Mofa
- Kleinkraftrad – Rennmaschine
Ein ernst zu nehmender Appell
der Landespolizeidirektion Saarland
Saarbrücken (sk) - "Wir bekommen das Problem - frisierte Mofas
- nie in den Griff",
so ein Polizeikommissar der saarländischen Verkehrspolizeiinspektion.
Jeden Tag hat
jemand Geburtstag und wird 15 Jahre alt. Er hat eine Prüfbescheinigung
zum Führen
eines Mofas erworben und zu seinem Geburtstag bekommt er ein Mofa geschenkt.
Das Geburtstagskind hat einen Rennauspuff und eine andere CDI-Einheit
(Zündeinheit)
meist schon in der Garage liegen - und - hat auch einen guten Freund,
der weiß, wie
man alle technischen Veränderungen handwerklich vornimmt. Noch am
Tag des
Geburtstages - die Freunde sind ja alle eingeladen - wird aus dem Mofa
ein
führerscheinpflichtiges Kleinkraftrad oder sogar ein Motorrad.
Doch was erwartet das Geburtstagskind, wenn es mit einem solch aufgerüsteten
"Mofa"
in eine Verkehrskontrolle kommt?
Das Fahrzeug wird in der Regel zur Leistungsmessung sichergestellt
Die Zulassungsstelle verlangt eine neue Betriebserlaubnis für das
Fahrzeug.
Das Fahrzeug muss zum Mofa zurückgebaut werden.
Ein Verfahren wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" wird eingeleitet.
Weil das Mofa zumeist auf Vater, Mutter oder auch Großeltern zugelassen
ist, wird
auch gegen den so genannten "Fahrzeughalter" ein Strafverfahren
wegen "Zulassen des
Fahrens ohne Fahrerlaubnis" betrieben.
Die Führerscheinstelle wird von der Polizei in Kenntnis gesetzt und
der Weg zu einem
Führerscheinerwerb mit 17 Jahren(begleitetes Fahren) ist verbaut.
Ergebnis der Verkehrskontrolle: 3 Punkte in Flensburg für Fahrer
und Fahrzeughalter
- Verfahrenskosten im Bereich zwischen 250 bis 300 Euro - Ein Strafverfahren
wegen
"Fahrens ohne Fahrerlaubnis" - Kein begleitetes Fahren eines
Pkw mit 17 Jahren -
Doch was sagt die Versicherung zu einer solchen Umbaumaßnahme, wenn
es dann zu einem
Unfall kommt?
Hierzu sollte man in seiner Versicherungspolice nachlesen, in der eindeutige
Formulierungen zu finden sind, wann der Versicherungsschutz erlischt und
der
Fahrzeughalter bzw. Fahrer selbst zur Kasse gebeten wird und damit oft
eine große
Hypothek auf die gerade erst beginnende Zukunft.
Beispiel einer Verkehrskontrolle im saarländischen Homburg an der
Erweiterten
Realschule in der Schützenstraße vom 30.Mai.2008. - Von vier
Mofas 25 wurden vier
sichergestellt - also 100 Prozent -Bei der Messung lagen alle im Bereich
zwischen 63
und 95 km/h bei zulässigen 25 km/h - Gegen die vier Fahrer und gegen
zwei der
Fahrzeughalter (Mutter bzw. Vater) wurden Strafverfahren eingeleitet.
- Die Polizei
wird weiterhin Zweiradkontrollen über das gesamte Jahr hinaus durchführen
und
gegebenenfalls gegen den Fahrer und den Halter eines frisierten Fahrzeuges
vorgehen.
Ein Appell der Landespolizeidirektion Saarland an alle Eltern, Großeltern
und
sonstige Verwandten: "Ruinieren Sie den jungen oft wenig einsichtigen
Menschen nicht
die Zukunft, indem sie das ungesetzliche Tun auch noch mit Geld und Verharmlosung
ihrer Handlung unterstützen".
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