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Stadtzeitung Saarbrücken

Stellungnahme der Roten Hilfe e. V.
Aus der Stellungnahme der Roten Hilfe e.V. vom 21. Juli zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG
):

Die FDP strebt mit ihrem Gesetzentwurf an, ein Gesetz zu ändern, das eingestandenermaßen mit der Verfassung nicht vereinbar ist. Die automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen ist verfassungswidrig, weil eine präventive Rasterfahndung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 27. Juli 2006 unmißverständlich festgestellt. In dankenswerter Offenheit nennt die FDP-Fraktion als alternativen Lösungsvorschlag für ihren Gesetzesentwurf die »Beibehaltung der nicht verfassungskonformen Rechtslage«. (...)

Die einzige sinnvolle Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den mehrfachen Rügen des Datenschutzbeauftragten hat die FDP-Fraktion unter dem Punkt »Alternativen« ebenfalls benannt (wohl in der festen Überzeugung, daß diese Möglichkeit aus Gründen der Staatsräson nicht in Betracht kommt): »Verzicht auf die Möglichkeit der automatisierten Überprüfung von Kfz-Kennzeichen.« (...)

An dieser Stelle muß auf die Entstehungsgeschichte und Anwendungs­praxis der neuen Sicherheitsgesetze wie der Rasterfahndung überhaupt eingegangen werden. Die Rasterfahndung wurde in den 1970er Jahren in der gezielt geschürten Panikstimmung der »Terroristenjagd« gegen die Mitglieder der RAF und anderer Stadtguerillagruppen durchgesetzt und juristisch abgesichert. Kennzeichen ist die massenhafte Erfassung der Daten von Menschen, die ein bestimmtes vermutetes »Täterprofil« aufweisen. Daß dabei für den größten Teil der solcher Art Erfaßten zweifellos die Unschuldsvermutung zu gelten hätte, wird dabei billigend in Kauf genommen.

Ein hervorstechendes Kriterium bei der Erstellung von »Täterprofilen« war seit jeher das politische Engagement. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung wurden im Zuge der Rasterfahndung also von Anfang an politisch aktive Menschen überwacht und erfaßt. Daß die so gewonnenen Erkenntnisse den Betroffenen immer wieder zum Nachteil gereichten – beispielsweise in Akten des Verfassungsschutzes (also des Inlandsgeheimdienstes) in Berufsverbotsverfahren auftauchten – ist unstrittig.

Die Terroranschläge vom 11. September 2001 dienten in der BRD zur Konstruktion einer angeblichen »allgemeinen Bedrohungslage«, in der etliche Gesetze und Regelungen erlassen wurden, die die politischen und bürgerlichen Grundrechte massiv einschränken (...). Eine tatsächliche Bedrohung durch »islamistische Terroristen« vermochten die Behörden der BRD noch in keinem Fall überzeugend darzulegen. Statt dessen wurde die neue Gesetzeslage wiederholt zur Kriminalisierung linker außerparlamentarischer Aktivitäten benutzt. In diesen Zusammenhang gehört z.B. die Bekämpfung der Proteste gegen den G-8-Gipfel (...).

Gerade angesichts des ausufernden Ermittlungs- und Kriminalisierungseifers gegenüber linken oppositionellen Gruppen wäre mit dem neuen Gesetz der massenhaften Aushebelung von Grundrechten Tür und Tor geöffnet. (...) Die einzige Konsequenz kann im speziellen Fall des HSOG aus Sicht der Roten Hilfe nur darin bestehen, die automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen generell zu verunmöglichen und damit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Genüge zu tun. Daß auch die anderen gesetzlichen Grundlagen der Rasterfahndung, des Großen Lauschangriffs (der Wohnraumüberwachung) und des automatisierten Abgleichs von polizeilichen Datenbeständen (Datamining) zur Einschüchterung und Erfassung politischer Oppositionsbewegungen geeignet sind und daher abgeschafft werden müssen, bleibt unabhängig von der aktuellen Debatte um das hessische Sicherheitsgesetz eine politische Aufgabe für alle Menschen, denen an der Verteidigung von Grundrechten und an gesellschaftlicher Veränderung gelegen ist.