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Nie wieder "Heß-Gedenkmarsch"
Wunsiedel wehrt sich erfolgreich
Die umstrittene Strafrechtsverschärfung für Neonazi-Aufmärsche
ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig entschieden. Es bestätigte damit zugleich ein Verbot einer
Kundgebung zum Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im
oberfränkischen Wunsiedel.
Das Landratsamt Wunsiedel hatte sein Verbot auf den ergänzten Volksverhetzungs-Paragrafen
130 gestützt. Nach der Vorschrift macht sich strafbar, wer in einer
öffentlichen Versammlung die Würde der NS-Opfer verletzt sowie
nationalsozialistische Gewalt und Willkürherrschaft billigt. Mit
Verweis auf dieses seit April 2005 geltende Gesetz hatte das Landratsamt
Wunsiedel im Juni 2005 den Neonazi-Aufmarsch in der 10.000-Einwohner-Stadt
verboten, in der Heß nach seinem Tod am 17. August 1987 begraben
ist.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
(VGH) bestätigten das Verbot und wiesen die Klage des mehrfach vorbestraften
Neonazi-Anwalts Jürgen Rieger ab. |