| takt@takt.de | ||||||||||||||||||||
| zurück | ||||||||||||||||||||
Stadtzeitung takt online |
||||||||||||||||||||
|
Hartz IV-Ämter betreiben Rechtsbruch auf Kosten von Kindern Weihnachts Sonderaktion der Bundesagentur für Arbeit treibt Familien mit Kindern in die Auswegslosigkeit Frankfurt/Main (sk) - Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Seit September würden im Rahmen einer Sonderaktion der
Bundesagentur für Arbeit bundesweit Anträge auf Arbeitslosengeld
II (ALG II) abgelehnt und bereits bewilligte Leistungen mit dem Hinweis
eingestellt, es könnten Wohngeld und der Kinderzuschlag Diese Leistungslücke ist für die KOS und Tacheles eindeutig
rechtswidrig. Zwar sei Hartz IV nachrangig, das heißt, Wohngeld
und Kinderzuschlag müssten in der Regelvorrangig beantragt werden.
Solange das Einkommen einer Familie aber nicht zum Leben Was zurzeit praktiziert wird, ist Leistungsmissbrauch von Amts
wegen, kritisiert Martin Künkler von der KOS. Offensichtlich
solle noch vor der Bundestagswahl die erschreckend hohe Zahl von Kindern
im Hartz IVBezug gedrückt werden. Es ist ein Die rechtliche Einschätzung von KOS und Tacheles e.V. wird von Juristen
bestätigt. Es besteht ein eindeutiger Rechtsanspruch auf Hartz IVLeistungen
solange das Wohngeld oder der Kinderzuschlag noch nicht zufließen,
erklärten übereinstimmend Johannes Münder, Professor für
Sozial- und Zivilrecht an TU Berlin und Herausgeber Wenn die Frist für einen Widerspruch bereits abgelaufen ist, kann mit einem so genannten Überprüfungsantrag eine Nachzahlung verlangt werden. Dazu haben KOS und Tacheles Mustertexte im Internet unter www.erwerbslos.de und www.tacheles-sozialhilfe.de veröffentlicht. Im Hinblick auf eine Gesetzesänderung zum 1. Januar 2009 beim Wohngeld
will die Bundesagentur für Arbeit ihre Sonderaktion künftig
nicht weiter fortsetzen. Dies geht aus der neuen Geschäftsanweisung
Nr. 41 vom 21.11.2008 hervor. Dringend geboten sei aber darüber hinaus
eine Lösung für mehrere Tausend Familien, denen in den |
||||||||||||||||||||