsprüfer.
Die langjährigen Bemühungen von Isolde Ries, Claudia Willger-Lambert
und seit längerer Zeit auch der FDP-Fraktion haben sicherlich wichtige
Anstöße für den CDU-Entwurf gegeben. Die Bemühungen
von Thomas Schmitt die Benachteiligungen der eingetragenen LebenspartnerInnen
zu beenden, verdient unsere große Anerkennung. Für ein CDU
regiertes Land ist der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung ein
sehr bedeutender Schritt.
Bleibt die Hoffnung, dass mit der Gewährung des Familienzuschlages
der Stufe 1, der eigentlich Verheiratetenzuschlag heißen müsste,
für verpartnerte BeamtInnen auch der letzte Punkt der Diskriminierung
beseitigt wird. Wenn dies die CDU noch übernimmt, dann wäre
eine einstimmige Verabschiedung im saarländischen Landtag wahrscheinlich.
Herr Innenminister Meiser, dass wäre wirklich ein „Signal für
Toleranz und gegen Diskriminierung“.
Es gab in dieser Landtagsdebatte auch einstimmige Beschlüsse. Das
lässt hoffen.
mit freundlichen Grüßen
Hasso Müller-Kittnau
Sprecher LSVD Saar
Für Rückfragen: mail oder 0681-5849590 bzw. 0172/7569859
ruppe Courage
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