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Weitere Beiträge zum Thema Für die soziale Revolution im Spätsommer 2009 .... Ich sollte entmannt werden ... |
Tribunal gegen Hartz IV Verantwortliche Die saarländischen Organisation ES - Emanzipation Sozial fordert: Die Hauptverantwortlichen, welche die Entrechtung der Menschen ohne Arbeit betreiben, gehören angeklagt. Vor einem Tribunal, das von den Betroffen geleitet wird, soll den Hartz IV-Tätern der Prozeß gemacht werden. Im Sommer 2009 könnte den Verantwortlichen die Anklageschrift zugestellt werden. Im Spätsommer dieses Jahres ist es bereits möglich den Hartz IV-Tätern den Prozeß zu machen, oder? |
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Arbeitsagentur häuft Milliarden an und lässt Arbeitslose ins Leere gehen Arbeitsagentur macht Milliardenplus mit Zwangsarbeit Von Gudrun Müller, von der saarländischen Organisation ES - Emanzipation Sozial Trotz rückläufiger Beitragseinnahmen hat die Bundesagentur für Arbeit im vergangenen Jahr etwa eine Milliarde Überschuss erwirtschaftet. Ihr Vorstandsvorsitzender Frank-Jürgen Weise schrieb in einem Gastbeitrag für "Bild am Sonntag": "Die Bundesagentur hat trotz gesunkener Beitragseinnahmen im Jahr 2008 rund eine Milliarde Euro Überschuss erzielt. Zusammen mit den Rücklagen aus den Jahren zuvor verfügen wir über etwas mehr als 16 Milliarden Euro Reserven." Nachdem die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) seit dem 1.1.09 abgeschafft wurden kann Frank-Jürgen Weise noch mehr Geld aus den Arbeitslosen pressen. Wenn er in der sich rasant entwickelnden Krise die Anzahl der Zwangsarbeiter
(1-Euo Jobber) von derzeit über 400 000 auf Steinbrück und Steinmeier können Frank-Jürgen Weise (noch CDU Mitglied), den Kommandanten der Zwangsarbeit, sowohl zum künftigen Chef der SPD als auch zum nächsten Kanzlerkandidaten machen, oder?
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2009 Weitere Zwangsmaßnahmen aus der Arbeitsagentur Noch weniger Rechte für Hartz-IV-Bezieher 2009 tritt eine »Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente« in Kraft Die Drehung an den sozialpolitischen Daumenschrauben für Arbeitslose nehmen an schärfe zu. So werden die Zumutbarkeitskriterien für die Aufnahme einer Arbeit weiter verschärft. Künftig können Erwerbstätige, die zwar regelmäßig arbeiten, deren Einkommen aber durch Hartz IV aufgestockt wird, gezwungen werden, eine andere Tätigkeit anzunehmen, von der die Arbeitsagentur glaubt, dass sie mehr Aussicht für das Verlassen der Hilfebedürftigkeit bietet. Auch die Entrechtung der Joblosen macht Fortschritte. So werden die rechtlichen Möglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger eingeschränkt: So haben der Widerspruch und die Klage gegen einen Willkürakt der Verwaltung, der die Eingliederungsvereinbarung ersetzt, keine aufschiebende Wirkung mehr. Beispielsweise Mütter werden entrechtet: Eine alleinerziehende Mutter hat eine unbefristete Teilzeitbeschäftigung als Verkäuferin in Wohnortnähe, ihr minderjähriges Kind geht noch zur Schule. Beide erhalten Leistungen nach Hartz IV. Die Mutter wird nun von der Arbeitsagentur aufgefordert, eine befristete Stelle anzunehmen, in der sie monatlich 100 Euro mehr verdient. Diese neue Stelle ist aber eine Stunde Fahrzeit von der Wohnung entfernt. Nach der bisherigen Regelung konnte die Mutter durch Widerspruch und Klage bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts ihre unbefristete Tätigkeit weiter fortführen; sie hatte vier Wochen Bedenkzeit, um sich zu einem Gerichtsverfahren zu entscheiden. Nach der neuen Regelung muss die Mutter nun einstweiligen Rechtsschutz beantragen, wenn sie ihre Arbeitsstelle nicht aufgeben und gleichzeitig aufstockendes Hartz IV beziehen will. Das Gericht entscheidet über den einstweiligen Rechtsschutzantrag. Bleibt der Antrag erfolglos, muss die Mutter die andere Arbeitstelle antreten oder eine Kürzung der Hartz-IV-Leistungen hinnehmen. Nach Wechsel der Arbeitsstelle erübrigt sich aber wegen der so geschaffenen Fakten eine Hauptverhandlung des Gerichts. Im Ergebnis führt dies zu einer Verweigerung eines umfassenden Rechtsschutzes in einem von einem Anwalt begleiteten Verfahren hinsichtlich der Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme.
Aus Wut wird Widerstand, bald ! |
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