Deutsche
Post umgeht zunehmend Mindestlohn
Lohndrückerei bei Post-Agenturnehmer
Mainz (sk) - Der seit dem 1. Januar dieses Jahres im Bereich des Briefmarktes
geltende Mindestlohn wird durch die Deutsche Post zunehmend umgangen.
Alle
Postunternehmen, die überwiegend an der gewerbs- oder geschäftsmäßigen
Beförderung
von Briefsendungen für Dritte beteiligt sind, haben seit Beginn des
Jahres die
Verpflichtung, den zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbarten
Mindestlohn
zu bezahlen.
Sinn dieser Verpflichtung ist es, dass dieses auch für die Betreiber
der sogenannten
Post-Partnerfilialen oder Post-Agenturen der Deutsche Post AG gilt, mit
denen der
Konzern pauschale Vergütungsverträge abgeschlossen hat, um sein
eigenes Filialnetz
kosteneffizienter betreiben zu können.
„Die Deutsche Post verfolgt zunehmend die Praxis Postfilialen mit
eigenem Personal
in Partner-Agenturen mit unternehmensfremden Personal umzuwandeln. Dabei
berücksichtigt sie die geänderten Kostenstrukturen der Post-Agenturnehmer
in keiner
Weise“, so Martin Stadelmaier, Chef der rheinland-pfälzischen
Staatskanzlei und
Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur heute in Mainz. „Um die
Mindestlohnvereinbarung rechtskonform umsetzen zu können, muss den
Post-Agenturnehmern eine angemessene Mindestvergütung gewährt
werden“.
Nach seiner Auffassung könne es nicht sein, dass die Deutsche Post
ihre Marktmacht
gegenüber den zumeist kleinen Post-Agenturbetreibern ausnutzt. Trotz
der
Mindestlohnanforderung gewähre die Deutsche Post ihren Partnern im
Agenturbetrieb
keine höheren Vergütungen für ihre Dienstleistungen. Stadelmaier
kündigte an, er
werde die Problematik in einer der kommenden Sitzungen im Beirat der
Bundesnetzagentur ansprechen.
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