| zurück | |||||||||||
| takt@takt.de | |||||||||||
|
Stadtzeitung
takt online |
|||||||||||
| 18.
1 09 Ermittlungen gegen Polizisten - Tod in der Ausnüchterungszelle Ein Betrunkener ist in einer Polizeizelle in Ilmenau vermutlich an einer
Alkoholvergiftung gestorben. Die Erfurter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen
zwei Polizisten wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, sagte
der Sprecher der Anklagebehörde, Hannes Grüneisen. Die Beamten hätten
möglicherweise die Pflicht verletzt, rechtzeitig einen Arzt hinzuziehen.
Das vorläufige Obduktionsergebnis belege, dass der 28- Jährige vermutlich
an einer Alkoholvergiftung gestorben sei. |
|||||||||||
|
Zum
Urteil im Prozeß um den Tod von Oury Jalloh Am 7.1.2005 ist Oury Jalloh aus Sierra Leone im Polizeigewahrsam zu Dessau, in Zelle Nr. 5 auf einer Schaumgummimatratze festgekettet, um die Mittagszeit verbrannt. Oury Jalloh, Anfang zwanzig, hatte in der BRD vergebens Asyl gesucht. Warum wurde Oury Jalloh in eine Zelle gebracht und festgekettet; warum wurde die Situation des Gefesselten nicht andauernd überprüft; wer hat die Matratze in Brand gesteckt; wie kam ein Feuerzeug in die blitzsaubere Zelle; warum wurde Oury Jalloh nicht rechtzeitig losgekettet und gerettet? Fragen über Fragen. Über zwei Jahre nach dem Feuertod in polizeigeschützter Gewahrsamzelle wurden zwei Polizeibeamte, einer höheren Rangs, staatsanwaltlich angeklagt. Sie hätten aufgrund pflichtmäßigen Versäumnisses und fahrlässig zum unerklärten Tod im »Gewahrsamsbereich« der Dessauer Polizei beigetragen. Am 8.12.2008 um 16.45 Uhr ging der Prozeß mit einem längst erwarteten Freispruch wie einem musikalischen Scheinschluß zu Ende. Freunde Oury Jallohs protestierten. Hin und her gehen Protestrufe, Versuche in den Gerichtssaal gekommener Polizeileute, die Protestierenden hinauszudrängen. Der Vorsitzende Richter, Manfred Steinhoff, verkörperte Deeskalation durch Sichruhigverhalten. Um 17.30 Uhr hebt er damit an, Gründe für den Freispruch vorzutragen. Nun kommt alles andere als erwartet. Das Verfahren habe in einem rechtstaatlichen Sinne als Wahrheitssuche nicht stattfinden können. Die Suche nach einem angemessenen Urteil sei in über 60 statt in sechs Sitzungen daran gescheitert, daß auf dem Boden sumpfiger Wahrscheinlichkeiten und unzuverlässiger Indizien keine harten Tatsachen und stimmigen Indizien hätten gesichtet werden können. Dafür aber seien drei miteinander zusammenhängende Gründe verantwortlich: eine unzureichende staatsanwaltliche Zeugenvernahme und Klageschrift (letzteres deutete der Richter nur an); eine Polizeibehörde, die nicht nur das Verfahren ungehörig zu beeinflussen suchte, sondern lebenswichtige Vorkehrungen insbesondere in der Gewahrsamzelle und in Sachen Feuerschutz zu treffen schlampig versäumte; insbesondere aber ein anhaltendes Lügenspinnen der polizeilichen Zeugen, die Angeklagten eingeschlossen. Jede und jeder habe berufliche Pflichten versäumt und statt dessen nach dem Prinzip des Opportunismus sich verhalten: Rette sich, wer kann. Darum häuften sich Fehlaussagen, Widersprüche, zu spät kommende Erinnerungen, groteske Kompetenzmängel und ähnliches mehr. Darum seien die Ermittlungen durch eine bunte Kette von »Pleiten, Pech und Pannen gekennzeichnet gewesen«. »Sie, dieses Corps der Polizeibeamtinnen und -beamten, die Leitung eingeschlossen alle haben dem Rechtsstaat geschadet.« Der Freispruch erfolge, weil das Gericht »im Namen des Volkes« zur Wahrheit verpflichtet sei. Diese sei von der Polizei von Lügen zugehängt worden. Richter Steinhoff sprach nicht von einer Prozeßverhinderung durch die Polizei, einem »institutionellen Rassismus«, abgefeimter Konstruktion der Tatsachen, die schon mit der staatsanwaltlichen Anklage begonnen habe, wie die treffliche Vertreterin und die beiden kompetent-engagierten Vertreter der Nebenklage. Er benutzte nicht den Ausdruck »struktureller Rassismus«, nicht »Lügengespinst der Polizei«. Darauf lief jedoch die Urteilsbegründung ohne eigentliches Urteil hinaus. Ein Prozeßergebnis, in dem der Polizei, und nicht nur der Dessauer, mit durchschlagenden Gründen der Prozeß gemacht wurde. Die Polizei: schlampig, inkompetent, fahrlässig, vorurteilsgeneigt, arrogant ob ihrer Gewalt, aber selbst festgefügt wie ein beweglicher Block mit raren Ausnahmen, sobald eigenen Mängeln nachgegangen werden sollte: Sie, diese Polizei in ihrer Organisation von oben bis unten, ist des Mordes an Oury Jalloh angeklagt. Die im Verfahren gesammelten Indizien fügen sich jenseits einzelner Personen zu einem schlüssigen Gesamtbild zusammen: Die Polizei zu Dessau ist schuldig. |
Aus Berliner Zeitung -10. Dezember 2008 Ein Gericht kapituliert Am Dienstag hat sich in Dessau etwas sehr Außergwöhnliches ereignet: Der Vorsitzende Richter einer Strafkammer kapitulierte. Er erklärte einen Prozess als gescheitert. Nicht, weil es - wie es in Prozessen ja vorkommt - keine Zeugen gab, die Indizien nicht ausreichten oder Spuren verwischt waren. Manfred Steinhoff, Richter am Landgericht Dessau-Roßlau, kapitulierte, weil ausgerechnet jene Behörde, die dem Rechtsstaat dienen soll, ein rechtsstaatliches Verfahren unterminiert und am Ende eine Verurteilung der Angeklagten verhindert hat: die Polizei. Sie ermittelte schlampig und ließ Polizeibeamte als Zeugen mehr als 20 Prozessmonate lang lügen, schweigen und vertuschen. "Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun", lautete Steinhoffs Fazit in dem Prozess, in dem zwei Polizisten des Reviers in Dessau angeklagt waren, daran mitschuldig zu sein, dass am 7. Januar 2005 der Asylbewerber Oury Jalloh aus Sierra Leone angekettet in seiner Zelle verbrannt war. Der auf diese Weise dem Rechtsstaat abgetrotzte Freispruch für einen Polizeihauptkommissar und einen Polizeimeister kann eigentlich nur ertragen werden, wenn nun als Folge aus dem Desaster begonnen wird, den Ursachen auf den Grund zu gehen. Zudem muss endlich dafür gesorgt werden, dass diese Erkenntnisse dann künftig nicht schon wieder vertuscht werden. Da ist zum einen die latent ausländerfeindliche und rechtsextreme Einstellung einer ganzen Reihe von Polizeibeamten, die besonders in Sachsen-Anhalt seit längerem auffallen. Eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung belegte jüngst, dass fast 40 Prozent der Befragten in Sachsen-Anhalt fremdenfeindlichen Einstellungen zustimmen. Das dürfte auch für die Polizisten des Landes zutreffen. Solche rechtsextremen Einstellungen äußern sich in rassistischen Bemerkungen - wie zum Beispiel in den an die Öffentlichkeit gelangten Telefonprotokollen von Dessauer Revierbeamten am Unglückstag. Sie werden selbst in offiziellen Polizei-Pressemitteilungen sichtbar, die mitunter verniedlichende Formulierungen enthalten wie "N. zeigte den heute nicht mehr üblichen Hitlergruß". Die Anwältin der Familie Jalloh fragte vor Gericht: Wäre ein weißer Betrunkener, der einige Stadtreinigungskräfte nervte, weil er ein Handy ausleihen wollte, auch sogleich festgenommen, auf's Revier gebracht und angekettet worden? Wohl nicht, ihre Antwort. Schwarze Asylbewerber beklagen immer wieder, ständig von Polizeistreifen kontrolliert zu werden, wenn sie einfach nur in der Stadt unterwegs sind. Gegen latent rassistisches Verhalten lässt sich nur etwas ausrichten, wenn für alle Polizisten moderne Schulungen zum Rechtsextremismus verpflichtend eingeführt werden. Eine andere Ursache für das Scheitern des Dessauer Prozesses dürfte der unsägliche Korpsgeist in der Polizei sein, der in dem Verfahren deutlich wurde. Da bestellte der Revierleiter alle als Zeugen geladenen Beamten zum Gruppengespräch ein - offiziell um ihnen die Gepflogenheiten in einem Gerichtssaal zu erläutern. In Wirklichkeit wohl, um sie auf Linie zu bringen. An Gesprächsinhalte dieser Runde konnte sich vor Gericht kein einziger Beamte mehr erinnern. Die einzige Polizistin, die ihre angeklagten Kollegen anfangs massiv belastete, wurde offenkundig so schwer unter Druck gesetzt, dass sie ihre Aussage später verwässerte. Sie musste sich danach in psychiatrische Behandlung begeben. Auch scheinen sich viele Polizisten sicher zu sein, für ausgeübte Körperverletzungen im Dienst nicht zur Verantwortung gezogen zu werden - zu Recht, wie Studien beweisen. So gelangten etwa in Berlin im Jahr 2004 nur sieben von 766 angezeigten Fällen von Körperverletzung zur Anklage, zwei endeten mit einem Urteil. In neueren Untersuchungen aus Hamburg gab es bei tausenden Anzeigen keine einzige Anklage. Am Tod des jungen Afrikaners Oury Jalloh im Polizeigewahrsam tragen viele Beteiligte Schuld - auch wenn dies strafrechtlich nicht justiziabel ist. Neben den angeklagten und nun freigesprochenen Beamten, die ihn auf dem Revier einsperrten, hat vor allem der Arzt falsch gehandelt, der dem erregten Mann mit drei Promille Alkohol im Blut die Gewahrsamstauglichkeit bescheinigte. Zu dieser Einschätzung gelangten auch die Rechtsmediziner vor Gericht. Wäre Jalloh nicht durch das bis heute aus ungeklärter Ursache ausgebrochene Feuer verbrannt, hätte er in dieser Stresssituation ebenso an Herzversagen sterben oder an Erbrochenem ersticken können. Die Schuldigen für das Scheitern des Prozesses, den Richter Steinhoff anfangs in wenigen Tagen erledigt haben wollte und dann mit Ehrgeiz, ja fast schon Verbissenheit führte, stehen fest. Gegen sie muss nun die Staatsanwaltschaft vorgehen, zum Beispiel wegen Falschaussage vor Gericht - im Interesse des Rechtsstaats. ------------------------------ Viele Polizisten scheinen sich sicher zu sein, für ausgeübte Körperverletzungen im Dienst nicht zur Verantwortung gezogen zu werden - zu Recht, wie Studien beweisen. |
||||||||||