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Stadtzeitung


 


Angemessene Wohnkosten in voller Höhe übernehmen

5,50 € pro Quadratmeter in Saarbrücken und 5,00 € im Umland

Saarbrücken (sk) - Als grundsätzlich positiv hat DIE LINKE Kreisverband Saarbrücken die Neufestsetzung der Übernahme von Kaltmieten bei Bezieherinnen und Beziehern von Hartz IV-Leistungen bezeichnet. Der Regionalverband erkenne mit der Anhebung im
Prinzip die Forderungen an, die Sozialverbände, Gerichte und LINKE seit Jahren erheben.

Allerdings, so die Kreisvorsitzende Astrid Schramm, falle die Anhebung erkennbar zu gering aus. Grundsätzlich seien anfallende Wohnkosten in voller Höhe zu übernehmen, sofern sie angemessen sind.

Dies, so der stellvertretende Vorsitzende Manfred Klasen, sei das generelle Problem in der Praxis. Die zu Grunde gelegten Richtgrößen seien im Sinne des Gesetzes keine
Grenzen bis zu denen die Wohnkosten übernommen würden, sondern lediglich Richtwerte also Orientierungshilfen. Aber auch diese Richtwerte müssten sich an den realen Kosten für eine angemessene Wohnung orientieren. Die Neufestsetzung des Regionalverbandes bedeute - bei einer zugestandenen Wohnung mit 45 qm im
Einpersonenhaushalt - einen Quadratmeterpreis von 5 € in Saarbrücken und Riegelsberg. Aller Erfahrung nach sei dies aber die absolute Untergrenze bei Neuvermietungen.

5.50€ seien dagegen eine realistische Größe, an der man sich orientieren müsse und die deshalb auch von den LINKEN gefordert werde. Im Umland seien 5 € pro qm die richtige Größenordnung. 5.51Bei der Festlegung von Richtwerten müssten die realen Kosten einer Mietwohnung auf dem Wohnungsmarkt zugrunde gelegt werden und nicht einfach das angenommene oder
festgestellte Mietniveau. Im Übrigen fehle dem Regionalverband immer noch ein so genannter Mietspiegel, mit dem verlässlich die Wohnungskosten im Verband ermittelt werden könnten.

Ein Blick in die Immobilienanzeigen mache deutlich, dass 5 € pro qm in Saarbrücken sehr, sehr knapp bemessen seien. Eine zu gering bemessene Übernahme der Wohnkosten durch den Regionalverband führe zu einer Ballung von ärmeren Bevölkerungsschichten
in bestimmten Gegenden mit billigen, einfachen und oft sanierungsbedürftigen Wohnungen.

Ziel der Stadt- und Regionalentwicklungspolitik dürfe es aber auf keinen Fall sein, die Aufspaltung von Gemeinden in ärmere und reichere Teile zu verfestigen. Genau
dieser Trend sei jedoch in vielen Teilen des Regionalverbandes zu beobachten!


Bild: Zu gering bemessene Übernahme der Wohnkosten darf nicht zur Aufspaltung von Gemeinden in ärmere und reichere Teile führen