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Stadtzeitung


 

Blanker Hohn
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) veröffentlichte eine Pressemitteilung zum Modell der »Kooperativen Jobcenter«, das am selben Tag von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz beraten wurde:
Laut einem Eckpunktepapier des Bundesarbeitsministeriums sollen auch nach der Neuorganisation der Ämter die »Kunden weiterhin gute und verzahnte Dienstleistungen erhalten«. »Diese Grundannahme ist der blanke Hohn für viele Hartz-lV-Bezieher, die oftmals an den Ämtern verzweifeln. Gute und verzahnte Leistungen sind die Ausnahme und nicht die Regel«, kritisiert Martin Künkler von der KOS. Eine Debatte nur über Organisation und Zuständigkeiten greife zu kurz. »Statt nur zu fragen, wer – ob Arbeitsagentur oder Kommune – künftig für was zuständig sein soll, muß die Qualität der Dienstleistungen selbst auf den Prüfstand und verbessert werden«, fordert Martin Künkler. »Hartz-IV-Bezieher fühlen sich doch heute nicht als Kunden, sondern als ohnmächtige Objekte der Arbeitsverwaltung.«

Die vorgeschlagenen »Kooperativen Jobcenter« schwächten die Rechtsposition der Hartz-IV-Bezieher weiter. Beispielweise erhalten Antragsteller nach diesem Modell künftig zwei Leistungsbescheide: Einen von der Arbeitsagentur über die Geldleistung für den Lebensunterhalt und einen von der Kommune für die Wohnkosten. Da viele Bescheide fehlerhaft sind oder Leistungsansprüche umstritten, müßten Hartz-IV-Bezieher zukünftig gegen zwei Stellen und zwei Bescheide Widerspruch und Klage einlegen.(...)

Statt der »Kooperativen Jobcenter« fordert die KOS eine einheitliche Anlaufstelle mit verbesserten Eingliederungshilfen für alle Erwerbslosen in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. (...)