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Keine Klage gegen die Niederlande wegen des Massakers von Srebrenica möglich

Gericht befindet, der Staat könne nicht für den Einsatz der niederländischen
UNO-Truppen zur Rechenschaft gezogen werden

Den Haag (sk) - Ein Zivilgericht in den Niederlanden hat eine Klage von Überlebenden
des Massakers von Srebrenica gegen die Niederlande abgewiesen. In den Haag befand
Richter Hans Hofhuis, der niederländische Staat könne nicht für den Einsatz der
niederländischen UNO-Truppen zur Rechenschaft gezogen werden.

In den Augen der Kläger sind die Niederlande, die die Befehlsgewalt über den Einsatz
ihrer Truppen in der muslimischen Enklave im Bosnien-Krieg hatten, für das Versagen
ihrer Truppen voll verantwortlich. Weiter werfen die Kläger dem niederländischen
Staat vor, seine UNO-Soldaten, welche die Bevölkerung in der muslimischen Enklave
schützen sollten, nicht ausreichend vor den Gewalttaten der bosnisch-serbischen
Milizen geschützt hätten.

Die Kläger werfen dem niederländischen Staat vor, dass seine UNO-Soldaten die
Bevölkerung in der muslimischen Enklave Srebrenica, während des Bosnien-Krieges,
nicht ausreichend vor den Gewalttaten der bosnisch-serbischen Milizen geschützt
haben. Da der niederländische Staat die Befehlsgewalt hatte, ist er in den Augen der
Kläger auch für das völlige Versagen seiner Truppen verantwortlich.

Die Niederlande hatten bereits 2002 offiziell erklärt, mit dem Schutz der Stadt sei
den Soldaten eine "unmögliche" Aufgabe erteilt worden. Das Massaker von 1995 war
seit dem Ende des zweiten Weltkriegs das Schwerste in Europa. Insgesamt sind dabei
rund 8000 bosnische Muslime getötet worden.