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Stadtzeitung Saarbrücken

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Nach RCDS Forderungen, das Wahlrecht für Renter und Hartz-IV-Empfänger einzuschränken

Spaltung der Wählerschaft nach sozialem Status ist demokratiefeindlich


Saarbrücken (sk) - Der Bundesvorsitzende des CDU-nahen Studentenbunds, Ring
christlich-demokratischer Studenten (RCDS), Gottfried Ludewig, äußerte sich, das
Wahlrecht für Renter und Hartz-IV-Empfänger einzuschränken.


Hierzu der Juso-Landesvorsitzende Sebastian Thul: “Die Aussagen Ludewigs sind ein
Angriff auf das Grundgesetz und die Demokratie Deutschlands und reduzieren Menschen
auf ihre Verwertbarkeit in der Wirtschaft. Die Wählerschaft soll gespalten werden
nach ihrem sozialen Status - das ist die unterste Schublade der
Demokratiefeindlichkeit."

Ludewig forderte eine Aufwertung der Stimmen der so genannten “Leistungsträger der
Gesellschaft”, die er jedoch nicht genauer definierte, auf Kosten von Rentnern,
Arbeitsloser und sozial Benachteiligter. ”Dieser Angriff auf das Menschenrecht einer
gleichen und freien Wahl”, so der Landesvize Stefan Graus “zeigt die realitätsferne
und menschenverachtende Sichtweise des RCDS auf Menschen in schwierigen
Situationen.”

Der Juso-Landesvorstand fordert die JU Saar auf, sich von solcherlei realitätsfernen
und verfassungswidrigen Plänen sowie der Person Ludewigs deutlich öffentlich zu
distanzieren. Darüber hinaus müsse die Junge Union ihre eigene Position bei der
Stärkung des Generationenvertrages als gesellschaftliche Aufgabe unterstreichen.

“Die soziale Schieflage der Versicherungssysteme kann nur durch eine
gesamtgesellschaftliche Anstrengung ins Lot gebracht werden”, so Thul weiter, “nicht
aber durch das Schüren von Ängsten und Sozialneid wie es Ludewig hier anstrebt.”

Saarlands Linksjugend dagegen fordert blauäugig die Überwachung des RCDS vom
saarländischen Verfassungsschutz.

"Wer die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze einschränken will kämpft gegen die
demokratische Ordnung", sagt der Vorsitzende der saarländischen Linksjugend,
Sebastian Beining. "Die Gleichheit aller Stimmen ist ein Wahlrechtsgrundsatz.
Dieser ist untrennbar mit dem Demokratieprinzip verbunden. Wer ein
Zweiklassenwahlrecht fordert, wie dies der RCDS tut, kämpft gegen unsere
freiheitlich demokratische Grundordnung. Daher muss der RCDS vom Verfassungsschutz
beobachtet werden“, so Beining abschließend.