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Stadtzeitung Saarbrücken

Lediglich medizinische Notfallversorgung und Anspruch auf physisches Existenzminimum
sind eine Schande für das reiche Deutschland

Skandalöse Unterversorgung von Asylbewerbern – Vegetieren statt Leben

Berlin (sk) - Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion
DIE LINKE „Soziale Existenzsicherung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ (BT-Drs
16/9018) stellt die innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke fest:

„Der Bundesregierung fehlt der politische Wille, die Bezüge von Leistungsempfängern
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anzuheben. Die „Leistungen“ sind seit dem 01.
Juli 1993 nicht mehr angehoben worden und betragen immer noch 184,07 Euro (360 DM).
Angesichts der Preissteigerungen sind die „Leistungen“ real um über 20 Prozent
gesunken und sinken weiter. Hinzu kommt, dass sie oft als Sachleistungen minderer
Qualität von privaten Anbietern in die Massenunterkünfte geliefert werden. Dies
führt zu einer skandalösen Unterversorgung von Asylbewerbern.

Asylbewerber und Geduldete erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lediglich
das physische Existenzminimum auf dem Stand von 1993. Dieses Gesetz war 1993 Teil
des „Asylkompromisses“ von Union, SPD und FDP. Damals wurde auch vereinbart, die
Regelsätze analog zur Sozialhilfe regelmäßig anzuheben. Doch stattdessen wurde die
Bezugsdauer von zunächst einem Jahr auf inzwischen vier Jahre verlängert und der
Kreis der Betroffenen ausgedehnt.

Derzeit leben über 90.000 Menschen in Deutschland, die länger als drei Jahre die
deutlich verringerte Sozialhilfe beziehen und lediglich eine medizinische
Notfallversorgung in Anspruch nehmen können. Gut 80.000 der insgesamt 193.000
Leistungsempfänger lebten im Jahr 2006 in Sammelunterkünften. Mehrfach haben
Menschenrechtsorganisationen und Fachleute wie der Menschenrechtskommissar des
Europarates, Thomas Hammarberg, auf die menschenunwürdigen und
gesundheitsgefährdenden Lebensbedingungen der Betroffenen vor allem in den
Massenunterkünften hingewiesen“.