Nach RCDS Forderungen, das Wahlrecht für Renter und Hartz-IV-Empfänger
einzuschränken
Spaltung der Wählerschaft nach sozialem Status ist demokratiefeindlich
Saarbrücken (sk) - Der Bundesvorsitzende des CDU-nahen Studentenbunds,
Ring
christlich-demokratischer Studenten (RCDS), Gottfried Ludewig, äußerte
sich, das
Wahlrecht für Renter und Hartz-IV-Empfänger einzuschränken.
Hierzu der Juso-Landesvorsitzende Sebastian Thul: “Die Aussagen
Ludewigs sind ein
Angriff auf das Grundgesetz und die Demokratie Deutschlands und reduzieren
Menschen
auf ihre Verwertbarkeit in der Wirtschaft. Die Wählerschaft soll
gespalten werden
nach ihrem sozialen Status - das ist die unterste Schublade der
Demokratiefeindlichkeit."
Ludewig forderte eine Aufwertung der Stimmen der so genannten “Leistungsträger
der
Gesellschaft”, die er jedoch nicht genauer definierte, auf Kosten
von Rentnern,
Arbeitsloser und sozial Benachteiligter. ”Dieser Angriff auf das
Menschenrecht einer
gleichen und freien Wahl”, so der Landesvize Stefan Graus “zeigt
die realitätsferne
und menschenverachtende Sichtweise des RCDS auf Menschen in schwierigen
Situationen.”
Der Juso-Landesvorstand fordert die JU Saar auf, sich von solcherlei
realitätsfernen
und verfassungswidrigen Plänen sowie der Person Ludewigs deutlich
öffentlich zu
distanzieren. Darüber hinaus müsse die Junge Union ihre eigene
Position bei der
Stärkung des Generationenvertrages als gesellschaftliche Aufgabe
unterstreichen.
“Die soziale Schieflage der Versicherungssysteme kann nur durch
eine
gesamtgesellschaftliche Anstrengung ins Lot gebracht werden”, so
Thul weiter, “nicht
aber durch das Schüren von Ängsten und Sozialneid wie es Ludewig
hier anstrebt.”
Saarlands Linksjugend dagegen fordert blauäugig die Überwachung
des RCDS vom
saarländischen Verfassungsschutz.
"Wer die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze einschränken
will kämpft gegen die
demokratische Ordnung", sagt der Vorsitzende der saarländischen
Linksjugend,
Sebastian Beining. "Die Gleichheit aller Stimmen ist ein Wahlrechtsgrundsatz.
Dieser ist untrennbar mit dem Demokratieprinzip verbunden. Wer ein
Zweiklassenwahlrecht fordert, wie dies der RCDS tut, kämpft gegen
unsere
freiheitlich demokratische Grundordnung. Daher muss der RCDS vom Verfassungsschutz
beobachtet werden“, so Beining abschließend.
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