Blanker
Hohn
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS)
veröffentlichte eine Pressemitteilung zum Modell der »Kooperativen
Jobcenter«, das am selben Tag von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz
beraten wurde:
Laut einem Eckpunktepapier des Bundesarbeitsministeriums sollen auch nach
der Neuorganisation der Ämter die »Kunden weiterhin gute und
verzahnte Dienstleistungen erhalten«. »Diese Grundannahme
ist der blanke Hohn für viele Hartz-lV-Bezieher, die oftmals an den
Ämtern verzweifeln. Gute und verzahnte Leistungen sind die Ausnahme
und nicht die Regel«, kritisiert Martin Künkler von der KOS.
Eine Debatte nur über Organisation und Zuständigkeiten greife
zu kurz. »Statt nur zu fragen, wer – ob Arbeitsagentur oder
Kommune – künftig für was zuständig sein soll, muß
die Qualität der Dienstleistungen selbst auf den Prüfstand und
verbessert werden«, fordert Martin Künkler. »Hartz-IV-Bezieher
fühlen sich doch heute nicht als Kunden, sondern als ohnmächtige
Objekte der Arbeitsverwaltung.«
Die vorgeschlagenen »Kooperativen Jobcenter« schwächten
die Rechtsposition der Hartz-IV-Bezieher weiter. Beispielweise erhalten
Antragsteller nach diesem Modell künftig zwei Leistungsbescheide:
Einen von der Arbeitsagentur über die Geldleistung für den Lebensunterhalt
und einen von der Kommune für die Wohnkosten. Da viele Bescheide
fehlerhaft sind oder Leistungsansprüche umstritten, müßten
Hartz-IV-Bezieher zukünftig gegen zwei Stellen und zwei Bescheide
Widerspruch und Klage einlegen.(...)
Statt der »Kooperativen Jobcenter« fordert die KOS eine einheitliche
Anlaufstelle mit verbesserten Eingliederungshilfen für alle Erwerbslosen
in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. (...)
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