| Quo
Vadis Arbeitsmarkt?
Arbeitsrecht in Europa ist oft nur Theorie - Eine Analyse im Rahmen der
Attac
Sommeruniversität
Von Claude Michael Jung
Welcher Zukunft gehen Europas Gewerkschaften und der Arbeitsmarkt entgegen?
Zum Ende
der Ersten Europäischen Sommeruniversität (ESU) des globalisierungskritischen
Netzwerks Attac stand diese Frage im Mittelpunkt des letzten Forums zur
Zukunft der
Sozialpolitik in Europa. In einem, wiederum gut besuchten, Forum an der
Saarbrücker
Saar Universität, standen die Herausforderungen in Bezug auf Löhne,
Arbeitsplatzsicherheit und Arbeitsbedingungen in einer Zeit zunehmender
Migrationsströme und vermehrter Angriffe auf ArbeitnehmerInnenrechte
zur Diskussion.
Im Vordergrund standen dabei am vergangenen Dienstag die Sorgen der Gewerkschaften
wegen diverser europäischer Gerichtsurteile, die sich gegen grundsätzliche
Gewerkschaftsrechte wandten, wie beispielsweise die Fälle Viking,
Laval und Rüffert.
Zum Fall Laval (C-341/05): Das lettische Unternehmen "Laval un Partneri"
gewann im
Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung einen Auftrag zur Renovierung
einer Schule
in Schweden. Im Mai 2004 entsandte die Firma dazu 35 lettische Arbeiter.
Nach der
Entsenderichtlinie wäre Laval verpflichtet gewesen, den in Schweden
üblichen
Mindestlohn zu zahlen. Ein gesetzlicher Mindestlohn existiert in Schweden
aber
nicht. Jedoch sind über 90% der Beschäftigten in Schweden von
Tarifverträgen
erfasst. Verhandlungen zwischen Laval und der schwedischen Baugewerkschaft
scheiterten, da sich die lettische Firma weigerte einen Tarifvertrag zu
unterzeichnen. "Laval un Partneri" schloss stattdessen ein Tarifabkommen
mit der
lettischen Baugewerkschaft ab, mit dem Ergebnis, dass die eingesetzten
Arbeiter weit
unter den schwedischen Löhnen bezahlt werden sollten.
Daraufhin reagierte die schwedische Baugewerkschaft mit einen Streik.
Sie blockierte
die Baustelle und verhinderte die Ausführung der Arbeiten. Laval
reichte dagegen
Klage beim schwedischen Arbeitsgericht ein. Dieses leitete den Fall an
den EuGH
weiter. Das Urteil des EuGH befand die Maßnahmen der schwedischen
Gewerkschaft als
Unrecht. Der EuGH sah in dem Streik der schwedischen Bauarbeitergewerkschaft
gar
eine Nötigung. Der Streik widerspräche der Freiheit des Angebots
und der
Dienstleistungen innerhalb der EU.
Ähnlich war der Fall Rüffert (C-346/06) aus Niedersachsen gelagert.
Dort ging es um
den Bau der Haftanstalt Göttingen. Die Vergabe des öffentlichen
Bauauftrages wurde
vom Land Niedersachsen an die Zahlung des ortsüblichen Tarifs geknüpft.
Dieser
Tariflohn lag über dem branchenspezifischen Mindestlohn. Als sich
herausstellte,
dass der polnische Subunternehmer, der mit der Ausführung des Auftragen
beauftragt
wurde, den entsandten polnischen Arbeitnehmern weder den ortsüblichen
Tarif noch den
deutschen Mindestlohn im Baugewerbe zahlte, entzog das Land Niedersachsen
den
Auftrag und forderte sogar die Zahlung einer Vertragsstrafe. Dagegen klagte
der
Auftragnehmer. Erneut gab der EuGH dem Kläger Recht. Wie auch im
Fall Laval urteilte
er, dass das deutsche Recht nicht dem Transparentgebot entspreche. Eine
gesetzliche
Vorschrift, die nur für öffentliche, jedoch nicht für private
Aufträge gilt, fällt
nicht in diese Kategorie Mindestlohn. Die Forderung des Landes Niedersachsen
sei
daher weder mit der Entsenderichtlinie noch mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie
vereinbar.
Im Fall der finnischen Reederei Viking Line (C-438/05) standen im Oktober
2003 Pläne
zur Umflaggung einer Ostseefähre an, die zwischen Finnland und Estland
pendelte.
Damit hätte die Besatzung des Schiffes zukünftig zu den, in
Estland geltenden
Mindestlöhnen arbeiten müssen. Da sich diese weit unter finnischem
Lohnniveau
befinden, hätte die Rederei somit ihrer Wettbewerbsposition verbessert.
Als die
internationale Transportarbeitergewerkschaft (ITF) von diesem Vorhaben
erfuhr, rief
sie ihre Mitgliedgewerkschaften dazu auf, die Tarifverhandlungen mit Viking
Line im
Falle einer Umflaggung zu boykottieren. Darüber hinaus drohte die
finnische
Seeleutegewerkschaft (FSU) für den Falle einer Umflaggung sofort
mit Streik. Viking
Line reagierte und nahm Abstand von den Plänen, klagte jedoch vor
dem Handelsgericht
in London, um der ITF und der FSU solche Maßnahmen in Zukunft untersagen
zu lassen.
Das Londoner Gericht übergab den Fall an den Europäischen Gerichtshof.
Dieser
entschied ähnlich wie in den Fällen Rüffert und Laval.
Zwar erklärte der EuGH, dass das Streikrecht zum allgemeinen Grundsatz
des
Gemeinschaftsrechts gehöre. Gleichzeitig urteilte er aber, dass die
Androhung des
Streiks, so wie er von ITF und FSU praktiziert wurde, ein anderes Grundrecht
verletze: Nämlich das Recht auf Niederlassungsfreiheit. Dieses wäre
durch die
Drohungen der Gewerkschaften "weniger attraktiv oder zwecklos"
geworden. Kollektive
Maßnahmen müssen, so argumentierte der EuGH,demnach verhältnismäßig
sein.
Was aber nun präzise unter Verhältnismäßigkeit zu
verstehen ist, wurde vom Gericht
nicht weiter definiert. Das Urteil Viking stellt die Niederlassungsfreiheit
innerhalb der Europäischen Union somit erstmals vor das Streikrecht.
Europas
Gewerkschaften stehen mit diesen Urteilen vor der abstrakten und vollkommen
absurden
Situation, dass Streiks gegen Standortverlagerungen in Drittstaaten, wie
etwa
Thailand, China, oder sonst wo auf der Welt zulässiger sein könnten,
als ein Streik
gegen Standortverlagerungen innerhalb des EU-Binnenmarktes.
Julia Maliszewska (Attac Norwegen), Claudine Blasco (Attac Frankreich)
und Henri
Houben (Attac Belgien) analysierten die derzeitige Situation der europäischen
Gewerkschaften und die der ArbeitnehmerInnen. Moderiert wurde das Forum
von Brigitte
Kratzwald von Attac Österreich.
Julia Maliszewska ging auf die Fälle Viking, Laval und Rüffert
ein. Dabei erhob sie
die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn in ganz Europa. Dieser
Mindestlohn
müsse Priorität haben, denn derzeit sind die Rechte der Arbeitnehmerinnen
und
Arbeitnehmer mehr als unsicher und werden ständig unterlaufen. so
Maliszewska. „Real
betrachtet ist Arbeitsrecht in Europa oft nur Theorie“, konstatierte
Julia
Maliszewska.
Claudine Blasco ging zunächst auf die Situation der Frauen am europäischen
Arbeitsmarkt ein. Am Beispiel der wachsenden Industrialisierung in Andalusien
verwies Blasco darauf, dass die prosperierende Wirtschaft der ansonsten
unterentwickelten spanischen Provinz, ohne die Zuwanderung tausender Migrantinnen,
vor allem aus Afrika, niemals möglich geworden wäre. Hier schafft
die Globalisierung
ständig bessere Bedingungen für die Unternehmen. Derzeit arbeiten
rund zwei
Millionen Arbeitnehmerinnen ohne nennenswerte soziale Absicherung. Diese
Entwicklung
hat bereits 1970 eingesetzt und wird bis heute fortgeführt. „Diese,
sogenannten
„Schmetterlingsunternehmen“ setzen auf die Angst der Beschäftigten,
ihren
Arbeitsplatz zu verlieren und somit ist einem Lohndumping Tür und
Tor geöffnet“,
führte Blasco aus. „Die „Schmetterlingsunternehmen“
behandeln ihre zumeist
weiblichen Mitarbeiterinnen als moderne Sklaven und ziehen weiter, wenn
sich nur der
geringste Widerstand gegen ihre unwürdigen Methoden regt“,
so Claudine Blasco in
ihrem Referat.
Der Belgier Henri Houben stellte sein Referat unter das Thema „La
Flexicurité“. Der
Begriff „Flexicurity“ (dt. Flexibilität und Sicherheit)
stammt aus den nordischen
Ländern, wo er ein relativ gut funktionierendes und allgemein befürwortetes
Konzept
zur Schaffung eines Ausgleichs zwischen wirtschaftlicher Dynamik und
Arbeitnehmersicherheit bezeichnet.
Houben wies jedoch darauf hin, dass es auf europäischer Ebene berechtigte
Befürchtungen gibt, dass der Begriff „Flexicurity“ mittlerweile
zweckentfremdet zur
Tarnung einer Offensive benutzt wird, die im Grunde auf Deregulierung
abzielt und
den Bedürfnissen der Arbeitgeber/innen Vorrang einräumt.
Unter der Flagge von UNICE, einem runden Tisch der größten
europäischen Unternehmen,
wird angestrebt, dass die Regierungen der EU und die Europäische
Kommission die
sozialen Sicherungssysteme in Stücke hauen, ebenso die gesetzliche
Krankenversicherung, die Familienbeihilfe, die gesetzliche Rente, den
öffentlichen
Dienst, die Arbeitslosenversicherung, das Recht auf Arbeit und auf ein
existenzsicherndes Einkommen. Stattdessen befürwortet das Think Thank
"Union of
Industrial and Employers' Confederation of Europe" der Unternehmer
uneingeschränkte
Flexibilität, gestutzte Löhne, Ausgrenzung, Senkung von Steuern
und Abgaben, und als
Krönung die Beibehaltung der Steuerparadiese.
Die einflussreichsten Lobbyorganisation UNICE ist, so Henri Houben, Ratgeber
der EU
in allen Fragen des Arbeitsmarktes und Befürworter der Lissabon Strategie,
die für
ein grenzenloses dynamisches Wirtschaftswachstum eintritt, auf Kosten
der abhängig
Beschäftigten. Hiergegen helfe nur die denkbar größte
Allianz aller
Arbeitnehmerinnen in Europa. Gemeinsam mit den Gewerkschaften sei der
erfolgreiche
Widerstand dagegen möglich und notwendig, so Houben abschließend.
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